Beschlussvorschlag:
Den Einwendungen der
Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle gegen die Höhe bzw. den Hebesatz
der Kreisumlage von 45 v. H. wird nicht stattgegeben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 129
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Kreistag über Einwendungen
kreisangehöriger Gemeinden in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 wurde am
09. Februar 2009 im Amtsblatt Nr. 1/2009 des Landkreises Oder-Spree öffentlich
bekannt gemacht und in der Zeit vom 12. 02. 2009 - 20. 02. 2009 öffentlich
ausgelegt.
Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb
einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.
Fristablauf für die Einwendungen war der 11. März 2009.
In dieser Frist wurde
von folgenden Kommunen eine Stellungnahme abgegeben:
- Stadt
Eisenhüttenstadt (Schreiben vom
24. 02. 2009 - Anlage 1)
- Amt Neuzelle (Schreiben vom 02. 03.
2009 -
Anlage 2)
Die in den Schreiben
enthaltene Kritik an der absoluten Höhe/dem Hebesatz der Kreisumlage werden als
Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 des Landkreises Oder-Spree
gemäß § 129 BbgKVerf angesehen.
Den Einwendungen der
Stadt Eisenhüttenstadt und des Amtes Neuzelle wird nicht stattgegeben.
Gemäß § 130 BbgKVerf
dient die Kreisumlage der Deckung des für die Aufgabenerfüllung notwendigen
Finanzbedarfes des Landkreises.
Der Ergebnishaushalt
2009 des Landkreises Oder-Spree ist ausgeglichen, wenn das Ergebnis um die
(doppik bedingten) Zuführungen zu Rückstellungen bzw. Inanspruchnahme von
Rückstellungen bereinigt wird.
Die sich aufgrund der
gestiegenen Umlagegrundlagen (+ 12,1 Mio €)
gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 ergebenen Mehrerträge bei der
Kreisumlage von rd. 5,4 Mio € dienen der Deckung des erhöhten Zuschussbedarfes insbesondere
im Bereich der Schulen (+ 953,4 T€), dem sozialen Bereich (+ 910,7 T€), im
Bereich Jugendhilfe (+ 999,7 T€), den Kosten der Unterkunft (+ 456,7 T€) sowie zur
Finanzierung der infolge der Tariferhöhungen gestiegenen Personalaufwendungen.
Im erhöhten
Zuschussbedarf sind auch gestiegene Zuwendungen und Erstattungen an die
Gemeinden enthalten, wie z. B.
14.397,1 T€ Zuweisungen
und Zuschüsse an kommunale und freie Träger von
Kindertagesstätten
(+ 395,1 T€)
1.100,0 T€ Schulkostenpauschalen für Oberschulen
und Gesamtschulen in
Gemeinden (+ 100,0 T€)
911,2 T€ Personalkostenförderung im
Jugendbereich (+ 42,3 T€)
Die Stellungnahmen
enthalten weitere kritische Anmerkungen. Die Stadt Eisenhüttenstadt vertritt
die Auffassung, dass es zu Einschränkungen bzw. Schließungen bei den Vor-Ort angebotenen Leistungen
gekommen ist, was zu einer Verschlechterung des Leistungsangebotes für die
Einwohner und Unternehmen geführt hat.
Dazu wird wie folgt
Stellung genommen:
Der Landkreis
Oder-Spree hat sein Leistungsangebot nicht generell verschlechtert. Noch nie waren
in seinen Außenstellen so viele Mitarbeiter für den Bürger im LOS tätig, wie im
Jahr 2009. Das bezieht sich insbesondere auf Dienstleistungen für sozial
benachteiligte Bürger/innen sowie für Kinder und Jugendliche. In den
Nebenstellen des Landkreises Oder-Spree und der Stadt Eisenhüttenstadt sind
dies 138 Mitarbeiter.
Dienstleistungen für
Bürger, die durch Dritte oder auf elektronischem Wege erbracht werden können,
wurden aus Wirtschaftlichkeitsgründen zentralisiert.
Das Amt Neuzelle
kritisiert die Aussagefähigkeit der Produkte und vertritt die Auffassung, dass
hier nur ein Mindestmaß an Anforderungen gewählt wurde.
Dazu wird wie folgt
Stellung genommen.
Die Darstellung der
Erträge und Aufwendungen in zusammengefassten Positionen (z. B.
Transferaufwendungen) entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Mit der
Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen soll die
"Detailliertheit der Kameralistik", d. h. die Darstellung von
einzelnen Haushaltsstellen (neu Produktsachkonten) abgelöst werden.
Die Steuerung des
Verwaltungshandelns erfolgt nun durch die Vorgabe von Zielen, deren Umsetzung
mit Hilfe von Kennzahlen gemessen wird.
Die Verwaltung hat zu
fast allen Produkten Ziele und Kennzahlen/Indikatoren ausgewiesen. Darüber
hinaus wurden strategische Ziele (Oberziele) zu jedem Produktbereich und
Unterziele zu den Produktgruppen formuliert.
Anlagen: