Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt
-
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011
-
der Landrat berichtet über die Erfüllung des Haushaltsplanes 2011
per 30.06.2011, 30.09.2011 und 31.12.2011
- den Wirtschaftsplan des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmen
Entsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2011
Sachdarstellung:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 wurde durch den Landrat am 18.01.2011
festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg erfolgt am 21.01.2011 im Amtsblatt Nr. 02/2011 des
Landkreises Oder-Spree.
Dieser Entwurf der
Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Tage öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 09.02.2011 bis 17.02.2011.
Gegen den Entwurf können
kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der
Auslegung Einwendungen erheben. Fristablauf ist am 08.03.2011.
Der Planentwurf 2011 weist, bei einem gegenüber den
Vorjahren unveränderten Hebesatz für die Kreisumlage von 45 %, einen Fehlbetrag in Höhe von 5.021.600 € aus.
Dieser Fehlbetrag kann durch die Verwendung von Überschüssen aus den Jahren
2008 und 2009 gedeckt werden. Damit ist der Planentwurf für das Haushaltsjahr
2011 formell ausgeglichen und es entfällt die gesetzliche Notwendigkeit zur
Erarbeitung und Beschlussfassung eines Haushaltssicherungskonzeptes zum
Haushaltsplan 2011.
Der Planentwurf 2011 wird am
09. 02. 2011 in den Kreistag eingebracht. Die Übergabe des gedruckten
Haushaltsplanentwurfes 2011 erfolgt ebenfalls auf dieser Kreistagssitzung.
Am 16. Februar 2011 wird der
Haushaltsplanentwurf 2011 den Kämmereileitern/innen der Ämter und
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übergeben und mit ihnen beraten.
Darüber hinaus wird der
Haushaltsplanentwurf 2011 auf der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung am
25. Februar 2011 erläutert und zur Diskussion gestellt.
Die Kämmerei wird - wie in
den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2011 in den
Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Produktziele
(und deren Auswirkungen auf den Haushalt) in den Beratungen der Fachausschüsse
sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.