Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt entsprechend des 3. Gesetzes zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vom 18.12.2006 in seiner gültigen Fassung und der ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) des Landes Brandenburg, zuletzt geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der ÖPNVFV vom 31.8.2007 sowie der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005 und dem Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg vom 10.8.2009 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2010 (Anlage ) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Sachdarstellung:
Nach der o.g. Gesetzgebung zum ÖPNVG sowie der dazu
erlassenen ÖPNV-Finanzierungsverordnung ist der Landkreis für die
Mittelbewirtschaftung im investiven Bereich des ÖPNV auch im Jahr 2010
zuständig. Das bedeutet, dass durch den Landkreis Fördermittel an Gemeinden und
Verkehrsunternehmen für
Investitionsmaßnahmen anteilmäßig bewilligt werden ( z. Bsp. Erwerb von
Bussen; Infrastruktur Straßenbahn; Haltestellenanlagen; Buswendeschleifen; P+R-
/ B+R-Anlagen).
Mindestens 601.367,00 € der nach §10 des o.g. ÖPNVG
zugewiesenen Mittel müssen für Investitionen eingesetzt werden. Die Landkreise als
Aufgabenträger müssen den zweckgebundenen Einsatz der Mittel gewährleisten.
Der Kreistag am 22.2.2005 hat auf der Basis des
gültigen ÖPNV-Gesetzes die Richtlinie zur Vergabe von Investitionsmitteln beschlossen.
In der Richtlinie ist im Punkt 4, Abs. 6 bestimmt, dass der Landkreis jährlich
einen ÖPNV-Investitionsplan bis zum 30.11. erstellt. Dieser Plan ist die
Voraussetzung zur Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden, Städte und
Verkehrsunternehmen. Mit Beschluss dieses Investitionsplanes wird
Planungssicherheit gegenüber den Zuwendungsempfängern gewährleistet.
Die in der Anlage dargestellten
ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2010 entsprechen den
Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe.
Die Gemeinden und Verkehrsunternehmen haben
entsprechende Anträge für das Jahr 2010 gestellt. Die darin ausgewiesenen
Kostenberechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung des
ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr 2010. In der Anlage sind die Maßnahmen,
die Gesamtkosten und die maximale
Förderung auf der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und
Verkehrsunternehmen eine Förderung für 2010 in Aussicht zu stellen, bildet der
in der Anlage dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.
Der ÖPNV-Investitionsplan stellt die
Mittelverwendung für das Jahr 2010 dar.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Rahmen des jährlichen ÖPNV-Investitionsplanes
des Landkreises Oder-Spree.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 (
Finanzplan ) wurden entsprechend der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur
Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden
und Städten des Landkreises und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005
Auszahlungen für Haltestellenanlagen, Buswendeschleifen, P+R-/B+R-Anlagen in
Höhe von 200.000 € und für den Erwerb
von Bussen und Anlagen in Höhe von 793.200 € eingestellt, die auch mit dem
Zuwendungsbescheid des Landes vom 10.8.2009 für das Jahr 2010 finanziell untersetzt
sind. Die mit der Gesetzgebung geforderte Mindestquote von 12,05 % für
Investitionsmaßnahmen an den Gesamtzuwendungen wird erfüllt.
gez. Wellmer
Amtsleiterin