Betreff
Grundsatzbeschluss zur Schaffung notwendiger Sportstättenkapazitäten für das Oberstufenzentrum "G. W. Leibniz" und für das Albert-Schweitzer-Gymnasium in Eisenhüttenstadt, Diehloer Straße 66
Vorlage
054.1/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Kann das Grundstück in Eisenhüttenstadt, Waldstraße 1 (östlich am OSZ angrenzend) vom Landkreis lastenfrei für 20.000 € erworben werden, wird dies der Standort für die 2-Feld Schulsporthalle.

Die Errichtungskosten erhöhen sich dann um mindestens 175.000 €.

 

Kaufpreis Grundstück:                          20.000 €

Nebenkosten Grunderwerb:                   5.000 €

Geschätzte Abrisskosten:                   150.000 €

 

Sachdarstellung:

 

Auf dem derzeit vom OSZ in der Waldstraße 2 genutzten Grundstück ist die Errichtung einer Zweifeldhalle nicht möglich. Deshalb wurde von der Verwaltung auf Hinweis von Abgeordneten des Kreistages geprüft, unter welchen Bedingungen das angrenzende Grundstück, Waldstraße 1, ehemals Haus der Gewerkschaften, seit Jahren ungenutzt, vom Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen, mit Grundschulden und Zwangshypotheken in Gesamthöhe von 745.138,71 € belastet, vom Landkreis vom jetzigen Eigentümer lastenfrei erworben werden kann. Die Verhandlungen konnten  bis zum 24.06.2008 noch nicht abgeschlossen werden. Deshalb kann der Kreistag zum jetzigen Zeitpunkt nur einen Rahmen für weitere Planungsschritte bis zum Baubeschluss vorgeben. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Abrisskosten nur grob geschätzt werden konnten, sich also noch erhöhen könnten, da keinerlei Bestandsunterlagen vorliegen.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der § 16 Abs. 1  der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung enthält folgende Vorschrift:

„Bevor Investitionen beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden“

 

Der beabsichtigte Kauf des Grundstücks – Waldstraße in Eisenhüttenstadt – und insbesondere der erforderliche Abriss führen zu einer Verteuerung der Maßnahme.

 

Da zur Finanzierung des Mehrbedarfs weder 2008 noch 2009 freie Mittel zur Verfügung stehen, kann die Deckung dieses Mehrbedarfes nur zu Lasten der im Finanzplan enthaltenen Maßnahmen erfolgen.

 

Hariett Wellmer

Amtsleiterin