Betreff
Bildung der Ausschüsse des Kreistags
Vorlage
036/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bildet folgende Ausschüsse:

 

-       Kreisausschuss; zugleich Werksausschuss Rettungsdienst[1]

-       Geschäftsordnungsausschuss

-       Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-       Bildung, Kultur und Sport

-       Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr

-       Jugendhilfeausschuss

-       Ausschuss für Ordnung, Recht, Landwirtschaft und Wirtschaft

-       Werksausschuss Kommunales Wirtschaftsunternehmen –Entsorgung-

 

Die Zuständigkeit der Ausschüsse ergibt sich aus den zugeordneten Produktbereichen und Produkten  des doppischen Haushaltsplanes (s. Anlage).

 



[1] Da der Rettungsdienst nur bis 31.12.2009 als Eigenbetrieb bestehen soll, wird die Aufgabe vom KA wahrgenommen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Innenministerkonferenz hat für die Kommunen die Einführung eines neuen Rechnungswesens, der Doppik, beschlossen. Rechtsgrundlagen dafür sind in Brandenburg die Kommunalverfassung § 63 (3) und Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung vom 18.2.2008.

Danach wurde erstmals für das Jahr 2008 ein produktorientierter Haushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vom KT beschlossen. Der Ergebnishaushalt besteht aus 126 Produkten. Für jedes Produkt sind verantwortliche Mitarbeiter bestimmt worden.

Die Steuerung dieses Ergebnishaushaltes soll mit Hilfe von Zielen und Kennzahlen erfolgen. Diese sollen zusammen mit dem Kreistag, speziell seinen Ausschüssen entwickelt und überwacht werden. Entwickelt man diesen Gedanken der kompletten Verantwortlichkeit weiter, dann gehört hierzu auch das Einstellen des Haushaltsansatzes, laufende Kostenkontrolle und die Prüfung nach Ablauf des Haushaltsjahres. Mit einer derartigen Aufgabenzuordnung arbeiten die Werksausschüsse des Kreistages seit Jahren erfolgreich.

 

 

Der Vorschlag für die organisatorische Struktur und Zuständigkeit der Fachausschüsse orientiert sich am doppischen Haushaltsplan und dem Organisationskonzept der Kreisverwaltung. Der Vorteil in dieser spiegelbildlichen Struktur der Organisationseinheiten der Verwaltung und der Fachausschüsse liegt darin, dass Zuständigkeiten transparenter gemacht und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik gefördert wird. 

 

Den jeweiligen Ausschüsse werden – entsprechend der Organisationsstruktur der Verwaltung – die Zuständigkeiten für die entsprechenden (Fach-)Ressorts und ganzheitliche Produkte zugeordnet (s. Anlage). Dies ermöglicht es, dass im Ausschuss die gesamten Aspekte eines Arbeitsbereiches mit seinen Produkten diskutiert werden können.

 

Da der Rettungsdienst nur bis 31.12.2009 als Eigenbetrieb bestehen soll, wird die Aufgabe vom KA wahrgenommen.

 

 

Mit der Zuständigkeit für Finanzen und der Rechnungsprüfung bekommt der  Kreisausschuss eine eigene Zuständigkeit. Das wertet den Kreisausschuss auf und ermöglicht, die Beratung dieser wichtigen Politikfelder mit den Spitzen der Fraktionen.