Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss für einen Neubau einer Rettungswache in Woltersdorf, Landkreis Oder-Spree
Vorlage
034/2010
Aktenzeichen
Amt 10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung des Neubaus einer Rettungswache in Woltersdorf, Landkreis Oder-Spree, zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist.

Sachdarstellung:

 

In den Gemeinden Schöneiche und Woltersdorf werden jährlich ca. 1000 Rettungsdiensteinsätze durchgeführt. Bei den Notfällen kommen auf Grund der Lage zu den Einsatzorten überwiegend (etwa 75 %) Rettungsmittel des benachbarten Landkreises Märkisch-Oderland (MOL), der RW Neuenhagen und Rüdersdorf zum Einsatz. Dennoch wurde im Jahr 2009 die gesetzliche Hilfsfrist in diesem Gebiet in 13,62 % der zu bewertenden Einsätze nicht erfüllt.

 

Das Einsatzaufkommen hat die Kapazitäten des Landkreises MOL bereits jetzt überschritten, die entsprechende Rettungsmittelvorhaltung verursacht für ihn unverhältnismäßige Kosten, eine Erhöhung der Vorhaltung zur Erreichung der Hilfsfrist im Landkreis Oder-Spree (LOS) wäre auch für MOL ohne Investitionen nicht möglich.

 

Aus diesen Gründen hat MOL die Vereinbarung mit LOS zur gegenseitigen Hilfe im Rettungsdienst zum 31.12.2010 gekündigt.

Der Rettungsdienst ist pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise. Diese haben Rettungswachen so einzurichten, das die Hilfsfrist in 95 % der Fälle erfüllt wird (vgl. § 6 Abs. 1 u. § 8 Abs.2 BbgRettG).

 

Der Landkreis Oder-Spree muss dieser Aufgabe schnellstmöglich nachkommen. Die Kosten für die Unterhaltung von Rettungswachen sind – soweit wirtschaftlich – gebührenansatzfähig und sind von den Gebührenschuldnern beziehungsweise deren Krankenkassen zu tragen.

 

 

Aufgabenstellung:

 

Der vorliegende Baubeschluss ist eine Aufgabenstellung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Rettungsdienst.

Die Erfüllung vorab beschriebener Aufgaben bedingt die Einrichtung einer Rettungswache als Rettungswagenstützpunkt. In Ermangelung eines geeigneten Mietobjektes ist der Neubau eines Funktionsgebäudes beabsichtigt.

In der Mindestausstattung sind ein Einstellplatz für das Rettungsfahrzeug, Aufenthalts- und Ruhebereiche für die zwei Personen Fahrzeugbesatzung und Lagerkapazität für medizinisch-technische Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien erforderlich. Da sich die Personalvorhaltung im Geschlechter-Mix ergeben kann, ist den beiden Ruheräumen jeweils eine Sanitärzelle zugeordnet.

 

Die Auswahlkriterien für das Grundstück waren kurze Anfahrtswege im Einsatzbereich und eine gute Anbindung an das Hauptstraßennetz.

Das Grundstück muss die schnelle Ausfahrt ermöglichen und Platz und Bewegungsflächen für die Ausrüstung, Herrichtung und Wartung des Einsatzfahrzeuges bieten.

 

Planungsparameter

 

Für die Gebäudeplanung wurde auf ein bereits in Spreenhagen realisiertes Rettungswachenprojekt zurückgegriffen.

Da das ausgewählte Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, müssen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festlegungen berücksichtigt werden. Mit einigen Standortangleichungen kann die Baugenehmigungsfähigkeit erreicht werden.

 

 

 

 

 

 

Das zu errichtende Gebäude hat eine Grundfläche von 162 m². Der Grundriss beinhaltet oben aufgeführte Funktionen und kann in der Anlage eingesehen werden.

Als funktionsbezogene Ausstattung sind im Aufenthaltsbereich Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss vorzusehen.

Der Flur muss mit Bewegungsmeldern für die Lichtschaltung ausgerüstet sein.

