Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes "Rettungsdienst" für das Wirtschaftsjahr 2007
Vorlage
054/2008
Aktenzeichen
Dr. Fehse
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. den geprüften Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes „Rettungsdienst“ mit

    Lagebericht,

 

2. den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 183.596,22 € wie folgt zu verwenden:

    - ein Teil des Überschusses in Höhe von 165.626,82 € wird zur vollständigen Tilgung der

      in der Bilanz ausgewiesenen Vorjahresverluste eingesetzt,

    - der verbleibende Teil des Überschusses in Höhe von 17.969,40 € wird auf neue

      Rechnung vorgetragen                

 

3. die Werkleitung des Eigenbetriebes „Rettungsdienst“ für das Wirtschaftsjahr 2007

    zu entlasten.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gem. § 7 Abs.4, 5 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2001 (GVBl. II S.639), über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2007. 

 

Die Bilanz zum 31.12.2007 wurde durch das vom Kommunalen Prüfungsamt des Innen-ministeriums des Landes Brandenburg beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen Bender und Kollegen GmbH, Strausberg geprüft.

 

Das Kommunale Prüfungsamt übergab den Jahresabschlussbericht 2007 mit dem Vermerk, dass keine eigenen Feststellungen (§ 6 Abs. 3 Satz 3 JapV) zum erteilten Bestätigungs-vermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen wurden und auf eine Erörterung des Prüfungs-ergebnisses in einer Schlussbesprechung verzichtet wird.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2007 wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresüber-schuss in Höhe von 183.596,22 € ausgewiesen. Der Überschuss wurde im Wesentlichen durch den Kostenunterdeckungsausgleich für 2005 erzielt,  den die Krankenkassen über die Gebühren in 2007 gezahlt haben (181 T€).

 

Bei der  Verwendung des Jahresüberschusses sind die Vorschriften der Eigenbetriebs-verordnung zu berücksichtigen. Gemäß § 11 Abs. 6 EigV sind Gewinne zunächst zur vollständigen Tilgung von Verlustvorträgen einzusetzen. In der Bilanz sind Verluste aus Vorjahren in Höhe von 165.626,82 € ausgewiesen. Diese sind zunächst aus dem Jahresüberschuss zu tilgen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    nein

 

Anlagen:

 

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2007

-Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2007

-Bilanz zum 31.12.2007

-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2007