Betreff
Genehmigung einer überplanmäßige Haushaltsausgabe für die Kitabetreuung
Vorlage
052/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung einen überplanmäßigen Transferaufwand/ -auszahlung beim Produkt 36510 – Tageseinrichtungen für Kinder –  in Höhe von 735.634,11 €.

 

Sachdarstellung:

 

Der Haushaltsplan enthielt im Produkt Tageseinrichtungen für Kinder einen Ansatz für  Zuweisungen an kommunale Träger nach § 16 Kita-Gesetz in Höhe von 11.559.200, 00 € und einen Ansatz für Zuschüsse an freie Träger von Kitas § 16 Kita-Gesetz in Höhe  von 11.631.800, 00 €.

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2008 wurde im Wesentlichen von einer Stichtagserfassung der gemeldeten Kinder in den Kindertagesstätten des Jahres 2007 ausgegangen.

Die Auszahlung der Zuweisungen und Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita - Gesetz erfolgt auf der Grundlage von Stichtagserfassungen im laufenden Jahr.

 

Die Planzahlen weichen erheblich von den tatsächlichen Stichtagsmeldungen 2008 ab. Ein weiterer Grund für die Mehrausgabe ist die Gewährung des Bestandschutzes.

Ab 1. Juli 2007 gilt das neue Kita - Gesetz des Landes Brandenburg. In diesem Gesetz ist der Bestandschutz für Kinder geregelt. Kinder, die noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet und ihren Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung verloren haben (z. B. durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils oder Geburt eines weiteren Kindes), sollen im Umfang der Mindestbetreuungszeit (30 Stunden wöchentlich) in der Kindertagesstätte weiter betreut werden. Mit Stichtag 15.10.2008 wurden 127 Kinder über diese Regelung betreut.

 

Beide Gründe führen zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt

735.634,11 €; davon bei den Zuweisungen an kommunale Träger in Höhe von 530.737,33 € und bei den Zuschüssen an freie Träger in Höhe von 204.896,78 €.  Die überplanmäßige Ausgabe kann in Höhe von 150.000,00 € durch das Jugendamt gedeckt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um nicht in Anspruch genommene Sachleistungen aus den Produkten 36310 (Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz), 36110 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen), 36320 (Förderung der Erziehung in der Familie) und 36330 (Hilfe zur Erziehung).

 

Nach § 16 Abs. 2 Kita – Gesetz haben die Träger von Kindertagesstätten einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zuwendung. Die Zuwendungen sind gemäß § 3 Abs. 5 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung jeweils bis zum 1. des zweiten Monats im Quartal zu zahlen, d. h. die Zahlung für das IV. Quartal hat bis zum 01.11.2008 zu erfolgen.

 

Somit ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar und duldet keinen Aufschub.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 

 

Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 735.634,11 €

 

Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Transferleistungen folgender Produkte gedeckt werden:

 

 

            36310 Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz           6.000,00 €

            36110  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen                                  20.000,00 €

            36320  Förderung der Erziehung in der Familie                                             46.000,00 €

            36330  Hilfe zur Erziehung                                                                             78.000,00 €

 

 

 

 

Es verbleibt ein nicht gedeckter Bedarf von 585.634,11 €

 

Betreute Kinder im Jahresdurchschnitt

 

Betreuungsart

Basis Kinderzahlen 2007

Ist Kinderzahlen 2008

Differenz

Krippe

1.525

1.675

150

Kiga

             4.285

4.225

              - 60

Hort

             3.872

4.182

310

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Der Mehrbedarf bei der Finanzierung der Kindertagesstätten zeichnete sich bereits bei der Erarbeitung der 1. V-Ist-Einschätzung auf der Grundlage der Erfüllung per 30. 06. 2008 ab. Es wurde ein Mehrbedarf von 686,7 T€ ermittelt (Schreiben vom 19.08.2008).

 

Der nicht durch Minderaufwendungen beim Jugendamt gedeckte Bedarf von 585,6 T€ kann aus dem Mehrertrag bei den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen gedeckt werden.

 

Da die Zahlung der Zuwendungen an die Träger der Kindertagesstätten zum 01. 11. 2008 erfolgen musste, wurden die entsprechenden Konten zur Finanzierung freigegeben.

 

 

 

Hariett Wellmer

Amtsleiterin

ja