Betreff
Überplanmäßige Haushaltsausgabe zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung
Vorlage
033/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung überplanmäßig Transferaufwendungen / -auszahlungen in Höhe von 158.500,00 € für kommunale Träger und in Höhe von 601.100,00 € für freie Träger.

 

Sachdarstellung:

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2009 wurde im Wesentlichen von einer Stichtagserfassung der gemeldeten Kinder in den Kindertagesstätten des Jahres 2008 ausgegangen.

Die Auszahlung der Zuweisungen und Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita - Gesetz erfolgt auf der Grundlage von Stichtagserfassungen im laufenden Jahr.

 

Die Planzahlen weichen erheblich von den Stichtagserhebungen 2009 ab. Ein weiterer Grund für die Mehrausgabe ist die Gewährung des Bestandschutzes.

Bereits seit dem 1. Juli 2007 gilt das neue Kita - Gesetz des Landes Brandenburg. In diesem Gesetz ist der Bestandschutz für Kinder geregelt. Kinder, die noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet und ihren Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung verloren haben (z. B. durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils oder Geburt eines weiteren Kindes), sollen im Umfang der Mindestbetreuungszeit (30 Stunden wöchentlich) in der Kinderkrippe weiter betreut werden. Diese Form der Betreuung ist die kostenintensivste Betreuungsart. Während zum Stichtag 01.06.2008 136 Kinder über diese Regelung betreut wurden, sind es mit Stichtag 01.06.2009 bereits 183 Kinder.

 

Beide Gründe führen zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von je

759.600,00 €. Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen  können nicht durch das Jugendamt gedeckt werden. Nach § 16 Abs. 2 Kita – Gesetz haben die Träger von Kindertagesstätten einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zuwendung. Die Zuwendungen sind gemäß § 3 Abs. 5 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung jeweils bis zum 1. des zweiten Monats im Quartal zu zahlen, d. h. die Zahlung für das IV. Quartal hat bis zum 01.11.2009 zu erfolgen.

 

Somit sind die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 70 Abs.1 BbgKVerf unabweisbar und dulden keinen Aufschub.

 

Betreute Kinderzahlen zum Stichtag:

 

Betreuungsart

Kinderzahlen

Stichtag 01.06.2008

Kinderzahlen

Stichtag 01.06.2009

Differenz

Krippe

  1.665

  1.852

  187

Kindergarten

  4.657

  4.631

-   26

Hort

  4.050

  3.944

- 106

 

Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von je 759.600,00 €. Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen können durch das Jugendamt nicht gedeckt werden.

 

Weiter negative finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Produkt 36510 - Tageseinrichtungen für Kinder – bei den Erträgen / Einzahlungen. Die mit Bescheid des Landesjugendamtes Brandenburg vom 08.01.2009 festgesetzten Landeszuschüsse nach § 16 KitaG weichen von den Planzahlen 2009 ab. Dadurch ergeben sich 391.000,00 € weniger Erträge / Einzahlungen.

Anlagen:

Landkreis Oder-Spree

Dezernat II

Kämmerei                                                                                                                 02.07.2009

 

 

 

 

Stellungnahme für VK am 06.07.2009

zur Beschlussvorlage Nr. 033/2009

Finanzierung überplanmäßiger Transferaufwendungen/  -auszahlungen beim Produkt 36510 – Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

 

 

Der Mehrbedarf bei der Finanzierung der Kindertagesstätten zeichnete sich bereits bei der 2. Stichtagserhebung im April und einer Hochrechnung auf das Jahr 2009 ab. Die 3. Stichtags-berechnung im Juni ergab einen Mehrbedarf im Produkt 36510 Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 759.600 €. 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen können derzeitig nur in Höhe von 694.100 Euro durch zusätzliche Erträge bei den allgemeinen Umlagen und Zuwendungen bzw. Minderaufwendungen / -auszahlungen in folgenden Produkten gedeckt werden:

 

           

61110

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen             

369.100

Euro

21699

Schulkostenbeiträge Oberschulen                      

100.000

Euro

24101

Schülerbeförderung

225.000

Euro

 

insgesamt

694.100

Euro

           

 

Für das Haushaltsjahr 2009 wird auf der Basis der Erfüllung des 30.06.2009 eine 1. Einschätzung zur voraussichtlichen Erfüllung der Haushaltsansätze 2009 erarbeitet.

Es wird empfohlen das Ergebnis dieser V-Ist-Einschätzung abzuwarten, um Deckung für die verbleibenden Aufwendungen / Auszahlungen für die Kita-Finanzierung in Höhe von 65.500 Euro sowie für die Mindererträge / -einzahlungen bei den Zuschüssen des Landes nach § 16 Kita-Gesetz in Höhe von 391.000 Euro festzulegen. Die V-Ist-Einschätzung wird voraussichtlich Ende August vorliegen.

           

 

 

gez. Dopslaff

Sachgebietsleiterin

Haushalt