Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kosten der Heimerziehung – Stationäre
Schutzmaßnahmen überplanmäßig Transferaufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 1.061.700,00
€.
Sachdarstellung:
Im Haushaltsplan 2009 sind
erstmals bei den Transferaufwendungen die Kosten für stationäre Schutzmaßnahmen
in einem gesonderten Konto im Produkt 36330 „Hilfe zur Erziehung“ ausgewiesen
worden, da es in den vergangenen Jahren eine steigende Anzahl von Kindern und
Jugendlichen gab, die direkt in Folge einer Meldung von Kindeswohlgefährdung
zur Abwendung einer Gefährdung ihres körperlichen, geistigen oder psychischen
Wohls außerhalb ihrer Familie in stationären Jugendhilfeeinrichtungen
untergebracht werden mussten. Die dafür entstehenden Aufwendungen/Auszahlungen
wurden bis einschließlich 2008 aus den Kosten der Heimerziehung finanziert.
Im Haushaltsplan 2009 wurde
für stationäre Schutzmaßnahmen ein Bedarf von 385.000,00 € eingeschätzt. Es
wurde dabei von dem zum Planungszeitpunkt vorliegenden statistischen Material
zur Entwicklung der Meldungen zu vermuteten Kindeswohlgefährdungen ausgegangen.
Bis zum 30.06.2008 entstanden 15 stationäre Hilfen als direkte Folge einer
Gefährdungsmeldung. Darüber hinaus wurde ein geschätzter unvorhersehbarer
Bedarf eingestellt.
Entwicklung der Fälle von
Kindeswohlgefährdungen stellt sich von 2007 bis 30.09.2009 wie folgt dar:
|
2007 |
2008 |
30.09.2009 |
Meldungen |
256 |
409 |
384 |
betroffene
Kinder/Jugendliche |
408 |
665 |
645 |
festgestellte Gefährdungen |
115 |
174 |
154 |
Inobhutnahmen |
21 |
52 |
56 |
Kinder/Jugendliche in
stationären Schutzmaßnahmen |
19 |
38 |
74 |
Es zeichnet sich ein deutlich
gestiegener Bedarf an stationären Schutzmaßnahmen ab, der insgesamt bis zum
30.09.2009 zur Unterbringung von 74 Kindern und Jugendlichen in
Jugendhilfeeinrichtungen führte.
Auf der Grundlage der Erfüllung
per 30.09.09 wird mit einem Bedarf von 1.446.700,00 € für stationäre
Schutzmaßnahmen gerechnet. Da die unter der Position „Transferaufwendungen“
veranschlagten weiteren Positionen voraussichtlich voll in Anspruch genommen
werden, ergibt sich beim Transferaufwand – Produkt 36330 – Hilfe zur Erziehung
– ein Mehrbedarf von 1.061.700,00 €.
Stellungnahme der Kämmerei:
Der Mehrbedarf für
stationäre Schutzmaßnahmen bei Produkt 36330
ist unabweisbar.
Eine Deckung aus
planmäßigen Mitteln des Produktbereiches 36 - Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe - ist nicht möglich.
Bereits der Mehrbedarf für
Kita (BV 033/2009 vom 30.09.2009) in Höhe von 759.600 € musste aus Mehrerträgen
bei Zuweisungen bzw. Minderaufwendungen anderer Produktbereiche gedeckt werden.
Mit der 1.
V-Ist-Einschätzung auf der Grundlage der Erfüllung per 30. 06.2009 (Schreiben
vom 02.09.2009) war ein Mehrbedarf von 1.078,3 T€ eingeschätzt worden.
Nach der 1.
V-Ist-Einschätzung kann der Mehrbedarf gedeckt werden, da ein voraussichtlicher
Gesamtüberschuss für das Haushaltsjahr 2009 von 2,0 Mio € ermittelt wurde.
Derzeitig erarbeitet die
Kämmerei auf der Grundlage der Erfüllung per 30. 09. 2009 die
2. V-Ist-Einschätzung für
das Haushaltsjahr 2009.
Hariett Wellmer
Amtsleiterin
Finanzielle
Auswirkungen:
Überplanmäßige
Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von1.061.700,00 €. Die überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen können durch das Jugendamt nicht gedeckt werden:
Anlagen: