Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung überplanmäßig
Transferaufwendungen / -auszahlungen in Höhe von 158.500,00 € für kommunale
Träger und in Höhe von 601.100,00 € für freie Träger.
Sachdarstellung:
In
der Haushaltsplanung für das Jahr 2009 wurde im Wesentlichen von einer
Stichtagserfassung der gemeldeten Kinder in den Kindertagesstätten des Jahres
2008 ausgegangen.
Die
Auszahlung der Zuweisungen und Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita - Gesetz
erfolgt auf der Grundlage von Stichtagserfassungen im laufenden Jahr.
Die
Planzahlen weichen erheblich von den Stichtagserhebungen 2009 ab. Ein weiterer
Grund für die Mehrausgabe ist die Gewährung des Bestandschutzes.
Bereits
seit dem 1. Juli 2007 gilt das neue Kita - Gesetz des Landes Brandenburg. In
diesem Gesetz ist der Bestandschutz für Kinder geregelt. Kinder, die noch nicht
das 3. Lebensjahr vollendet und ihren Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
verloren haben (z. B. durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils oder Geburt
eines weiteren Kindes), sollen im Umfang der Mindestbetreuungszeit (30 Stunden
wöchentlich) in der Kinderkrippe weiter betreut werden. Diese Form der
Betreuung ist die kostenintensivste Betreuungsart. Während zum Stichtag
01.06.2008 136 Kinder über diese Regelung betreut wurden, sind es mit Stichtag
01.06.2009 bereits 183 Kinder.
Beide
Gründe führen zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von je
759.600,00
€. Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen können nicht durch das Jugendamt gedeckt werden.
Nach § 16 Abs. 2 Kita – Gesetz haben die Träger von Kindertagesstätten einen
Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zuwendung. Die Zuwendungen sind gemäß § 3
Abs. 5 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung jeweils bis
zum 1. des zweiten Monats im Quartal zu zahlen, d. h. die Zahlung für das IV.
Quartal hat bis zum 01.11.2009 zu erfolgen.
Somit sind die
überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 70 Abs.1 BbgKVerf
unabweisbar und dulden keinen Aufschub.
Betreute Kinderzahlen zum Stichtag:
Betreuungsart |
Kinderzahlen Stichtag 01.06.2008 |
Kinderzahlen Stichtag 01.06.2009 |
Differenz |
Krippe |
1.665 |
1.852 |
187 |
Kindergarten |
4.657 |
4.631 |
- 26 |
Hort |
4.050 |
3.944 |
- 106 |
Überplanmäßige Aufwendungen
/ Auszahlungen in Höhe von je 759.600,00 €. Die überplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen können durch das Jugendamt nicht gedeckt werden.
Weiter negative finanzielle
Auswirkungen ergeben sich im Produkt 36510 - Tageseinrichtungen für Kinder –
bei den Erträgen / Einzahlungen. Die mit Bescheid des Landesjugendamtes
Brandenburg vom 08.01.2009 festgesetzten Landeszuschüsse nach § 16 KitaG
weichen von den Planzahlen 2009 ab. Dadurch ergeben sich 391.000,00 € weniger
Erträge / Einzahlungen.
Anlagen:
Landkreis Oder-Spree
Dezernat II
Kämmerei
02.07.2009
Stellungnahme für VK am 06.07.2009
zur Beschlussvorlage Nr. 033/2009
Finanzierung überplanmäßiger Transferaufwendungen/ -auszahlungen beim Produkt 36510 –
Tageseinrichtungen für Kinder
Der Mehrbedarf bei der
Finanzierung der Kindertagesstätten zeichnete sich bereits bei der 2.
Stichtagserhebung im April und einer Hochrechnung auf das Jahr 2009 ab. Die 3.
Stichtags-berechnung im Juni ergab einen Mehrbedarf im Produkt 36510
Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 759.600 €.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen können derzeitig nur in Höhe von 694.100 Euro durch
zusätzliche Erträge bei den allgemeinen Umlagen und Zuwendungen bzw.
Minderaufwendungen / -auszahlungen in folgenden Produkten gedeckt werden:
61110 |
Allgemeine Zuweisungen und
Umlagen |
369.100 |
Euro |
21699 |
Schulkostenbeiträge
Oberschulen |
100.000 |
Euro |
24101 |
Schülerbeförderung |
225.000 |
Euro |
|
insgesamt |
694.100 |
Euro |
Für das Haushaltsjahr 2009
wird auf der Basis der Erfüllung des 30.06.2009 eine 1. Einschätzung zur
voraussichtlichen Erfüllung der Haushaltsansätze 2009 erarbeitet.
Es wird empfohlen das
Ergebnis dieser V-Ist-Einschätzung abzuwarten, um Deckung für die verbleibenden
Aufwendungen / Auszahlungen für die Kita-Finanzierung in Höhe von 65.500 Euro
sowie für die Mindererträge / -einzahlungen bei den Zuschüssen des Landes nach
§ 16 Kita-Gesetz in Höhe von 391.000 Euro festzulegen. Die V-Ist-Einschätzung
wird voraussichtlich Ende August vorliegen.
gez. Dopslaff
Sachgebietsleiterin
Haushalt