Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bildet folgende
Ausschüsse:
- Kreisausschuss; zugleich Werksausschuss Rettungsdienst[1]
- Geschäftsordnungsausschuss
- Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Bildung, Kultur und Sport
- Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
- Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für Ordnung, Recht, Landwirtschaft und
Wirtschaft
- Werksausschuss Kommunales Wirtschaftsunternehmen
–Entsorgung-
Die Zuständigkeit der
Ausschüsse ergibt sich aus den zugeordneten Produktbereichen und Produkten des doppischen Haushaltsplanes (s. Anlage).
[1] Da der Rettungsdienst nur bis 31.12.2009 als Eigenbetrieb bestehen soll, wird die Aufgabe vom KA wahrgenommen.
Sachdarstellung:
Die
Innenministerkonferenz hat für die Kommunen die Einführung eines neuen
Rechnungswesens, der Doppik, beschlossen. Rechtsgrundlagen dafür sind in
Brandenburg die Kommunalverfassung § 63 (3) und Kommunale Haushalts-
und Kassenverordnung vom 18.2.2008.
Danach
wurde erstmals für das Jahr 2008 ein produktorientierter Haushalt nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung vom KT beschlossen. Der Ergebnishaushalt
besteht aus 126 Produkten. Für jedes Produkt sind verantwortliche Mitarbeiter
bestimmt worden.
Die
Steuerung dieses Ergebnishaushaltes soll mit Hilfe von Zielen und Kennzahlen
erfolgen. Diese sollen zusammen mit dem Kreistag, speziell seinen Ausschüssen
entwickelt und überwacht werden. Entwickelt man diesen Gedanken der kompletten
Verantwortlichkeit weiter, dann gehört hierzu auch das Einstellen des Haushaltsansatzes,
laufende Kostenkontrolle und die Prüfung nach Ablauf des Haushaltsjahres. Mit
einer derartigen Aufgabenzuordnung arbeiten die Werksausschüsse des Kreistages
seit Jahren erfolgreich.
Der Vorschlag für die
organisatorische Struktur und Zuständigkeit der Fachausschüsse orientiert sich
am doppischen Haushaltsplan und dem Organisationskonzept der Kreisverwaltung.
Der Vorteil in dieser spiegelbildlichen Struktur der Organisationseinheiten der
Verwaltung und der Fachausschüsse liegt darin, dass Zuständigkeiten
transparenter gemacht und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Verwaltung und Politik gefördert wird.
Den jeweiligen Ausschüsse
werden – entsprechend der Organisationsstruktur der Verwaltung – die
Zuständigkeiten für die entsprechenden (Fach-)Ressorts und ganzheitliche
Produkte zugeordnet (s. Anlage). Dies ermöglicht es, dass im Ausschuss die
gesamten Aspekte eines Arbeitsbereiches mit seinen Produkten diskutiert werden
können.
Da der Rettungsdienst nur bis 31.12.2009 als Eigenbetrieb bestehen soll, wird die Aufgabe vom KA wahrgenommen.
Mit der Zuständigkeit für
Finanzen und der Rechnungsprüfung bekommt der Kreisausschuss eine eigene Zuständigkeit. Das
wertet den Kreisausschuss auf und ermöglicht, die Beratung dieser wichtigen
Politikfelder mit den Spitzen der Fraktionen.