Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises
Oder Spree beruft Herrn Michael Buhrke
zum Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen
2008.
Zur stellvertretenden
Kreiswahlleiterin wird Frau Ulrike Gliese berufen.
Sachdarstellung:
Gemäß
§ 15 BbgKWahlG hat der Kreistag aus den wahlberechtigten Personen für den
Landkreis Oder-Spree einen Kreiswahlleiter und seinen Stellvertreter zu
berufen.
Die Berufung des Kreiswahlleiters
und seines Stellvertreters durch den Kreistag hat dabei nach § 2 BbgKWahlV
binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahltages jedoch spätestens fünf
Monate vor dem Tag der allgemeinen Kommunalwahlen zu erfolgen.
Die Berufung gilt für
sämtliche kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit des
Kreiswahlleiters durchgeführt werden.
Mit der Berufung des
Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters endet die Amtszeit des bisherigen
Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters.
Als Kreiswahlleiter zur den
Kommunalwahlen 2008 wird im Landkreis Oder-Spree der Amtsleiter des
Rechtsamtes, Kommunalaufsicht und Grundstücksverkehrsgenehmigungen, Herr
Michael Buhrke, vorgeschlagen.
Herr Buhrke hat bereits bei
den letzten Kommunalwahlen und darüber hinaus auch bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen die
Funktion des Kreiswahlleiters ausgeübt und besitzt für die Aufgabenwahrnehmung
umfangreiche Erfahrungen und die notwendige Sachkunde.
Als seine Stellvertreterin
wird die Sachgebietsleiterin der Kommunalaufsicht, Frau Ulrike Gliese,
vorgeschlagen. Auch Frau Gliese hat bereits bei vorangegangenen Wahlen als
stellvertretende Kreiswahlleiterin fungiert und hat ebenfalls langjährige
Wahlerfahrungen sowie die erforderliche Sachkenntnis.
Die Vorgeschlagenen haben ihr
Einverständnis zur Berufung als Kreiswahlleiter bzw. stellvertretende
Kreiswahlleiterin erklärt.
Die Berufung des Wahlleiters
und seines Stellvertreters in der Sitzung des Kreistages Oder-Spree am 02. April
2008 erfolgt mithin fristgemäß.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Brandenburgisches
Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl.I/01,
[Nr. 15], S.198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07,
[Nr. 19] , S.330) i.V.m. § 2 Brandenburgische
Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) vom……