Betreff
¿Änderung des Statutes des Beirates für regionale Beschäftigungsförderung im Landkreis Oder-Spree¿
Vorlage
5/Die Linke/2008
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

1.         Vertretung des Kreistages im Beirat

 

Das Statut des Beirates für regionale Beschäftigungsförderung wird wie folgt geändert:

 

In § 2 Abs. (2) wird der Satz: „ Jeweils ein Sitz entfällt:“ gestrichen

In § 2 Abs. (2) Buchstabe b wird der Text beginnend mit „sowie aus der Vertretungskörperschaft…“ bis zu „...des Jugendhilfeausschusses“ gestrichen.

Eingefügt wird in § 2 Abs. (2): nach dem ersten Satz Auf den Kreistag entfallen 4 nach dem gesetzlichen Verfahren zu bestimmende Mitglieder. Jeweils 1 Sitz entfällt:“

 

2.       Öffentliches Verfahren

 

Aus § 7 Abs. (2) Satz 1 wird das Wort „nicht“ und der ganze zweite Satz gestrichen.

Sachdarstellung:

 

 Zu 1: Vertretung des Kreistages im Beirat

Das Statut des Beirates für regionale Beschäftigungsförderung im Landkreis Oder-Spree sieht 15 Mitglieder vor.

In § 2 Abs. (2) wird geregelt, dass „aus der Vertretungskörperschaft“ die Vorsitzenden

(1) des Haushalts- und Finanzausschusses,

(2) des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Bildung, Kultur und Sport,

(3) des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Bauen

(4) und des Jugendhilfeausschusses

dem Beirat angehören sollen.

Diese Regelung bedarf auf zwei Gründen einer Änderung:

Erstens hat der Kreistag in seiner Sitzung am 22.10.2008 erhebliche Veränderungen seiner Ausschüsse beschlossen. Die bestehende Regelung kann damit tatsächlich nicht mehr erfüllt werden.

Zweitens greift die Regelung in § 2 Abs. (2) der Satzung in unzulässiger Weise in die Rechte der Fraktionen des Kreistages ein. Die ausdrücklich als Vertreter des Kreistages in den Beirat zu berufenden Personen spiegeln die Zusammensetzung des Kreistages nicht korrekt wieder und weicht von der Bestimmung der Vertreter des Kreistages in allen anderen Fällen ab. Ein derartiges Verfahren ist aber nur bei einstimmiger Zustimmung des Kreistages zulässig. Die Fraktion „DIE LINKE“ stimmt diesem Verfahren nicht zu. Damit ist bei der Besetzung des Beirates zwingend nach § 41 BbgKVerf in Verbindung mit § 131 BbgKVerf zu verfahren

Zu 2: Öffentlichkeit

In den letzten Jahren hat sich nach einer Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen eine hohe Öffentlichkeit der Entscheidungen der Arbeitsagentur und insbesondere eine Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen für ihre Mitarbeiter durchgesetzt.

Der Landkreis Oder-Spree sollte dem nicht nachstehen und auch ohne vorangehende Klageverfahren für Öffentlichkeit und Transparenz in diesem Bereich sorgen.

 

 

 

Monika Krüger

Fraktionsvorsitzende

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