Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung -
Vorlage
017/2009
Aktenzeichen
KWU
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Oder-spree beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung - vom 24. 06.2009

 

Sachdarstellung:

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung (AES) des Landkreises Oder-Spree wird die Abfallentsorgungssatzung vom 06.02.2008 geändert. Diese Vorlage ist im engen Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 018/2009 zu sehen.

 

In der Präambel findet die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Berücksichtigung.

 

Mit Schließung der Deponie Petersdorf zum 15.07.2009 ist diese nicht mehr Gegenstand der Satzung und aus allen relevanten Paragrafen zu streichen ( § 27 Absatz 1 alter Punkt 2 und im Absatz 4).

 

Mit Bescheid des Landesumweltamtes vom 15.04.2009 wurde die Frist zur Schließung der Deponie „Alte Ziegelei“ bis zum 31.12.2011 verlängert. In diesem Bescheid wurde festgelegt, dass nur noch solche Abfälle ab dem 16.07.2009 angenommen werden dürfen, die die Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung, Anhang 1 für die Deponieklasse I einhalten. Im § 27 Absatz 1 Punkt 1 ist die Klassifizierung für die Deponie „Alte Ziegelei“ demzufolge zu ändern. Eine Aufzählung der zur Ablagerung zugelassenen Abfallarten ist der Anlage A der Benutzungsgebührensatzung zu entnehmen.

 

Für die Deponie „Alte Ziegelei“ entfällt künftig die Annahme von gefährlichen Abfällen, da diese nicht die in der Abfallablagerungsverordnung Anhang 1 für die Deponieklasse I genannten  Anforderungen einhalten. Eine Ausnahme hierzu wird für die Abfallart asbesthaltige Baustoffe mit der ASN 17 06 05* zugelassen. Damit entfallen in der Anlage I unter Punkt 1 die gefährlichen Abfallarten Gemische aus,Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten (ASN 170106*) oder getrennte Fraktionen aus diesen,  Dämmmaterial, das Asbest enthält (ASN 17 06 01*) und anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht (ASN 17 06 03*). Der Zusatz „soweit die Deponiezulassungskriterien für die Deponie „Alte Ziegelei“ eingehalten werden“ kann entfallen, da für asbesthaltige Baustoffe keine Analysen vorgelegt werden brauchen.

 

Für die nun ausgeschlossen gefährlichen Abfälle muss sich der jeweilige Abfallerzeuger von der Sonderabfallgesellschaft mbH (SBB) eine Entsorgungsanlage zuweisen lassen.

 

Die Satzung tritt zum 16.07.2009 in Kraft, da dieses Datum genehmigungsrechtlich vorgegeben ist.

 

 

 

 

1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über

die Abfallentsorgung
- Abfallentsorgungssatzung -

vom 24.06.2009

 

 

 

Präambel

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat am 24.06.2009 aufgrund des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG) vom 06.06.1997 (GVBl. I S. 40) in der geltenden Fassung und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) die folgende 1. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Die Abfallentsorgungssatzung wird wie folgt geändert:

 

     1.        § 27 Absatz 1 Punkt 1 erhält den neuen Zusatz: „Annahme von Abfällen gemäß Anlage A der Benutzungsgebührensatzung“.

     2.        Im § 27 Absatz 1 wird der Punkt 2 gestrichen. Die Nummerierung der folgenden Auflistung wird entsprechend geändert.

     3.        Im § 27 Absatz 4 wird „oder auf der Inertstoffdeponie Petersdorf“ gestrichen.

     4.        Anlage I Punkt 1 erhält folgende Fassung: Der Ausschluss gilt nicht für:

AVV-Nr.: 17 06 05*                    Abfallart: asbesthaltige Baustoffe.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 16.07.2009 in Kraft.

