Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Satzung des Landkreises Oder- Spree über die Schülerbeförderung.
Sachdarstellung:
Der Landkreis ist gemäß § 112
des Brandenburgischen Schulgesetzes Träger der Schülerbeförderung und regelt
die Gestaltung der Schülerbeförderung in eigener Verantwortung durch eine
Satzung.
Der Kreistag des Landkreises
Oder-Spree hat in seiner Sitzung am 25.06.2008 mit einem entsprechenden
Beschluss die Verwaltung beauftragt, eine Satzung zur Schülerbeförderung vorzubereiten,
die eine Beteiligung der Eltern an den notwendigen Fahrkosten für den Schulweg
ihrer Kinder nicht mehr vorsieht.
Der vorliegende
Satzungsentwurf folgt diesem Beschluss.
Die Anspruchsberechtigung
wurde entsprechend der Entfernung zwischen Wohnung und Schule, gestaffelt nach
Jahrgangsstufen, festgelegt.
Der Inhalt des vorliegenden
Satzungsentwurfs entspricht im Wesentlichen der bis 31.12.2003 gültigen
Schülerbeförderungssatzung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Mit Inkrafttreten der Satzung
am 01.08.2009 entstehen dem Landkreis für 2009 Mindereinnahmen in Höhe von
300.000 Euro, die etwa zur Hälfte durch die Zuweisung des Landes gedeckt
werden.