Betreff
Änderung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
030/2011
Aktenzeichen
We-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag beschließt folgende Änderungen zur Eröffnungsbilanz:

 

1. Der Betrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird um
    5.268.365 € erhöht.

2. Das Basis-Reinvermögen wird um 5.268.365 € gemindert.

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hat am 09.02.2011 die geprüfte Eröffnungsbilanz des LOS, Bilanzstichtag 01.01.2008 beschlossen.

 

Gemäß § 141 Abs. 21 der Kommunalverfassung Bbg. ist die Eröffnungsbilanz zu berichtigen, wenn Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden fehlerhaft angesetzt wurden oder der Ansatz zu Unrecht unterblieb und wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt.

 

Mit Schreiben vom 21.05.2010 erhielt der LOS den im Auftrage des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg – Versorgungskasse, Gransee – erstellten Vermerk über die Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern zum 31.12.2009. Daraus ergeben sich für das Haushaltsjahr 2009 folgende Entwicklungen bei den Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen:

 

 

Stand

01. 01. 2009

Stand

31. 12. 2009

Entwicklung

unmittelbare Pensions-verpflichtungen

 

 

 

Aktive Beamte

4.431.501

8.092.623

3.661.122

Versorgungsempfänger

1.706.462

2.005.283

298.821

Zwischensumme

6.137.963

10.097.906

3.959.943

 

 

 

 

Beihilfeverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

Aktive Beamte

2.495.613

3.706.020

1.210.407

Versorgungsempfänger

590.516

688.531

98.015

Zwischensumme

3.086.129

4.394.551

1.308.422

 

 

 

 

Insgesamt

9.224.092

14.492.457

5.268.365

 

 

Ursache für den hohen Anstieg ist die durch den Kommunalen Versorgungsverband veranlasste Umstellung der Berechnungsmethode zur Feststellung der notwendigen Pensionsrückstellun-

gen.

 

Gemäß Schreiben des IM vom 14.12.2010 (siehe Anlage 1) wird es als sachgerecht und zulässig angesehen, diesen einmaligen aus der Umstellung resultierenden Zusatzbedarf durch Berichtigung des ursprünglichen Wertansatzes abzudecken.

 

Aus diesem Grunde erfolgt die Berichtigung der Eröffnungsbilanz in der Form, dass die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 5.268.365 € erhöht und das

Basis-Reinvermögen (Stand per 01.01.2008 = 10.441.786 €) um 5.268.365 € gemindert wird.

 

Haushaltstechnisch erfolgt die Veränderung der Bestände bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und beim Basis-Reinvermögen mit dem Jahresabschluss 2009. Der Jahresabschluss 2009 liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor.

 

 

 

 

Stellungnahme des RPA:

 

Das Rechnungsprüfungsamt stimmt der in der Sachdarstellung beschriebenen Verfahrensweise zu.

 

Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 gebildeten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind entsprechend anzupassen und folglich das Basisreinvermögen zu vermindern. Diese Korrektur erfolgt gemäß § 141 Abs. 21 BbgKVerf. Gleichermaßen wird auf das Schreiben des Innenministeriums des Landes Brandenburg vom 14.12.2010 verwiesen.