Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über die
Schülerbeförderung von 27.04.2009.
Sachdarstellung:
Mit Inkrafttreten der
Satzung über die Schülerbeförderung am 01. August 2009 wurden die Eltern an den
Kosten für die Beförderung ihrer Kinder auf dem Schulweg nicht mehr beteiligt. Allerdings
legt die Satzung eine Anspruchsberechtigung auf kostenlose Schülerbeförderung nur
dann fest, wenn eine bestimmte Entfernung zwischen Wohnung und zuständiger bzw.
nächsterreichbarer Schule der gewählten Schulform überschritten wird.
Damit verloren ca. 800
Schülerinnen und Schüler den Anspruch auf Schülerbeförderung.
Auf Grund der Beschwerden
der betroffenen Eltern und Beratungen in verschiedenen Mitwirkungsgremien
schlägt die Verwaltung eine Satzungsänderung vor, die den Personenkreis der
Anspruchsberechtigung zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erweitert.
Somit haben Schülerinnen
und Schüler, deren Schulweg die festgesetzte Entfernungsgrenze zwischen Wohnung
und Schule unterschreitet, einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn ein
Elternbeitrag von 5,00 Euro pro Monat und Kind entrichtet und die Teilnahme an
der Schülerbeförderung für mindestens 6 aufeinander folgende Monate im
jeweiligen Schuljahr beantragt wird. Durch die Beteiligung der Eltern an den
Kosten der Schülerbeförderung wird die finanzielle Belastung des Landkreises
begrenzt.
Des Weiteren beinhaltet die
Satzungsänderung Klarstellungen zu den Begriffsbestimmungen
§ 2.
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorgeschlagene
Satzungsänderung führt zu Mehrausgaben in Höhe von 150 T Euro jährlich. Für das
Haushaltsjahr 2010 ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 60 T Euro.
Die
Ermittlung der finanziellen Aufwendungen, die durch die Änderung der Satzung
über die Schülerbeförderung für den Landkreis entstehen, erfolgte auf der
Grundlage der Anzahl der Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die durch die
Festlegung der Entfernungsgrenzen zwischen Wohnung und Schule den Anspruch auf
Schülerbeförderung verloren haben:
771
Fahrschüler (gegenwärtig ohne Anspruch)
= jährliche Kosten für
den Landkreis ohne Elternbeteiligung 190 T€
= jährliche Kosten für den
Landkreis mit Elternbeteiligung 150 T€
Die
Basis für die veranschlagten Kosten ist das Schuljahr 2008/09.
Das
Amt für Bildung, Kultur und Sport ist bei der Berechnung davon ausgegangen,
dass alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die den Anspruch verloren haben,
wieder einen Antrag auf Schülerbeförderung stellen.
Insofern
sind die in der Beschlussvorlage genannten Kosten Annahmen, die erst nach
Vorliegen der konkreten Anträge bestätigt oder korrigiert werden können.
Stellungnahme der Kämmerei:
Der
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 weist im Ergebnisplan einen Fehlbedarf
von 7.547.100 € aus, der sich nach Bereinigung um doppikbedingte
Erträge/Aufwendungen sogar noch auf
8.146.900 € erhöht.
Zur
Deckung dieses Fehlbedarfs sollen im Haushaltsjahr 2010 die Überschüsse der
Jahre 2008/2009 verwendet werden. Damit konnte der Haushaltsplan 2010 formell
ausgeglichen werden; auf die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) wurde verzichtet bzw. die Aufstellung des HSK wurde verschoben.
Die
vorgesehene Änderung der Schülerbeförderungssatzung führt lt. den Berechnungen
des Amtes für Bildung, Kultur und Sport zu einer Mehrbelastung des Haushaltes
des LOS im Jahr 2010 (ca. 60 T€) und auch in den Folgejahren (150 T€). Der
Planentwurf 2010 enthält für die Schülerbeförderung Aufwendungen in Höhe von
4.700.00 €, die Landesförderung beträgt 150.000 €.
Die
Finanzausstattung des Landkreises wird sich in den kommenden Jahren noch
verschlechtern. Der Finanzplan weist für den Zeitraum 2011 - 2013 jährliche
Defizite von
14 - 16 Mio. €. Überschüsse der Jahre 2008/2009 werden voraussichtlich zum
Haushaltsausgleich nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit wird der Landkreis
spätestens zum Haushaltsplan 2011 ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten
müssen.
gez.
Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
-
Entwurf der 1. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über
die Schülerbeförderung vom 27.04.2009.
- Vergleich zur gegenwärtig
gültigen Satzung