Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung des LOS über die Schülerbeförderung vom 27.04.2009
Vorlage
011/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schülerbeförderung von 27.04.2009.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Inkrafttreten der Satzung über die Schülerbeförderung am 01. August 2009 wurden die Eltern an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder auf dem Schulweg nicht mehr beteiligt. Allerdings legt die Satzung eine Anspruchsberechtigung auf kostenlose Schülerbeförderung nur dann fest, wenn eine bestimmte Entfernung zwischen Wohnung und zuständiger bzw. nächsterreichbarer Schule der gewählten Schulform überschritten wird.

 

Damit verloren ca. 800 Schülerinnen und Schüler den Anspruch auf Schülerbeförderung.

 

Auf Grund der Beschwerden der betroffenen Eltern und Beratungen in verschiedenen Mitwirkungsgremien schlägt die Verwaltung eine Satzungsänderung vor, die den Personenkreis der Anspruchsberechtigung zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erweitert.

 

Somit haben Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg die festgesetzte Entfernungsgrenze zwischen Wohnung und Schule unterschreitet, einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn ein Elternbeitrag von 5,00 Euro pro Monat und Kind entrichtet und die Teilnahme an der Schülerbeförderung für mindestens 6 aufeinander folgende Monate im jeweiligen Schuljahr beantragt wird. Durch die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung wird die finanzielle Belastung des Landkreises begrenzt.

 

Des Weiteren beinhaltet die Satzungsänderung Klarstellungen zu den Begriffsbestimmungen
§ 2.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die vorgeschlagene Satzungsänderung führt zu Mehrausgaben in Höhe von 150 T Euro jährlich. Für das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 60 T Euro.

 

Die Ermittlung der finanziellen Aufwendungen, die durch die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung für den Landkreis entstehen, erfolgte auf der Grundlage der Anzahl der Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die durch die Festlegung der Entfernungsgrenzen zwischen Wohnung und Schule den Anspruch auf Schülerbeförderung verloren haben:

 

771 Fahrschüler (gegenwärtig ohne Anspruch)

 

                         = jährliche Kosten für den Landkreis ohne Elternbeteiligung           190 T€

 

                         = jährliche Kosten für den Landkreis mit Elternbeteiligung              150 T€

 

Die Basis für die veranschlagten Kosten ist das Schuljahr 2008/09.

 

Das Amt für Bildung, Kultur und Sport ist bei der Berechnung davon ausgegangen, dass alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die den Anspruch verloren haben, wieder einen Antrag auf Schülerbeförderung stellen.

 

Insofern sind die in der Beschlussvorlage genannten Kosten Annahmen, die erst nach Vorliegen der konkreten Anträge bestätigt oder korrigiert werden können.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 weist im Ergebnisplan einen Fehlbedarf von 7.547.100 € aus, der sich nach Bereinigung um doppikbedingte Erträge/Aufwendungen sogar noch auf  8.146.900 € erhöht.

 

Zur Deckung dieses Fehlbedarfs sollen im Haushaltsjahr 2010 die Überschüsse der Jahre 2008/2009 verwendet werden. Damit konnte der Haushaltsplan 2010 formell ausgeglichen werden; auf die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) wurde verzichtet bzw. die Aufstellung des HSK wurde verschoben.

 

Die vorgesehene Änderung der Schülerbeförderungssatzung führt lt. den Berechnungen des Amtes für Bildung, Kultur und Sport zu einer Mehrbelastung des Haushaltes des LOS im Jahr 2010 (ca. 60 T€) und auch in den Folgejahren (150 T€). Der Planentwurf 2010 enthält für die Schülerbeförderung Aufwendungen in Höhe von 4.700.00 €, die Landesförderung beträgt 150.000 €.

 

Die Finanzausstattung des Landkreises wird sich in den kommenden Jahren noch verschlechtern. Der Finanzplan weist für den Zeitraum 2011 - 2013 jährliche Defizite von
14 - 16 Mio. €. Überschüsse der Jahre 2008/2009 werden voraussichtlich zum Haushaltsausgleich nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit wird der Landkreis spätestens zum Haushaltsplan 2011 ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten müssen.

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

Anlagen:

 

- Entwurf der 1. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über

  die Schülerbeförderung vom 27.04.2009.

- Vergleich zur gegenwärtig gültigen Satzung