Die Garage benötigt einen säurefesten Fußboden und eine Tropfwasserrinne. Wandfliesen sind im Bereich der Desinfektionsstrecke erforderlich. Ein Rolltor mit Funkfernsteuerung und ein Zugang vom Aufenthaltsbereich müssen geplant werden.

 

Aus dem Bebauungsplan ergibt sich über die vorgegebene Grundflächenzahl 0,3 in Abhängigkeit von der Gebäudegröße und den Außenanlagen eine Grundstücksmindestgröße  von 540 m². Auf der nichtüberbaubaren Restfläche sind der gepflasterte Aufstellplatz für das Rettungsfahrzeug, die ebenfalls gepflasterte Ausfahrt und zwei Parkflächen für die Rettungskräfte herzurichten. Das Platzangebot ist ausreichend.

Das Grundstück ist komplett einzuzäunen.

 

Für die Planung wurde ein Büro gewählt, welches eine baugleiche Rettungswache in Spreenhagen geplant und realisiert hat.

Das Architekturbüro gewährt auf Grund der Wiederverwendung der Planung den rechtlich fixierten Nachlass aus erspartem Aufwand.

 

Derzeitig kann zurückgegriffen werden auf:

 

-                     das Wiederverwendungsprojekt

-                     die sich aus dem Bebauungsplan ergebende Aufgabenstellung zur Angleichung des Projektes an die Planfestsetzungen

-                     Planungssicherheit bzgl. Aufgabenstellung des Nutzers

-                     Planungssicherheit bzgl. planungsrechtlicher Zulässigkeit der Nutzung (Absprache mit Bauordnungsamt und Amt für Immissionsschutz)

-                     das Honorarangebot des Architekten

-                     die Grobkostenermittlung

-                     die Zusage der Gemeindeverwaltung zur Einordnung der Wegstrecke von der Ausfahrt bis zur Hauptstraße in die oberste Kategorie bzgl. des Winterdienstes

 

 

Bauablauf

 

In Abhängigkeit von der Erteilung der Baugenehmigung kann als frühester Baubeginntermin der 11.10.2010 angegeben werden.

Der Rohbau einschl. der Dacheindeckung kann dann bis 03.12.2010 erfolgen.

Ab dem 06.12.2010 kann mit dem Innenausbau begonnen werden. In Abhängigkeit von den Außentemperaturen ist eine Fertigstellung des Innenausbaus bis zum 01.04.2011 möglich.

Danach sind bis zum 29.04.2011 noch Arbeiten an der Außenfassade und in den Außenanlagen zu realisieren.   

 

Hinweis zum Bauablauf:

 

 

 

 

Da die Phase der Vorbereitung sehr eng gefasst wurde, kann jeder Terminverzug Auswirkungen auf den Baubeginn haben.   

 

Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

Die Kostenberechnung nach DIN 276 geht von Gesamtbaukosten in Höhe von 205.000 € aus.

Für den Grunderwerb müssen 44.200,- Euro aufgewendet werden.

 

Baukosten einschl. Planung insgesamt                                 205.000,- Euro

davon Bau                                                                               180.000,- Euro

davon Planung/Baunebenkosten                                             25.000,- Euro

 

Grunderwerbskosten                                                               44.200,- Euro

 

Die notwendigen Mittel werden bei den folgenden Produkten im Haushaltsplan 2010 und 2011 eingestellt.

 

                       

Produkt

Bezeichnung

Ansatz 2010 in Euro

VE 2010      in Euro

Ansatz 2011 in Euro

Insgesamt

12701

Bau der Ret-tungswache in Woltersdorf einschl. Planung

100.000

105.000

105.000

205.000

11133

Grunderwerb zum Bau der Rettungswache Woltersdorf

44.200

0

0

44.200

 

 

 

144.200

105.000

105.000

249.200

 

           

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Mittelbedarf für den Bau der Rettungswache in Woltersdorf ist Bestandteil der Änderungen zum Planentwurf 2010 (siehe Beschlussvorlage 032/2010).

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

Anlagen:

Lageplan

Grundriss

Schnitt