Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1.
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes
„Rettungsdienst - Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree“ mit Lagebericht,
2.
den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust in
Höhe von 39.293,10 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gem. § 7 Nr. 4 i.V.m. § 33 Abs. 1 der Verordnung über die
Eigenbetriebe der Gemeinden vom 26. März 2009 (GVBl. II/09, S. 150) über die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das
Wirtschaftsjahr 2009.
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2009 wurden durch die vom
Kommunalen Prüfungsamt des Innenministeriums des Landes Brandenburg beauftragte
Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberaterkanzlei Dipl.-Kfm. Dirk Peter Wilding (Wirtschaftsprüfer /
Steuerberater) geprüft.
Im
Geschäftsjahr 2009 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von 39.293,10 €. In
der Kalkulation für 2011 sind Kostenüberdeckungen aus 2009 in wahrscheinlicher
Höhe von 2.146.572,75 € zu berücksichtigen, die sich in der Gebührensatzung für
2011 entsprechend gebührenmindernd auswirken. Diese beinhalten Planungsabweichungen
bei den Erlösen in Höhe von 1.209.407,29 € sowie innerhalb der Kosten und
Erträge in Höhe von 937.165,46 €. Die tatsächliche Höhe stellt sich jedoch erst
im zu führenden Anhörungsgespräch mit den Krankenkassen heraus. Hier eine kurze
Zusammenfassung der Abweichungen:
Es ist
eine Umsatzsteigerung von 2008 zu 2009 in Höhe von 735.977,47 € zu verzeichnen.
Im Plan für 2009 waren Umsätze und damit auch Kosten in Höhe von 9.387.298,00 €
veranschlagt, die Tarifsteigerungen innerhalb der Personalkosten und übliche
Preissteigerungen enthielten. Die
Kostensteigerung von 2008 zu 2009 ist hauptsächlich auf die Erhöhung der
Rettungsmittelvorhaltung zurückzuführen. Die hohen Kosten- und
Ertragsabweichungen sind Überdeckungen im Leistungsbereich der
Hilfsorganisationen
(287 T€), der Regionalleitstelle Oderland (40 T€) und des Eigenbetriebes (610
T€). Der Bereich des Eigenbetriebes lässt sich dabei unterteilen in die
Kostenstellen, für:
Rettungswachen
(253 T€):
Kostenüberdeckungen
beim medizinischen Verbrauchsmaterial und den Medikamenten ergeben sich aus der
erstmaligen Aktivierung eines Festwertes gem. § 240 Absatz 3 HGB (130 T€).
Von 8
geplanten Rettungsdienstfahrzeugen wurden 6 Rettungswagen in 2009 angeschafft.
Die 2 Notarzteinsatzfahrzeuge konnten erst am 26.01.2010 abgenommen werden. Die
Beschaffung von Digitalfunktechnik ist nach neuester Hochrechnung mit rund 111
T€ in das Jahr 2012 verschoben worden.
Zum Zeitpunkt der Planung
2009 waren diverse Mietverträge u. a. zu den neuen Rettungswachen noch nicht
geschlossen. Die Planung wurde mit Hilfe von Soll-Größen nach dem Gutachten aus
dem Jahr 2002 vorgenommen. Übergangslösungen und günstigere Konditionen ergeben
einen Kostenüberhang.
Notärzte (215 T€)
Laut dem letzten Gutachten
aus 2008 ist eine zweite Gruppe „Leitende Notärzte“ (LNÄ) erforderlich. Eine
Aufstellung ist wegen Personalengpässen in diesem Bereich erst im Februar 2010
gelungen. Die Istkosten sind deshalb geringer als der Planansatz.
Durch Fluktuationen und
altersbedingte Ausstiege von Notärzten wurde weniger Berufsbekleidung beschafft
als ursprünglich veranschlagt. Außerdem spielten hier auch günstigere
Einkaufspreise eine Rolle.
Die Wahrnehmung von
vorgeschriebenen Fortbildungen ist dringend erforderlich. Nach deren
Absolvierung können die entstandenen Kosten im festgelegten Rahmen gegenüber
dem Eigenbetrieb abgerechnet werden. Dies ist nicht in vollem Umfang erfolgt.
Geplante Ausbildungskosten
beinhalten Mittel für bestimmte Ausbildungsteile von Notärzten, die von den
Krankenhäusern (Notarztgestellern) nicht beansprucht wurden. Geplant waren
anteilige Ausbildungskosten für 4 Notarztstandorte in Höhe von insgesamt 120 T€,
um eine Notarztgestellung auch langfristig zu garantieren. Nur ein Krankenhaus,
welches Notärzte für den Rettungsdienst stellt, rechnete ab (11 T€).
Allgemeine Verwaltung
(91 T€)
Die Positionen Mahngebühren,
Wertberichtigungen zu Forderungen, Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge waren
nicht Planungsbestandteil. Im Zuge des Auswahlverfahrens zur
Jahresabschlussprüfung 2009 zeichnete sich eine deutliche Kostenersparnis in
den Prüfungskosten ab (17 T€). Durch das erhöhte Einsatzaufkommen trat ein
beachtlicher Liquiditätsvorsprung ein. Eingeplante Finanzierungskosten konnten
so vorerst eingespart werden. Der geplante Kredit für 2009 wurde noch nicht in
Anspruch genommen.
Projekt
Qualitätssicherung (51 T€).
Die mit rund 243 T€
veranschlagten Anschaffungskosten für Hard- und Software zum Aufbau des
Projektes „Qualitätsmanagement“ wurden in 2009 nicht in Anspruch genommen. Eine
im Land Brandenburg angestrebte Entscheidung hierzu konnte erst im November
2009 gefasst werden. Bei der Planung wurde damit deutlich früher gerechnet.
Zusätzlich entstanden dem
Eigenbetrieb Kosten für ein Beraterunternehmen, welches Lösungsansätze zur
Problematik „Qualitätssicherung“ erarbeitete. Die abgerechneten Kosten wurden
zuvor nicht geplant.
Auch im
Wirtschaftsjahr 2009 sind Kosten entstanden, die gegenüber den Krankenkassen nicht
abrechenbar sind. Es handelt sich dabei um Forderungsausfälle (68.806,64 €), Vollstreckungskosten (5.778,00 €), Betriebskosten einer
Rettungswache (5.555,86 €) und Prozesskosten
für einen Rettungswageneinsatz (850,00 €). Durch sonstige Erträge innerhalb des
Geschäftsjahres 2009 werden diese Kosten (Summe: 80.990,50 €) bis auf einen
Betrag in Höhe von 59.293,10 € ausgeglichen. Der im Ergebnis verrechnete
Eigenkapitalzins beträgt 20.000 €.
Es wird vorgeschlagen, den
Verlust in Höhe von 39.293,10 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Landrat / Dezernent
Anlagen:
-Lagebericht zum
Wirtschaftsjahr 2009
-Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2009
-Bilanz zum 31.12.2009
-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2009