Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
unentgeltliche Übereignung der pflanzenkundlichen Sammlung des Museums Burg
Beeskow an die Freie Universität Berlin, Botanischer Garten und Botanisches Museum
Berlin-Dahlem und bevollmächtigt den Landrat eine
entsprechende
Schenkungserklärung beurkunden zu lassen.
Sachdarstellung:
Herr Dr. Ziebarth, ehemaliger
Beigeordneter des Landkreises Oder-Spree, hat angeregt ein Herbar
(Pflanzenkundliche Sammlung), welches auf der Burg Beeskow gelagert ist durch
die Übertragung auf die Freie Universität Berlin, deren Botanischer Garten und
Botanisches Museum ein großes Herbarium unterhält, wieder einem interessierten
öffentlichen Fachpublikum zugänglich und damit nutzbar zu machen.
Es geht dabei um
folgendes Kulturgut:
Mehrere 1.000 feste
Papierbögen, auf denen getrocknete Pflanzen befestigt sind. Diese Bögen sind in
einer Vielzahl von Herbariumsmappen gesammelt. Ein in Vorwendezeiten bereits
ausgestellter Teil ist auch in Glas gefasst.
Zur Sammlung:
Es gibt dazu eine kurze
Mitteilung in den „Beeskower naturwissenschaftlichen Abhandlungen“, Band 1,
1987, S. 14 „Den naturwissenschaftlichen Sammlungen des Museums Beeskow“ von H.
Beutler, D. Beutler und M. Weidlich. Hier wird dargelegt, dass die Sammlung aus
drei Teilen besteht. Zunächst sind es die Sammlungen eines Theodor Riecke,
Elgersdorf in Thüringen von 1892, die 110 Pflanzenarten umfasst.
Weiter gibt es etwa 500
Bögen von einem unbekannten Sammler von 1849 aus der Flora des damaligen
Schlesiens.
Und schließlich, und
das ist wohl der bedeutendste Teil, etwa 7.000 Bögen des Herbar G. Kunow. Von
Kunow ist bekannt, dass er im 19. Jh. Tierarzt in Bad Freienwalde war. Die
meisten der Bögen sind auch in der Umgebung von Bad Freienwalde entstanden. Er
hat aber auch bei Fürstenwalde und auf dem Berliner Gebiet gearbeitet. Er war
Mitglied des botanischen Vereins, und auf einigen seiner Belege kann man sehen,
dass er mit Ascherson und Rutte und anderen bekannten Mitgliedern des Vereins
zusammen botanisiert hat. Seine Sammlung ist systematisch orientiert, sie
enthält auch genaue Fundortangaben, die hoffen lassen, dass sie heute noch
nachprüfbar sind, also Vergleiche zulassen. Einige Bögen enthalten auch
Aufsammlungen aus der Umgebung von Nizza.
Das Museum Beeskow ist
heute nicht mehr naturwissenschaftlich ausgerichtet. Das Herbarium kann daher
der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Es wird zurzeit in Räumen
der Burg Beeskow in einem Stahlschrank verwahrt. Eine über die Verwahrung
hinaus gehende Pflege und Erhaltung der Sammlung ist schon aus finanziellen
Gründen nicht möglich. Früherer Schädlingsbefall konnte durch geeignete
Maßnahmen eingedämmt werden, so dass ein weiterer Verfall zur Zeit nicht zu
befürchten ist.
Ein Herbar stellt
keinen erheblichen finanziellen Wert dar. Die Bedeutung einer
pflanzenkundlichen Sammlung liegt in
ihrem wissenschaftlichen Wert.
Seitens des Eigentümers
des Landkreises Beeskow und der Burg Beeskow bestehen daher keine Bedenken
diese Sammlung in einem großen und renommierten Herbarium wie in Dahlem
aufgehen zu lassen. Durch die Aufnahme und Einordnung in dem dortigen Herbarium
ist auch eine wissenschaftliche Auswertung und Arbeit möglich. Da ein Herbarium
gerade letztgenannten Zwecken dienen soll, erscheint die Überführung auch
außerordentlich sinnvoll.
Diese Schenkung dürfte
auch dem mutmaßlichen Interesse der
Botaniker entsprechen, die eine Zugänglichkeit und wissenschaftliche Nutzung
ihrer Sammlungen sicher dauerhaft gewünscht haben.
Die Übertragung von
Kulturgut bedarf unter Umständen der Genehmigung des Ministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die beabsichtigte Schenkung wurde dort
angezeigt. Das Ministerium erhebt keine Einwände.
Die Verschenkung von
Vermögensgegenständen bedarf unabhängig von dem hier eher geringen materiellen
Wert gem. § 90 GO der Genehmigung des
Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg. Bei Vorgesprächen hat auch das
Ministerium des Innern die Genehmigung in Aussicht gestellt.
Ein
Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Wirksamkeit gemäß Bürgerlichem
Gesetzbuch einer notariellen Beurkundung. Die hierfür anfallenden Kosten trägt
die Freie Universität Berlin.