 

Beeskow, den

 

M. Zalenga
Landrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung
- Abfallentsorgungssatzung -
vom 06.02.2008

 

 

Präambel

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat am 06.02.2008 aufgrund des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG) vom 06.06.1997 (GVBl. I S. 40) in der geltenden Fassung und der Landkreisordnung des Landes Brandenburg (LKrO) vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398) in der geltenden Fassung die folgende Abfallentsorgungssatzung beschlossen.

1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über

die Abfallentsorgung
- Abfallentsorgungssatzung -

vom 24.06.2009

 

Präambel

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat am 24.06.2009 aufgrund des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG) vom 06.06.1997 (GVBl. I S. 40) in der geltenden Fassung und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) die folgende 1. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

Die Abfallentsorgungssatzung wird wie folgt geändert:

§ 27
Entsorgungsanlagen

(1) Der Landkreis betreibt folgende Entsorgungsanlagen:

 

   5.  die Deponie “Alte Ziegelei”
(entspricht einer Deponie der Klasse II)

   6.  die Inertstoffdeponie Petersdorf
(entspricht einer Deponie der Klasse I)

   7.  die Abfallumladestation Alte Ziegelei

   8.  die Abfallumladestation Eisenhüttenstadt

   9.  die Abfallkleinmengenannahme Alte Ziegelei inklusive der Sammelstation für Kleinmengen gefährlicher Abfälle

10.  die Abfallkleinmengenannahme Eisenhüttenstadt

11.  die Abfallkleinmengenannahme Beeskow

12.  die Abfallkleinmengenannahme Erkner

13.  die Abfallkleinmengenannahme Storkow

§ 27
Entsorgungsanlagen

(1) Der Landkreis betreibt folgende Entsorgungsanlagen:

 

   1.  die Deponie “Alte Ziegelei”
(Annahme von Abfällen gemäß Anlage A der Benutzungsgebührensatzung)

   2.  die Abfallumladestation Alte Ziegelei

   3.  die Abfallumladestation Eisenhüttenstadt

   4.  die Abfallkleinmengenannahme Alte Ziegelei inklusive der Sammelstation für Kleinmengen gefährlicher Abfälle

   5.  die Abfallkleinmengenannahme Eisenhüttenstadt

   6.  die Abfallkleinmengenannahme Beeskow

   7.  die Abfallkleinmengenannahme Erkner

   8.  die Abfallkleinmengenannahme Storkow

(4) Sollen Abfälle auf der Deponie “Alte Ziegelei” oder auf der Inertstoffdeponie Petersdorf abgelagert werden, ist vom Anlieferer der Nachweis zu erbringen, dass die auf der jeweiligen Entsorgungsanlage ausliegenden Ablagerungskriterien von diesen Abfällen eingehalten werden. Dazu ist eine Deklarationsanalyse vorzulegen.

(4) Sollen Abfälle auf der Deponie “Alte Ziegelei” abgelagert werden, ist vom Anlieferer der Nachweis zu erbringen, dass die auf der jeweiligen Entsorgungsanlage ausliegenden Ablagerungskriterien von diesen Abfällen eingehalten werden. Dazu ist eine Deklarationsanalyse vorzulegen.

 

 

Anlage I zur Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Oder-Spree

 

1. Der Ausschluss gilt nicht für:

AVV-Nr.     Abfallart

17 01 06* Gemische aus oder getrennte   
                 Fraktionen von Beton, Ziegeln,  
                 Fliesen und Keramik, die gefährliche                                                                             Stoffe enthalten

17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält

17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus
                 gefährlichen Stoffen besteht oder
                 solche Stoffe enthält

17 06 05*  asbesthaltige Baustoffe

soweit die Deponiezulassungskriterien für die Deponie „Alte Ziegelei“ eingehalten werden.

Anlage I zur Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Oder-Spree

 

1. Der Ausschluss gilt nicht für:

AVV-Nr.     Abfallart

 

17 06 05*  asbesthaltige Baustoffe.

 

 

 

 

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 16.07.2009 in Kraft.

Beeskow, den

 

M. Zalenga
Landrat