Betreff
Überplanmäßige Haushaltsausgaben zur Finanzierung stationärer Schutzmaßnahmen
Vorlage
060/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kosten der Heimerziehung – Stationäre Schutzmaßnahmen überplanmäßig Transferaufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 1.061.700,00 €.

 

 

Sachdarstellung:

 

Im Haushaltsplan 2009 sind erstmals bei den Transferaufwendungen die Kosten für stationäre Schutzmaßnahmen in einem gesonderten Konto im Produkt 36330 „Hilfe zur Erziehung“ ausgewiesen worden, da es in den vergangenen Jahren eine steigende Anzahl von Kindern und Jugendlichen gab, die direkt in Folge einer Meldung von Kindeswohlgefährdung zur Abwendung einer Gefährdung ihres körperlichen, geistigen oder psychischen Wohls außerhalb ihrer Familie in stationären Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden mussten. Die dafür entstehenden Aufwendungen/Auszahlungen wurden bis einschließlich 2008 aus den Kosten der Heimerziehung finanziert.

 

Im Haushaltsplan 2009 wurde für stationäre Schutzmaßnahmen ein Bedarf von 385.000,00 € eingeschätzt. Es wurde dabei von dem zum Planungszeitpunkt vorliegenden statistischen Material zur Entwicklung der Meldungen zu vermuteten Kindeswohlgefährdungen ausgegangen. Bis zum 30.06.2008 entstanden 15 stationäre Hilfen als direkte Folge einer Gefährdungsmeldung. Darüber hinaus wurde ein geschätzter unvorhersehbarer Bedarf eingestellt.

 

Entwicklung der Fälle von Kindeswohlgefährdungen stellt sich von 2007 bis 30.09.2009 wie folgt dar:

 

 

 

2007

2008

30.09.2009

Meldungen

256

409

384

betroffene Kinder/Jugendliche

408

665

645

festgestellte

Gefährdungen

115

174

154

Inobhutnahmen

21

52

56

Kinder/Jugendliche in stationären Schutzmaßnahmen

19

38

74

 

 

Es zeichnet sich ein deutlich gestiegener Bedarf an stationären Schutzmaßnahmen ab, der insgesamt bis zum 30.09.2009 zur Unterbringung von 74 Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen führte.

 

Auf der Grundlage der Erfüllung per 30.09.09 wird mit einem Bedarf von 1.446.700,00 € für stationäre Schutzmaßnahmen gerechnet. Da die unter der Position „Transferaufwendungen“ veranschlagten weiteren Positionen voraussichtlich voll in Anspruch genommen werden, ergibt sich beim Transferaufwand – Produkt 36330 – Hilfe zur Erziehung – ein Mehrbedarf von 1.061.700,00 €.

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Mehrbedarf für stationäre Schutzmaßnahmen bei Produkt 36330  ist unabweisbar.

Eine Deckung aus planmäßigen Mitteln des Produktbereiches 36 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - ist nicht möglich.

 

Bereits der Mehrbedarf für Kita (BV 033/2009 vom 30.09.2009) in Höhe von 759.600 € musste aus Mehrerträgen bei Zuweisungen bzw. Minderaufwendungen anderer Produktbereiche gedeckt werden.

 

Mit der 1. V-Ist-Einschätzung auf der Grundlage der Erfüllung per 30. 06.2009 (Schreiben vom 02.09.2009) war ein Mehrbedarf von 1.078,3 T€ eingeschätzt worden.

 

Nach der 1. V-Ist-Einschätzung kann der Mehrbedarf gedeckt werden, da ein voraussichtlicher Gesamtüberschuss für das Haushaltsjahr 2009 von 2,0 Mio € ermittelt wurde.

  

Derzeitig erarbeitet die Kämmerei auf der Grundlage der Erfüllung per 30. 09. 2009 die

2. V-Ist-Einschätzung für das Haushaltsjahr 2009.

 

 

 

 

Hariett Wellmer

Amtsleiterin

 

Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von1.061.700,00 €. Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen können durch das Jugendamt nicht gedeckt werden:

 

 

 

Anlagen: