Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
Die
Abgeordneten des Kreistages des Landkreises fordern die Landesregierung auf,
sich weiter zu der Verantwortung des Landes Brandenburg bei der
Tierkörperbeseitigung zu bekennen und zu der lastengerechten
Drittel-Finanzierung von Land, Landkreis und landwirtschaftlichen Betrieben
zurückzukehren.
Sachdarstellung:
Nach
§ 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierischen
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
(AGTierNeBG)
sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Tierkörperbeseitigung. In
Brandenburg ist durch das Land ein privates Entsorgungsunternehmen mit der
Tierkörperbeseitigung beliehen worden.
Die
Kostenaufteilung für die Beseitigung
tierischer Nebenprodukte ergibt sich unmittelbar aus
§ 5 AGTierNeBG. Danach werden die Kosten für
die Beseitigung von verendetem Vieh aus landwirtschaftlichen Betrieben jeweils
zu einem Drittel vom Land, von den Landkreisen und kreisfreien Städten und vom
Landwirt getragen (Drittellösung).
Zur
Konsolidierung des Landeshaushalts hat die Landesregierung mit dem
Haushaltsgesetz und dem Haushaltsplan beschlossen, ab 2011 die Beteiligung des
Landes an den Kosten der
Tierkörperbeseitigung
vollständig zu streichen.
Der
Haushalt des Landes Brandenburg ist in diesem Punkt korrekturbedürftig. Wir
fordern die Landesregierung daher auf, die entsprechende Haushaltsvorsorge für
den auch künftig zu leistenden Landesanteil sicherzustellen.
Als
die Kostendrittelung im Juli 1994 mit dem Gesetz zur Änderung des ersten
Gesetzes zur Ausführung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes eingeführt wurde,
war die Intention dafür die Tatsache,
dass die Tierkörperbeseitigung eine öffentlich-rechtliche Aufgabe und
ein wichtiges Element der Tierseuchenprophylaxe sowie des Gesundheits- und des
Verbraucherschutzes
darstellt.
Dieser Ansatz hat sich nicht verändert. Deshalb ist es geboten, dass die
öffentliche Hand auch weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Insoweit ist
die Kostenbeteiligung des Landes und auch die der Kommunen nicht etwa als
Subventionierung von Landwirtschafts-betrieben anzusehen, sondern als Beitrag
zum Tierseuchen-, Gesundheits-, Umwelt- und
Verbraucherschutz
zu verstehen. Die Beteiligung mehrerer Kostenträger an der Finanzierung der
Tierkörperbeseitigung führt zu einer spürbaren Kostenentlastung für die
Tierhalter, was angesichts des seit Jahren in vielen Bereichen der
Tierproduktion sehr angespannten Kosten-Erlös-Verhältnissen auch dringend
geboten ist. Deshalb ist die Drittellösung unbedingt beizubehalten.