Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Vorbereitung und Durchführung des grundhaften Ausbaus des Radwanderweges am Hammersee zur Komplettierung des touristischen Radwanderwegenetzes im Landkreis Oder-Spree
Vorlage
029/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Durchführung des grundhaften Ausbaus eines Radwanderwegeabschnittes am Hammersee (von Anbindung Blockweg bis Schlaubebrücke) Länge: ca. 1.200 m, vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln.

 

Sachdarstellung:

 

 In Umsetzung der Radwegenetzkonzeption des Landkreises Oder-Spree Stand: Oktober 1997 (Aktualisierung 2008) soll im Jahr 2009 der grundhafte Ausbau des Radwanderwegabschnittes Dammendorf – Siehdichum, Teilabschnitt Hammersee von der Anbindung Blockweg bis zur Schlaubebrücke planerisch vorbereitet und baulich realisiert werden. Mit diesem Abschnitt sowie dem bereits 2007 fertiggestellten Teilabschnitt von der Schlaube bis Siehdichum, gelingt es die bestehende Netzlücke im Zuge des Radwegenetzes zu schließen. Der zum Ausbau anstehende Abschnitt „Hammersee“  bildet gemeinsam mit den Fernradwanderwegen Oder-Spree-Dahme und Oder-Schlaube-Spree sowie dem Radwanderweg „Mönchstour“ den Schwerpunkt der radtouristischen Erschließung des Schlaubetals. Die Mönchstour ist als regionaler Radweg Bestandteil der „Evaluierung der Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Radtourismus im Land Brandenburg“. Das Ziel des Landkreises, das Schlaubetal zu einer touristischen Premiumregion in Brandenburg zu entwickeln, erfordert den Neubau und die Instandsetzung ausgewählter Wege.

 

Zur planerischen Vorbereitung und baulichen Realisierung des Radwanderweges am Hammersee   wird zwischen dem Amt Schlaubetal / Gemeinde Grunow-Dammendorf  und dem Landkreis Oder-Spree eine Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen. Als eine Voraussetzung zur Umsetzung des Vorhabens hat die Gemeinde im März 2009 den Benutzerkreis des Weges auf Radfahrer und Fußgänger beschränkt.

 

Aufgabenstellung:

Die ersten 300 m des Streckenabschnittes sind so auszubauen, dass auch künftig die Bewirtschaftung der umliegenden Waldgebiete möglich ist. Zur gefahrenfreien und sicheren Verkehrsführung für den Radfahrer ist der geplante Radwanderweg parallel zur vorhandenen Gemeindestraße zu trassieren. Der Ausbau des anschließenden 900m langen Streckenabschnittes erfolgt auf der Trasse der Gemeindestraße.

 

Planungsparameter:

1. Teilabschnitt – Länge ca. 300m

                                                               

·         Ausbau eines 1,50 m breiten Asphaltbandes östlich der vorhandenen Gemeindestraße       (Parallelführung) mit einem Sicherheitsabstand von ca. 0,50 m

·         beidseitig  0,50 m breite befahrbare Bankette  

 

2. Teilabschnitt – Länge ca. 900m

 

·         Ausbau eines 1,50 m breiten bituminösen Asphaltstreifens mit beidseitig anschließenden 0,50m breite Feldsteinpflasterstreifen unter Nutzung des gewonnenen Feldsteinpflasters aus dem Straßenrückbau

·         beidseitig 0,50 m breite befahrbare Bankette 

 

Schichtenaufbau:

Asphaltband bzw. –streifen                                        Pflasterstreifen

 

 3 cm   Asphaltbetondeckschicht                               15 cm  Feldsteinpflaster

 9 cm   Asphalttragschicht                                         20 cm  Betonbettung

33 cm  Schottertragschicht                                        10 cm  Schottertragschicht

 

Bauzeit:

Die Baudurchführung ist für den Zeitraum September bis November 2009 konzipiert.

 

Beteiligung Träger öffentlicher Belange:

Dem Ausbau des Radwanderweges wurde von Seiten der Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Die unvermeidbaren Eingriffe in die umliegenden sensiblen naturrechtlich geschützten Bereiche (Natur- und Landschaftsschutzgebiet, FFH-Habitate) sind mit der unteren Naturschutzbehörde, den Naturschutzverbänden und der Naturparkverwaltung abgestimmt.

 

Fördermittel:

Zur Absicherung der Realisierung der Maßnahme wurde durch den Landkreis im März 2009 ein Fördermittelantrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER gemäß Richtlinie des MLUV (75% vom förderfähigen Netto) beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt.

Der Vorstand des Vereins Lokale Aktionsgruppe Oderland e.V. beschloss am 01.12.2008 in seiner 48. Vorstandssitzung unter dem Tagesordnungspunkt 4.13 die Maßnahme „Radweg Hammersee im Schlaubetal“ in die Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie der Region Oderland aufzunehmen und befürwortete eine Förderung nach der Richlinie ILE/LEADER.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja        

 

Der 25 %ige Eigenanteil des Landkreises ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2009. Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht obliegt nach der Fertigstellung des Radwanderweges der Gemeinde Grunow-Dammendorf.

    

    

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenschätzung vom Amt 61 vom 04.02.2008

 

463.100,00 €

 

veranschlagt im Haushalt:

 

in 2008                       46.000,00 €

in 2009                     417.100,00 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

 

 

289.400,00 €                               

 

                                                  

 

in 2008                                       0,00 €

in 2009                            289.400,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Bau des Radweges am Hammersee ist mit 417.100 Euro Bestandteil des Ergebnisplanes 2009. Für die Planung der Maßnahme wurden bereits im Haushaltsjahr 2008 Mittel veranschlagt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 in Höhe von 46.000 € als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2009 vorgetragen wurden. Insgesamt stehen 2009 für diese Maßnahme Aufwendungen in Höhe von 463.100 Euro zur Verfügung. Erträge aus Zuweisungen vom Land wurden in Höhe von 289.400 Euro in den Haushaltsplan 2009 eingestellt.

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

Anlage:

Übersichtskarte