Betreff
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und deren Abgrenzung (Wahl des Kreistages Oder-Spree am 28. September 2008)
Vorlage
007/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt, für die Wahl des Kreistages Oder-Spree am 28. September 2008 4 Wahlkreise zu bilden.

 

Die Abgrenzung der Wahlkreise wird durch Zuordnung der Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter wie folgt vorgenommen.

 

Wahlkreis 1

 

Wahlkreis 2

Wahlkreis 3

Wahlkreis 4

Erkner

Fürstenwalde

Beeskow

Eisenhüttenstadt

Grünheide

Steinhöfel

Friedland

Amt  Brieskow-Finkenheerd

Schöneiche

Amt Odervorland

Rietz-Neuendorf

Amt Neuzelle

Woltersdorf

 

Storkow

 

Amt Spreenhagen

 

Tauche

 

 

 

Amt Scharmützelsee

 

 

 

Amt Schlaubetal

 

 

 

 

 

Einwohner

47.398

Einwohner

43.778

Einwohner

48.402

Einwohner

48.848

 

Einwohnerzahl 30.06.2007

 

 

Sachdarstellung:

Gemäß § 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) wird die Wahl des Kreistages in Wahlkreisen durchgeführt.

 

Für den Landkreis Oder-Spree können nach der maßgeblichen Einwohnerzahl gemäß § 20 Abs. 4 BbgKWahlG mindestens 4 und höchstens 9 Wahlkreise gebildet werden.

 

Nach § 21 BbgKWahlG bestimmt die Vertretung die Anzahl der Wahlkreise und deren Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sind die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren.

Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

Größere Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums des Innern. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des Kreistages sollen die Grenzen der Gemeinden und Ämter möglichst eingehalten werden.

 

Zur letzten Wahl des Kreistages im Jahr 2003 wurden bereits 4 Wahlkreisen gebildet 

und die Ämter und Gemeinden wie in der vorgenannten Tabelle zu entnehmen, den einzelnen Wahlkreises zugeordnet.

 

Die differenzierte Entwicklung der Bevölkerung seit der letzten Kommunalwahl hat dazu geführt, dass bei einer Beibehaltung der bisherige Einteilung und des Zuschnitts der 4 Wahlkreise eine ausgewogene und nahe zu ideale Verteilung der Bevölkerung innerhalb der Wahlkreise erreicht wird.

 

Bei 4 Wahlkreisen liegt die durchschnittliche Einwohnerzahl bei 47.106 Einwohnern.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich zulässigen Abweichung von bis zu +/- 25 vom Hundert  der durchschnittlichen Bevölkerungszahl (=11.776 Einwohner) ergibt sich eine zulässige Größe der einzelnen Wahlkreise von maximal 58.882 Einwohner und minimal 35.330 Einwohner.

 

Die tatsächliche Schwankungsbreite der einzelnen Wahlkreise liegt bei -7,1  bis  +3,7 von Hundert der durchschnittlichen Bevölkerungszahl.

 

Eine Veränderung der Anzahl der Wahlkreise und damit einhergehend notwendiger Weise auch des Zuschnitts der einzelnen Wahlkreise würde zwangsläufig zu Lasten der Ausgewogenheit und Symmetrie der Wahlkreise gehen.

 

Insofern spricht alles dafür, die bisherige Einteilung des Landkreises Oder-Spree in 4 Wahlkreise und den Zuschnitt der Wahlkreise auch zur Wahl des Kreistages im Landkreis Oder-Spree 2008 so zu belassen.

 

Auf die Darstellung anderer Varianten wurde verzichtet, da diese wie ausgeführt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nur ein „schlechteres“ Ergebnis liefern würden.

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 20 und 21 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl.I/01, [Nr. 15], S.198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007  (GVBl.I/07, [Nr. 19] , S.330)