Beschlussvorschlag:
1.
Vertretung des
Kreistages im Beirat
Das
Statut des Beirates für regionale Beschäftigungsförderung wird wie folgt
geändert:
In § 2 Abs. (2) wird der
Satz: „ Jeweils ein Sitz entfällt:“ gestrichen
In § 2 Abs. (2) Buchstabe b
wird der Text beginnend mit „sowie aus der Vertretungskörperschaft…“ bis zu
„...des Jugendhilfeausschusses“ gestrichen.
Eingefügt
wird in § 2 Abs. (2): nach dem ersten Satz Auf den Kreistag entfallen 4 nach
dem gesetzlichen Verfahren zu bestimmende Mitglieder. Jeweils 1 Sitz entfällt:“
2. Öffentliches Verfahren
Aus
§ 7 Abs. (2) Satz 1 wird das Wort „nicht“ und der ganze zweite Satz gestrichen.
Sachdarstellung:
Zu 1: Vertretung des Kreistages im Beirat
Das Statut des Beirates für
regionale Beschäftigungsförderung im Landkreis Oder-Spree sieht 15 Mitglieder
vor.
In § 2 Abs. (2) wird
geregelt, dass „aus der Vertretungskörperschaft“ die Vorsitzenden
(1) des Haushalts- und
Finanzausschusses,
(2) des Ausschusses für
Gesundheit, Soziales, Bildung, Kultur und Sport,
(3) des Ausschusses für
Wirtschaft, Umwelt und Bauen
(4) und des
Jugendhilfeausschusses
dem Beirat angehören sollen.
Diese Regelung bedarf auf
zwei Gründen einer Änderung:
Erstens hat der Kreistag in
seiner Sitzung am 22.10.2008 erhebliche Veränderungen seiner Ausschüsse
beschlossen. Die bestehende Regelung kann damit tatsächlich nicht mehr erfüllt
werden.
Zweitens greift die Regelung
in § 2 Abs. (2) der Satzung in unzulässiger Weise in die Rechte der Fraktionen
des Kreistages ein. Die ausdrücklich als Vertreter des Kreistages in den Beirat
zu berufenden Personen spiegeln die Zusammensetzung des Kreistages nicht
korrekt wieder und weicht von der Bestimmung der Vertreter des Kreistages in
allen anderen Fällen ab. Ein derartiges Verfahren ist aber nur bei einstimmiger
Zustimmung des Kreistages zulässig. Die Fraktion „DIE LINKE“ stimmt diesem
Verfahren nicht zu. Damit ist bei der Besetzung des Beirates zwingend nach § 41
BbgKVerf in Verbindung mit § 131 BbgKVerf zu verfahren
Zu 2: Öffentlichkeit
In den letzten Jahren hat
sich nach einer Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen eine hohe
Öffentlichkeit der Entscheidungen der Arbeitsagentur und insbesondere eine
Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen für ihre Mitarbeiter durchgesetzt.
Der Landkreis Oder-Spree
sollte dem nicht nachstehen und auch ohne vorangehende Klageverfahren für
Öffentlichkeit und Transparenz in diesem Bereich sorgen.
Monika Krüger
Fraktionsvorsitzende
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