Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Werkleitung des Kommunalen Wirtschaftsunternehmens (KWU) für das Wirtschaftsjahr 2007
Vorlage
053/2008
Aktenzeichen
Schu-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. den geprüften Jahresabschluss 2007 des KWU mit Lagebericht,

 

2. den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust im hoheitlichen

    Betrieb in Höhe von 354.810,62 € mit den Gewinnrücklagen in diesem Bereich zu

    verrechnen und den Jahresüberschuss im Betrieb gewerblicher Art in Höhe von

   1.711,91 € auf neue Rechnung vorzutragen

 

3. die Werkleitung des KWU für das Wirtschaftsjahr 2007 zu entlasten.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gem. § 7 Abs.4, 5 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2001 (GVBl. II S.639), über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2007. 

 

Die Bilanz zum 31.12.2007 wurde durch den vom Kommunalen Prüfungsamt des Innen-ministeriums des Landes Brandenburg beauftragten Wirtschaftsprüfer Dirk Peter Wilding, Schöneiche geprüft.

 

Das Kommunale Prüfungsamt übergab den Jahresabschlussbericht 2007 mit dem Vermerk, dass keine eigenen Feststellungen (§ 6 Abs. 3 Satz 3 JapV) zum erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen wurden und auf eine Erörterung des Prüfungsergebnisses in einer Schlussbesprechung verzichtet wird.

 

Im Wirtschaftsjahr 2007 wurde im hoheitlichen Betrieb ein Jahresverlust in Höhe von 354.810,62 € und im Betrieb gewerblicher Art ein Jahresüberschuss in Höhe von

1.711,91 € erwirtschaftet. Per Saldo ist laut Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Jahresverlust in Höhe von 353.098,71 € zu verzeichnen. Die Behandlung des  Jahresergebnisses soll getrennt nach der Entstehung eines Verlustes oder Überschusses im jeweiligen Betrieb erfolgen; d.h., der Jahresverlust im hoheitlichen Betrieb wird mit den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnvorträgen in diesem Bereich verrechnet und der Jahresüberschuss im Betrieb gewerblicher Art auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Verlust im hoheitlichen Bereich resultiert hauptsächlich aus den deutlich geringeren Umsatzerlösen beim Deponiebetrieb, die sowohl auf Preis- als auch auf Mengenabweichungen gegenüber Planung und Kalkulation beruhen.

Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Behandlung und Verwertung von Abfällen stehen immer weniger deponierungsfähige Abfälle zur Verfügung.

Auf Grund der zeitlich begrenzten Betriebserlaubnisse und der damit bevorstehenden Schließung vieler Deponien in Brandenburg sind jedoch zur Schaffung einer optimalen rekultivierungsfähigen Kubatur  noch erhebliche Mengen an deponierungsfähigen Abfällen notwendig.

 

Infolgedessen hat durch den Wettbewerb unter den einzelnen Deponiebetreibern ein Preisverfall für deponierungsfähige Abfälle eingesetzt, der durch fehlende Andienungspflicht von Abfällen und bestehenden Preisdruck verstärkt wurde.

Deshalb konnte der Eigenbetrieb die in der Benutzungsgebührensatzung festgesetzten Deponierungsgebühren, insbesondere für Großanlieferungen, nicht realisieren. Der Werkleiter hat gemäß § 3 Benutzungsgebührensatzung für Großanlieferungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Preisnachlässe bzw. Sonderpreise zu gewähren.

Des Weiteren sind auch die gestiegenen Kosten für die Abfallbehandlung in der RABA Niederlehme für die Entstehung des Jahresverlustes verantwortlich. 

 

 

 

 

nein

 

Anlagen:

 

Anlagen:

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2007

-Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2007 durch den Wirtschaftsprüfer

-Bilanz zum 31.12.2007

-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2007