Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schülerbeförderung
Vorlage
006/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Oder- Spree über die Schülerbeförderung.

Sachdarstellung:

 

Der Landkreis ist gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes Träger der Schülerbeförderung und regelt die Gestaltung der Schülerbeförderung in eigener Verantwortung durch eine Satzung.

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat in seiner Sitzung am 25.06.2008 mit einem entsprechenden Beschluss die Verwaltung beauftragt, eine Satzung zur Schülerbeförderung vorzubereiten, die eine Beteiligung der Eltern an den notwendigen Fahrkosten für den Schulweg ihrer Kinder nicht mehr vorsieht.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf folgt diesem Beschluss.

 

Die Anspruchsberechtigung wurde entsprechend der Entfernung zwischen Wohnung und Schule, gestaffelt nach Jahrgangsstufen, festgelegt.

 

Der Inhalt des vorliegenden Satzungsentwurfs entspricht im Wesentlichen der bis 31.12.2003 gültigen Schülerbeförderungssatzung.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit Inkrafttreten der Satzung am 01.08.2009 entstehen dem Landkreis für 2009 Mindereinnahmen in Höhe von 300.000 Euro, die etwa zur Hälfte durch die Zuweisung des Landes gedeckt werden.