Beschlussvorschlag:
Kann das Grundstück in
Eisenhüttenstadt, Waldstraße 1 (östlich am OSZ angrenzend) vom Landkreis
lastenfrei für 20.000 € erworben werden, wird dies der Standort für die 2-Feld
Schulsporthalle.
Die Errichtungskosten
erhöhen sich dann um mindestens 175.000 €.
Kaufpreis Grundstück: 20.000 €
Nebenkosten Grunderwerb: 5.000 €
Geschätzte Abrisskosten: 150.000 €
Sachdarstellung:
Auf dem derzeit vom OSZ in
der Waldstraße 2 genutzten Grundstück ist die Errichtung einer Zweifeldhalle
nicht möglich. Deshalb wurde von der Verwaltung auf Hinweis von Abgeordneten
des Kreistages geprüft, unter welchen Bedingungen das angrenzende Grundstück,
Waldstraße 1, ehemals Haus der Gewerkschaften, seit Jahren ungenutzt, vom
Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen, mit Grundschulden und
Zwangshypotheken in Gesamthöhe von 745.138,71 € belastet, vom Landkreis vom
jetzigen Eigentümer lastenfrei erworben werden kann. Die Verhandlungen konnten bis zum 24.06.2008 noch nicht abgeschlossen
werden. Deshalb kann der Kreistag zum jetzigen Zeitpunkt nur einen Rahmen für
weitere Planungsschritte bis zum Baubeschluss vorgeben. Es muss darauf
hingewiesen werden, dass die Abrisskosten nur grob geschätzt werden konnten, sich
also noch erhöhen könnten, da keinerlei Bestandsunterlagen vorliegen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Der § 16 Abs. 1 der Kommunalen Haushalts- und
Kassenverordnung enthält folgende Vorschrift:
„Bevor Investitionen
beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten
durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten
die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden“
Der beabsichtigte Kauf des
Grundstücks – Waldstraße in Eisenhüttenstadt – und insbesondere der
erforderliche Abriss führen zu einer Verteuerung der Maßnahme.
Da zur Finanzierung des
Mehrbedarfs weder 2008 noch 2009 freie Mittel zur Verfügung stehen, kann die
Deckung dieses Mehrbedarfes nur zu Lasten der im Finanzplan enthaltenen
Maßnahmen erfolgen.
Hariett Wellmer
Amtsleiterin