Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum
2010 – 2013 als
Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung
zum Haushaltsplan
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz zur Änderung
des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder-
und Jugendhilfe- § 24 die jährliche
Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie für drei
weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger der
Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen
Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung
des Jugendförderplanes 2009 – 2012. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung
der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der
Jugendberufshilfe
Finanzielle Auswirkungen:
im Rahmen des Haushaltsplanes
Anlagen:
Jugendförderplan 2010 –
2013 - Fortschreibung -