Betreff
Jugendförderplan 2010 - 2013 - Fortschreibung
Vorlage
029/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum

2010 – 2013 als Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum Haushaltsplan

Sachdarstellung:

Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe-  § 24 die jährliche Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Jugendförderplanes 2009 – 2012. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Jugendberufshilfe

Finanzielle Auswirkungen:

im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

Anlagen:

Jugendförderplan 2010 – 2013  - Fortschreibung -