Betreff
Zusammensetzung des Beirates des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung
Vorlage
Die Linke/6/2010
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.       Die Zusammensetzung des Beirats des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung wird an die Gesetzeslage nach § 18d des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende angepasst.

 

2.       Der Landrat wird beauftragt, für die Neuberufung Vorschläge

-      der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere der Träger der freien Wohlfahrtspflege,

- der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

- der Kammern und berufsständischen Organisationen einzuholen .

 

3.       Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein.

Sachdarstellung:

 

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde für die Zusammensetzung des Beirates ein verbindlicher Rechtsrahmen gesetzt. Die bisherige Zusammensetzung des Beirates entspricht diesem Rechtsrahmen nicht. Insbesondere sind nunmehr auch Vertreter der Arbeitnehmer in den Beirat aufzunehmen.

Darüber hinaus ist aus Wettbewerbsgründen zu sichern, dass Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach SGB II anbieten, nicht im Beirat vertreten sind.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.