Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
die vorliegende Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schülerbeförderung
zum 01.08.2008 in Kraft zu setzen.
Der Landrat wird beauftragt
im Jahr 2009 für das Schuljahr2009/2010 eine Schülerbeförderungssatzung mit
Zielstellung des Verzichtes auf Elternbeiträge für den Schülerverkehr zu
allgemein bildenden Schulen vorzulegen. Grundlage der Erarbeitung soll die
satzung des Jahres 2001 sein.
Sachdarstellung:
Der Landtag des Landes
Brandenburg hat mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen
Schulgesetzes den § 112 (Schülerbeförderung) zum 14. April 2008 geändert.
Damit sind die Landkreise
und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung nicht mehr
verpflichtet, die Eltern an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder auf dem
Schulweg zu beteiligen. Auf Grund der schwierigen finanziellen Lage des
Landkreises ist die generelle Streichung der Elternbeteiligung nicht angemessen
und würde zu einer Verschärfung der finanziellen Belastung des Haushaltes des
Landkreises führen.
Des Weiteren werden die
Zuschüsse des Landes nur gezahlt, wenn der Landkreis oder die kreisfreie Stadt
eine Satzung erlässt, die eine sozialverträgliche Staffelung der finanziellen Beteiligung
der Eltern an den Schülerbeförderungskosten festlegt.
Die gegenwärtig gültige
Satzung sieht diese sozialverträgliche Staffelung bereits vor. Die Beteiligung der
Eltern an den Schülerbeförderungskosten soll gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf
halbiert werden. Damit reduziert sich die finanzielle Belastung für Eltern
schulpflichtiger Kinder. Dazu wurden im § 5 Abs. 2 des vorliegenden
Satzungsentwurfes die Beträge für das 1. schulpflichtige Kind von 100,- auf
50,- Euro, für das 2. schulpflichtige Kind von 60,- auf 30,- Euro und für das
3. schulpflichtige Kind von 40,- auf 20,- Euro reduziert. Alle anderen
Regelungen der gegenwärtig gültigen Satzung gelten ohne Einschränkung oder
Veränderungen weiter.
Mit dieser Satzung hat der
Landkreis Anspruch auf die Landeszuschüsse, so dass zusätzliche finanzielle
Zwänge für den Landkreis durch die Reduzierung der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten
nicht zu erwarten sind.