Betreff
Berufung des Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl am 28. September 2008
Vorlage
006/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Oder Spree beruft Herrn Michael Buhrke

zum Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen 2008.

Zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin wird Frau Ulrike Gliese berufen.

 

Sachdarstellung:

Gemäß § 15 BbgKWahlG hat der Kreistag aus den wahlberechtigten Personen für den Landkreis Oder-Spree einen Kreiswahlleiter und seinen Stellvertreter zu berufen.

 

Die Berufung des Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters durch den Kreistag hat dabei nach § 2 BbgKWahlV binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahltages jedoch spätestens fünf Monate vor dem Tag der allgemeinen Kommunalwahlen zu erfolgen.

 

Die Berufung gilt für sämtliche kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit des Kreiswahlleiters durchgeführt werden.

Mit der Berufung des Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters endet die Amtszeit des bisherigen Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters.

 

Als Kreiswahlleiter zur den Kommunalwahlen 2008 wird im Landkreis Oder-Spree der Amtsleiter des Rechtsamtes, Kommunalaufsicht und Grundstücksverkehrsgenehmigungen, Herr Michael Buhrke, vorgeschlagen.

 

Herr Buhrke hat bereits bei den letzten Kommunalwahlen und darüber hinaus auch bei  Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen die Funktion des Kreiswahlleiters ausgeübt und besitzt für die Aufgabenwahrnehmung umfangreiche Erfahrungen und die notwendige Sachkunde.

 

Als seine Stellvertreterin wird die Sachgebietsleiterin der Kommunalaufsicht, Frau Ulrike Gliese, vorgeschlagen. Auch Frau Gliese hat bereits bei vorangegangenen Wahlen als stellvertretende Kreiswahlleiterin fungiert und hat ebenfalls langjährige Wahlerfahrungen sowie die erforderliche Sachkenntnis.

 

Die Vorgeschlagenen haben ihr Einverständnis zur Berufung als Kreiswahlleiter bzw. stellvertretende Kreiswahlleiterin erklärt.

 

Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters in der Sitzung des Kreistages Oder-Spree am 02. April 2008 erfolgt mithin fristgemäß.

 

Rechtsgrundlage:

§ 15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl.I/01, [Nr. 15], S.198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007  (GVBl.I/07, [Nr. 19] , S.330) i.V.m. § 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) vom……