Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung einen
überplanmäßigen Transferaufwand/ -auszahlung beim Produkt 36510 –
Tageseinrichtungen für Kinder – in Höhe
von 735.634,11 €.
Sachdarstellung:
Der
Haushaltsplan enthielt im Produkt Tageseinrichtungen für Kinder einen Ansatz
für Zuweisungen an kommunale Träger nach
§ 16 Kita-Gesetz in Höhe von 11.559.200, 00 € und einen Ansatz für Zuschüsse an
freie Träger von Kitas § 16 Kita-Gesetz in Höhe von 11.631.800, 00 €.
In
der Haushaltsplanung für das Jahr 2008 wurde im Wesentlichen von einer
Stichtagserfassung der gemeldeten Kinder in den Kindertagesstätten des Jahres
2007 ausgegangen.
Die
Auszahlung der Zuweisungen und Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita - Gesetz
erfolgt auf der Grundlage von Stichtagserfassungen im laufenden Jahr.
Die
Planzahlen weichen erheblich von den tatsächlichen Stichtagsmeldungen 2008 ab.
Ein weiterer Grund für die Mehrausgabe ist die Gewährung des Bestandschutzes.
Ab
1. Juli 2007 gilt das neue Kita - Gesetz des Landes Brandenburg. In diesem
Gesetz ist der Bestandschutz für Kinder geregelt. Kinder, die noch nicht das 3.
Lebensjahr vollendet und ihren Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung verloren
haben (z. B. durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils oder Geburt eines
weiteren Kindes), sollen im Umfang der Mindestbetreuungszeit (30 Stunden
wöchentlich) in der Kindertagesstätte weiter betreut werden. Mit Stichtag
15.10.2008 wurden 127 Kinder über diese Regelung betreut.
Beide
Gründe führen zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt
735.634,11
€; davon bei den Zuweisungen an kommunale Träger in Höhe von 530.737,33 € und
bei den Zuschüssen an freie Träger in Höhe von 204.896,78 €. Die überplanmäßige Ausgabe kann in Höhe von 150.000,00
€ durch das Jugendamt gedeckt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen
um nicht in Anspruch genommene Sachleistungen aus den Produkten 36310
(Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz), 36110 (Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen), 36320 (Förderung der Erziehung in der
Familie) und 36330 (Hilfe zur Erziehung).
Nach
§ 16 Abs. 2 Kita – Gesetz haben die Träger von Kindertagesstätten einen
Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zuwendung. Die Zuwendungen sind gemäß § 3
Abs. 5 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung jeweils bis
zum 1. des zweiten Monats im Quartal zu zahlen, d. h. die Zahlung für das IV.
Quartal hat bis zum 01.11.2008 zu erfolgen.
Somit
ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar und duldet keinen Aufschub.
Finanzielle
Auswirkungen:
Überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 735.634,11 €
Die
überplanmäßige Ausgabe kann durch Transferleistungen folgender Produkte gedeckt
werden:
36310 Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 6.000,00 €
36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 20.000,00
€
36320 Förderung der Erziehung in der Familie 46.000,00 €
36330 Hilfe zur Erziehung 78.000,00 €
Es
verbleibt ein nicht gedeckter Bedarf von 585.634,11 €
Betreute
Kinder im Jahresdurchschnitt
Betreuungsart |
Basis Kinderzahlen 2007 |
Ist Kinderzahlen 2008 |
Differenz |
Krippe |
1.525 |
1.675 |
150 |
Kiga |
4.285 |
4.225 |
- 60 |
Hort |
3.872 |
4.182 |
310 |
Stellungnahme
der Kämmerei
Der
Mehrbedarf bei der Finanzierung der Kindertagesstätten zeichnete sich bereits
bei der Erarbeitung der 1. V-Ist-Einschätzung auf der Grundlage der Erfüllung
per 30. 06. 2008 ab. Es wurde ein Mehrbedarf von 686,7 T€ ermittelt (Schreiben
vom 19.08.2008).
Der
nicht durch Minderaufwendungen beim Jugendamt gedeckte Bedarf von 585,6 T€ kann
aus dem Mehrertrag bei den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen gedeckt werden.
Da
die Zahlung der Zuwendungen an die Träger der Kindertagesstätten zum 01. 11.
2008 erfolgen musste, wurden die entsprechenden Konten zur Finanzierung
freigegeben.
Hariett
Wellmer
Amtsleiterin
ja