Betreff
Stellungnahmen/Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
019/2009
Aktenzeichen
We-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den Einwendungen der Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle gegen die Höhe bzw. den Hebesatz der Kreisumlage von 45 v. H. wird nicht stattgegeben.

 

Sachdarstellung:

 

 

Gemäß § 129 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)  hat der Kreistag über Einwendungen kreisangehöriger Gemeinden in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 09. Februar 2009 im Amtsblatt Nr. 1/2009 des Landkreises Oder-Spree öffentlich bekannt gemacht und in der Zeit vom 12. 02. 2009 - 20. 02. 2009 öffentlich ausgelegt.

 

Gegen den Entwurf  können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Fristablauf für die Einwendungen war der 11. März 2009.

 

In dieser Frist wurde von folgenden Kommunen eine Stellungnahme abgegeben:

 

- Stadt Eisenhüttenstadt          (Schreiben vom 24. 02. 2009    -  Anlage 1)

- Amt Neuzelle                         (Schreiben vom 02. 03. 2009    -  Anlage 2) 

 

Die in den Schreiben enthaltene Kritik an der absoluten Höhe/dem Hebesatz der Kreisumlage werden als Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 des Landkreises Oder-Spree gemäß § 129 BbgKVerf angesehen.

 

Den Einwendungen der Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle wird nicht stattgegeben.

 

Gemäß § 130 BbgKVerf dient die Kreisumlage der Deckung des für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarfes des Landkreises.

 

Der Ergebnishaushalt 2009 des Landkreises Oder-Spree ist ausgeglichen, wenn das Ergebnis um die (doppik bedingten) Zuführungen zu Rückstellungen bzw. Inanspruchnahme von Rückstellungen bereinigt wird.

 

Die sich aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen (+ 12,1 Mio €)  gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 ergebenen Mehrerträge bei der Kreisumlage von rd. 5,4 Mio € dienen der Deckung des erhöhten Zuschussbedarfes insbesondere im Bereich der Schulen (+ 953,4 T€), dem sozialen Bereich (+ 910,7 T€), im Bereich Jugendhilfe (+ 999,7 T€), den Kosten der Unterkunft (+ 456,7 T€) sowie zur Finanzierung der infolge der Tariferhöhungen gestiegenen Personalaufwendungen.

 

Im erhöhten Zuschussbedarf sind auch gestiegene Zuwendungen und Erstattungen an die Gemeinden enthalten, wie z. B.

 

14.397,1 T€        Zuweisungen und Zuschüsse an kommunale und freie Träger von   

                           Kindertagesstätten (+ 395,1 T€)

 

1.100,0 T€          Schulkostenpauschalen für Oberschulen und Gesamtschulen in

                           Gemeinden (+ 100,0 T€)

 

   911,2 T€          Personalkostenförderung im Jugendbereich (+ 42,3 T€)

 

 

 

 

Die Stellungnahmen enthalten weitere kritische Anmerkungen. Die Stadt Eisenhüttenstadt vertritt die Auffassung, dass es zu Einschränkungen bzw. Schließungen  bei den Vor-Ort angebotenen Leistungen gekommen ist, was zu einer Verschlechterung des Leistungsangebotes für die Einwohner und Unternehmen geführt hat.

 

Dazu wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Landkreis Oder-Spree hat sein Leistungsangebot nicht generell verschlechtert. Noch nie waren in seinen Außenstellen so viele Mitarbeiter für den Bürger im LOS tätig, wie im Jahr 2009. Das bezieht sich insbesondere auf Dienstleistungen für sozial benachteiligte Bürger/innen sowie für Kinder und Jugendliche. In den Nebenstellen des Landkreises Oder-Spree und der Stadt Eisenhüttenstadt sind dies 138 Mitarbeiter.

Dienstleistungen für Bürger, die durch Dritte oder auf elektronischem Wege erbracht werden können, wurden aus Wirtschaftlichkeitsgründen zentralisiert.

 

Das Amt Neuzelle kritisiert die Aussagefähigkeit der Produkte und vertritt die Auffassung, dass hier nur ein Mindestmaß an Anforderungen gewählt wurde.  

Dazu wird wie folgt Stellung genommen.

 

Die Darstellung der Erträge und Aufwendungen in zusammengefassten Positionen (z. B. Transferaufwendungen) entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Mit der Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen soll die "Detailliertheit der Kameralistik", d. h. die Darstellung von einzelnen Haushaltsstellen (neu Produktsachkonten) abgelöst werden.

Die Steuerung des Verwaltungshandelns erfolgt nun durch die Vorgabe von Zielen, deren Umsetzung mit Hilfe von Kennzahlen gemessen wird.

Die Verwaltung hat zu fast allen Produkten Ziele und Kennzahlen/Indikatoren ausgewiesen. Darüber hinaus wurden strategische Ziele (Oberziele) zu jedem Produktbereich und Unterziele zu den Produktgruppen formuliert.

Anlagen: