Betreff
Kosten Tierkörperbeseitigung
Vorlage
BJA/BVOS/1/2011
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Die Abgeordneten des Kreistages des Landkreises fordern die Landesregierung auf, sich weiter zu der Verantwortung des Landes Brandenburg bei der Tierkörperbeseitigung zu bekennen und zu der lastengerechten Drittel-Finanzierung von Land, Landkreis und landwirtschaftlichen Betrieben zurückzukehren.

 

Sachdarstellung:

Nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

(AGTierNeBG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Tierkörperbeseitigung. In Brandenburg ist durch das Land ein privates Entsorgungsunternehmen mit der Tierkörperbeseitigung beliehen worden.

Die Kostenaufteilung für die Beseitigung  tierischer Nebenprodukte ergibt sich unmittelbar aus

 § 5 AGTierNeBG. Danach werden die Kosten für die Beseitigung von verendetem Vieh aus landwirtschaftlichen Betrieben jeweils zu einem Drittel vom Land, von den Landkreisen und kreisfreien Städten und vom Landwirt getragen (Drittellösung).

Zur Konsolidierung des Landeshaushalts hat die Landesregierung mit dem Haushaltsgesetz und dem Haushaltsplan beschlossen, ab 2011 die Beteiligung des Landes an den Kosten der

Tierkörperbeseitigung vollständig zu streichen.

Der Haushalt des Landes Brandenburg ist in diesem Punkt korrekturbedürftig. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die entsprechende Haushaltsvorsorge für den auch künftig zu leistenden Landesanteil sicherzustellen.

 

Als die Kostendrittelung im Juli 1994 mit dem Gesetz zur Änderung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes eingeführt wurde, war die Intention dafür die Tatsache,  dass die Tierkörperbeseitigung eine öffentlich-rechtliche Aufgabe und ein wichtiges Element der Tierseuchenprophylaxe sowie des Gesundheits- und des Verbraucherschutzes

darstellt. Dieser Ansatz hat sich nicht verändert. Deshalb ist es geboten, dass die öffentliche Hand auch weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Insoweit ist die Kostenbeteiligung des Landes und auch die der Kommunen nicht etwa als Subventionierung von Landwirtschafts-betrieben anzusehen, sondern als Beitrag zum Tierseuchen-, Gesundheits-, Umwelt- und

Verbraucherschutz zu verstehen. Die Beteiligung mehrerer Kostenträger an der Finanzierung der Tierkörperbeseitigung führt zu einer spürbaren Kostenentlastung für die Tierhalter, was angesichts des seit Jahren in vielen Bereichen der Tierproduktion sehr angespannten Kosten-Erlös-Verhältnissen auch dringend geboten ist. Deshalb ist die Drittellösung unbedingt beizubehalten.