Betreff
Übereignung der pflanzenkundlichen Sammlung
Vorlage
044/2007
Aktenzeichen
30-bu-hä
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die unentgeltliche Übereignung der pflanzenkundlichen Sammlung des Museums Burg Beeskow an die Freie Universität Berlin, Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem und bevollmächtigt den Landrat eine

entsprechende Schenkungserklärung beurkunden zu lassen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Herr Dr. Ziebarth, ehemaliger Beigeordneter des Landkreises Oder-Spree, hat angeregt ein Herbar (Pflanzenkundliche Sammlung), welches auf der Burg Beeskow gelagert ist durch die Übertragung auf die Freie Universität Berlin, deren Botanischer Garten und Botanisches Museum ein großes Herbarium unterhält, wieder einem interessierten öffentlichen Fachpublikum zugänglich und damit nutzbar zu machen.

 

Es geht dabei um folgendes Kulturgut:

 

Mehrere 1.000 feste Papierbögen, auf denen getrocknete Pflanzen befestigt sind. Diese Bögen sind in einer Vielzahl von Herbariumsmappen gesammelt. Ein in Vorwendezeiten bereits ausgestellter Teil ist auch in Glas gefasst.

 

Zur Sammlung:

 

Es gibt dazu eine kurze Mitteilung in den „Beeskower naturwissenschaftlichen Abhandlungen“, Band 1, 1987, S. 14 „Den naturwissenschaftlichen Sammlungen des Museums Beeskow“ von H. Beutler, D. Beutler und M. Weidlich. Hier wird dargelegt, dass die Sammlung aus drei Teilen besteht. Zunächst sind es die Sammlungen eines Theodor Riecke, Elgersdorf in Thüringen von 1892, die 110 Pflanzenarten umfasst.

 

Weiter gibt es etwa 500 Bögen von einem unbekannten Sammler von 1849 aus der Flora des damaligen Schlesiens.

Und schließlich, und das ist wohl der bedeutendste Teil, etwa 7.000 Bögen des Herbar G. Kunow. Von Kunow ist bekannt, dass er im 19. Jh. Tierarzt in Bad Freienwalde war. Die meisten der Bögen sind auch in der Umgebung von Bad Freienwalde entstanden. Er hat aber auch bei Fürstenwalde und auf dem Berliner Gebiet gearbeitet. Er war Mitglied des botanischen Vereins, und auf einigen seiner Belege kann man sehen, dass er mit Ascherson und Rutte und anderen bekannten Mitgliedern des Vereins zusammen botanisiert hat. Seine Sammlung ist systematisch orientiert, sie enthält auch genaue Fundortangaben, die hoffen lassen, dass sie heute noch nachprüfbar sind, also Vergleiche zulassen. Einige Bögen enthalten auch Aufsammlungen aus der Umgebung von Nizza.

 

 

Das Museum Beeskow ist heute nicht mehr naturwissenschaftlich ausgerichtet. Das Herbarium kann daher der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Es wird zurzeit in Räumen der Burg Beeskow in einem Stahlschrank verwahrt. Eine über die Verwahrung hinaus gehende Pflege und Erhaltung der Sammlung ist schon aus finanziellen Gründen nicht möglich. Früherer Schädlingsbefall konnte durch geeignete Maßnahmen eingedämmt werden, so dass ein weiterer Verfall zur Zeit nicht zu befürchten ist.

Ein Herbar stellt keinen erheblichen finanziellen Wert dar. Die Bedeutung einer pflanzenkundlichen Sammlung  liegt in ihrem wissenschaftlichen Wert.

 

 

 

Seitens des Eigentümers des Landkreises Beeskow und der Burg Beeskow bestehen daher keine Bedenken diese Sammlung in einem großen und renommierten Herbarium wie in Dahlem aufgehen zu lassen. Durch die Aufnahme und Einordnung in dem dortigen Herbarium ist auch eine wissenschaftliche Auswertung und Arbeit möglich. Da ein Herbarium gerade letztgenannten Zwecken dienen soll, erscheint die Überführung auch außerordentlich sinnvoll.

 

Diese Schenkung dürfte auch dem mutmaßlichen Interesse  der Botaniker entsprechen, die eine Zugänglichkeit und wissenschaftliche Nutzung ihrer Sammlungen sicher dauerhaft gewünscht haben.

 

Die Übertragung von Kulturgut bedarf unter Umständen der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die beabsichtigte Schenkung wurde dort angezeigt. Das Ministerium erhebt keine Einwände.

 

Die Verschenkung von Vermögensgegenständen bedarf unabhängig von dem hier eher geringen materiellen Wert  gem. § 90 GO der Genehmigung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg. Bei Vorgesprächen hat auch das Ministerium des Innern die Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Ein Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Wirksamkeit gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch einer notariellen Beurkundung. Die hierfür anfallenden Kosten trägt die Freie Universität Berlin.