Betreff
Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf zivilrechtlich Verträge zwischen dem Landkreis Oder-Spree und nürlichen bzw. juristischen Personen zur Nutzung von kreiseigenen Räumen / Liegenschaften für Veranstaltungen.
Vorlage
5/Die Linke/2007
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, beim Abschluss zivilrechtlicher Verträge zur Nutzung von kreiseigenen Räumen / Liegenschaften für Veranstaltungen von ihren Vertragspartnern eine Erklärung abzufordern, in der dieser sich verpflichtet:

 

  1. Dass seine Veranstaltung den Zielen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) §1 nicht widerspricht, d.h. keine Benachteiligung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gefordert oder praktiziert werden. Dies schließt unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen im Sinne AGG §3 als Forderung oder Praxis ein.
  2. Dass er die Verletzung dieser Grundsätze durch Teilnehmer seiner Veranstaltung mit den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln (analog Durchsetzung Hausordnung) aktiv zu verhindern sucht.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bei Veranstaltungen, die den Zielen des AGG offensichtlich zuwider laufen, den Vertragsabschluss zu verweigern.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, in die  abzuschließenden Verträge zur  Nutzung von kreiseigenen Räumen / Liegenschaften für Veranstaltungen eine Klausel aufzunehmen, die eine fristlose Kündigung bei grober Zuwiderhandlung gegen o.g. Erklärung zwingend vorschreibt.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bei Bekanntwerden von groben Zuwiderhandlungen gegen die o.g. Erklärung die natürliche bzw. juristische Person, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde, für die Dauer von mindestens fünf Jahren vom Abschluss von Verträgen zur Nutzung von kreiseigenen Räumen / Liegenschaften für Veranstaltungen auszuschließen.

Der Kreistag bittet die Stadt – und Amtsverwaltungen, sowie die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen im Landkreis Oder – Spree bei Abschluss von Verträgen zur Nutzung kommunaler Räume / Liegenschaften analog dem Landkreis vorzugehen.

 

Sachdarstellung:

erfolgt mündlich

 

 

 

gez.

M. Krüger

 

Sachdarstellung:

erfolgt mündlich