Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. den geprüften Jahresabschluss
2007 des KWU mit Lagebericht,
2. den in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust im hoheitlichen
Betrieb in Höhe von 354.810,62 € mit den
Gewinnrücklagen in diesem Bereich zu
verrechnen und den Jahresüberschuss im
Betrieb gewerblicher Art in Höhe von
1.711,91 € auf neue Rechnung vorzutragen
3. die Werkleitung des KWU
für das Wirtschaftsjahr 2007 zu entlasten.
Sachdarstellung:
Der Kreistag beschließt gem.
§ 7 Abs.4, 5 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995
(GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2001 (GVBl. II
S.639), über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die
Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung für das
Wirtschaftsjahr 2007.
Die Bilanz zum 31.12.2007
wurde durch den vom Kommunalen Prüfungsamt des Innen-ministeriums des Landes
Brandenburg beauftragten Wirtschaftsprüfer Dirk Peter Wilding, Schöneiche
geprüft.
Das
Kommunale Prüfungsamt übergab den Jahresabschlussbericht 2007 mit dem Vermerk,
dass keine eigenen Feststellungen (§ 6 Abs. 3 Satz 3 JapV) zum erteilten
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen wurden und auf eine
Erörterung des Prüfungsergebnisses in einer Schlussbesprechung verzichtet wird.
Im
Wirtschaftsjahr 2007 wurde im hoheitlichen Betrieb ein Jahresverlust in Höhe
von 354.810,62 € und im Betrieb gewerblicher Art ein Jahresüberschuss in Höhe
von
1.711,91
€ erwirtschaftet. Per Saldo ist laut Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein
Jahresverlust in Höhe von 353.098,71 € zu verzeichnen. Die Behandlung des Jahresergebnisses soll getrennt nach der
Entstehung eines Verlustes oder Überschusses im jeweiligen Betrieb erfolgen;
d.h., der Jahresverlust im hoheitlichen Betrieb wird mit den in der Bilanz
ausgewiesenen Gewinnvorträgen in diesem Bereich verrechnet und der
Jahresüberschuss im Betrieb gewerblicher Art auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust im hoheitlichen
Bereich resultiert hauptsächlich aus den deutlich geringeren Umsatzerlösen beim
Deponiebetrieb, die sowohl auf Preis- als auch auf Mengenabweichungen gegenüber
Planung und Kalkulation beruhen.
Durch die gesetzliche
Verpflichtung zur Behandlung und Verwertung von Abfällen stehen immer weniger
deponierungsfähige Abfälle zur Verfügung.
Auf Grund der zeitlich
begrenzten Betriebserlaubnisse und der damit bevorstehenden Schließung vieler
Deponien in Brandenburg sind jedoch zur Schaffung einer optimalen
rekultivierungsfähigen Kubatur noch
erhebliche Mengen an deponierungsfähigen Abfällen notwendig.
Infolgedessen hat durch den
Wettbewerb unter den einzelnen Deponiebetreibern ein Preisverfall für
deponierungsfähige Abfälle eingesetzt, der durch fehlende Andienungspflicht von
Abfällen und bestehenden Preisdruck verstärkt wurde.
Deshalb konnte der
Eigenbetrieb die in der Benutzungsgebührensatzung festgesetzten
Deponierungsgebühren, insbesondere für Großanlieferungen, nicht realisieren.
Der Werkleiter hat gemäß § 3 Benutzungsgebührensatzung für Großanlieferungen
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Preisnachlässe bzw. Sonderpreise zu
gewähren.
Des Weiteren sind auch die
gestiegenen Kosten für die Abfallbehandlung in der RABA Niederlehme für die
Entstehung des Jahresverlustes verantwortlich.
nein
Anlagen:
Anlagen:
-Lagebericht zum
Wirtschaftsjahr 2007
-Bestätigungsvermerk zum
Jahresabschluss 2007 durch den Wirtschaftsprüfer
-Bilanz zum 31.12.2007
-Gewinn- und Verlustrechnung
zum 31.12.2007