Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des
Landkreises Oder-Spree beschließt, für die Wahl des Kreistages Oder-Spree am
28. September 2008 4 Wahlkreise zu bilden.
Die
Abgrenzung der Wahlkreise wird durch Zuordnung der Städte, amtsfreien Gemeinden
und Ämter wie folgt vorgenommen.
Wahlkreis
1 |
Wahlkreis
2 |
Wahlkreis
3 |
Wahlkreis
4 |
Erkner |
Fürstenwalde |
Beeskow |
Eisenhüttenstadt |
Grünheide |
Steinhöfel |
Friedland |
Amt Brieskow-Finkenheerd |
Schöneiche |
Amt
Odervorland |
Rietz-Neuendorf |
Amt
Neuzelle |
Woltersdorf |
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Storkow |
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Amt
Spreenhagen |
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Tauche |
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Amt
Scharmützelsee |
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Amt
Schlaubetal |
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Einwohner 47.398 |
Einwohner 43.778 |
Einwohner 48.402 |
Einwohner 48.848 |
Einwohnerzahl
30.06.2007
Sachdarstellung:
Gemäß
§ 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) wird die Wahl des
Kreistages in Wahlkreisen durchgeführt.
Für
den Landkreis Oder-Spree können nach der maßgeblichen Einwohnerzahl gemäß § 20
Abs. 4 BbgKWahlG mindestens 4 und höchstens 9 Wahlkreise gebildet werden.
Nach
§ 21 BbgKWahlG bestimmt die Vertretung die Anzahl der Wahlkreise und deren
Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht.
Bei
der Abgrenzung der Wahlkreise sind die örtlichen Verhältnisse und der räumliche
Zusammenhang zu wahren.
Die
Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise soll
nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.
Größere
Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums des Innern. Bei der
Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des Kreistages sollen die Grenzen der
Gemeinden und Ämter möglichst eingehalten werden.
Zur
letzten Wahl des Kreistages im Jahr 2003 wurden bereits 4 Wahlkreisen
gebildet
und
die Ämter und Gemeinden wie in der vorgenannten Tabelle zu entnehmen, den
einzelnen Wahlkreises zugeordnet.
Die
differenzierte Entwicklung der Bevölkerung seit der letzten Kommunalwahl hat
dazu geführt, dass bei einer Beibehaltung der bisherige Einteilung und des
Zuschnitts der 4 Wahlkreise eine ausgewogene und nahe zu ideale Verteilung der
Bevölkerung innerhalb der Wahlkreise erreicht wird.
Bei
4 Wahlkreisen liegt die durchschnittliche Einwohnerzahl bei 47.106 Einwohnern.
Unter
Berücksichtigung der gesetzlich zulässigen Abweichung von bis zu +/- 25 vom
Hundert der durchschnittlichen
Bevölkerungszahl (=11.776 Einwohner) ergibt sich eine zulässige Größe der
einzelnen Wahlkreise von maximal 58.882 Einwohner und minimal 35.330 Einwohner.
Die tatsächliche Schwankungsbreite der einzelnen
Wahlkreise liegt bei -7,1 bis +3,7 von Hundert der durchschnittlichen
Bevölkerungszahl.
Eine Veränderung der Anzahl
der Wahlkreise und damit einhergehend notwendiger Weise auch des Zuschnitts der
einzelnen Wahlkreise würde zwangsläufig zu Lasten der Ausgewogenheit und
Symmetrie der Wahlkreise gehen.
Insofern
spricht alles dafür, die bisherige Einteilung des Landkreises Oder-Spree in 4
Wahlkreise und den Zuschnitt der Wahlkreise auch zur Wahl des Kreistages im
Landkreis Oder-Spree 2008 so zu belassen.
Auf
die Darstellung anderer Varianten wurde verzichtet, da diese wie ausgeführt
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nur ein „schlechteres“ Ergebnis
liefern würden.
Rechtsgrundlage:
§§ 20 und 21
Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)
in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl.I/01, [Nr. 15], S.198),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19] , S.330)