Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Bestellung von Herrn Kreisrechtsrat Thomas Rutert ab
dem 01.10.2011 zum Amtsleiter Personal und Recht
Sachdarstellung:
Gemäß
§ 20 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Oder- Spree trifft der Kreistag
die Entscheidung über Personalangelegenheiten ab der Besoldungsgruppe A13 des
höheren Dienstes.
Dem
zur Folge bedarf es eines Beschlusses des Kreistages bezüglich der Bestellung Herrn
Ruterts zum Amtsleiter und bezüglich seiner Beförderung.
Herr
Rutert begann seine Tätigkeit am 01.10.1992 beim damaligen Landratsamt in
Beeskow als Sachbearbeiter im AROV. Ab 01.07.1993 wurde er als
Sachgebietsleiter für die Bereiche Bodenreform-, SMAD- Enteignungen, teilweise
ehem. Volkseigentum und Recherche eingesetzt.
Im
September 1995 wechselte er auf eigenen Wunsch in das Rechtsamt als
juristischer Sachbearbeiter. Bis zu seiner Berufung als komm. Amtsleiter für
Personal und Recht im September 2010 war er dort tätig.
Am
07.11.1995 wurde Herr Rutert unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
zum Kreisrechtsrat z.A. ernannt und gleichzeitig in eine Planstelle der
Besoldungsgruppe A 13 h.D. eingewiesen. Am 30.09.1998 erfolgte die Verbeamtung
auf Lebenszeit.
Die
Leistungsbeurteilung für die Zeit von September 2010 bis jetzt belegt, dass
Herr Rutert sich sehr gut in seine neue Aufgabe eingearbeitet hat und dass er
die an die Stelle gebundenen Leistungserwartungen übertrifft.
Aus
diesem Grund soll die Berufung zum Amtsleiter Personal und Recht erfolgen.