Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinie des
Landkreises Oder – Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach
dem SGB VIII vom
Sachdarstellung:
In den letzten Jahren war festzustellen,
dass es einen Mangel an geeigneten Pflegefamilien im Landkreis Oder-Spree
besteht. Es ist dringend notwendig diese Hilfeform auszubauen um vor allem
jüngeren Kindern bei Bedarf eine familienanaloge Betreuung außerhalb des
Elternhauses zu ermöglichen und damit eine Heimerziehung zu vermeiden. Um diese
inhaltliche Zielstellung realisieren zu können, ist es auch erforderlich, die
finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Mit der Änderung der Richtlinie des
Landkreises Oder – Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach
dem SGB VIII vom
Gemäß § 39 SGB VIII sollen
Unterhaltsleistungen für das Kind und die Kosten für die Pflege und Erziehung
auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gewährt werden. Der „Deutsche Verein
für öffentliche und private Fürsorge“ gibt jährlich entsprechend der Steigerung
der Lebenshaltungskosten eine Empfehlung für die preisliche Fortschreibung des
monatlichen Pauschalbetrages heraus. Die gegenwärtigen Pauschalbeträge auf der
Grundlage der gültigen Richtlinie entsprechen der Empfehlung des Jahres 2005.
Eine Anpassung ist daher zwingend erforderlich.
Die Änderung der Richtlinie sieht eine
Anhebung auf das Niveau der Empfehlung für das Jahr 2012 vor und danach eine
Orientierung an den jährlichen Empfehlungen.
Eine weitere Veränderung betrifft die
Finanzierung der Bereitschaftspflegestellen. In den vergangenen Jahren stieg
die Zahl der Kleinkinder, die aufgrund einer festgestellten
Kindeswohlgefährdung kurzfristig untergebracht werden mussten, beständig an
(vgl. hierzu auch BV 028/2010, Kinderschutzbericht). Zur Unterbringung dieser
Kinder muss das Jugendamt im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung nach §
79 SGB VIII eine ausreichende Anzahl von Bereitschaftspflegestellen vorhalten,
da die Unterbringung von Kindern unter vier Jahren in stationären
Jugendhilfeeinrichtungen mit Schichtbetrieb im Land Brandenburg nicht zulässig
ist.
Da sich diese Bereitschaftspflegestellen in
einer 24 Stunden Dauerbereitschaft befinden, kann eine Pflegeperson keiner
Berufstätigkeit nachgehen. Um einen Beitrag zur Absicherung des Lebensunterhalts
dieser Pflegeperson zu leisten soll eine belegungsunabhängige Pauschale auf dem
Niveau der steuerfreien Zuverdienstgrenze gezahlt werden.
Des Weiteren war es notwendig, neue
gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel die Leistungen zur Bildung und Teilhabe
am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach dem SGB II und XII,
sofern sie nicht schon Bestandteil des Kostensatzes oder des Pflegegeldes
waren, auch für diejenigen Kinder- und Jugendlichen zu ermöglichen, die
außerhalb ihres Elternhauses untergebracht wurden. Durch die Änderung der
Richtlinie wird einer Benachteiligung dieser Kinder und Jugendlichen
entgegengewirkt.
Im Ergebnis der Überarbeitung der jetzigen
Richtlinie wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aus der Praxisanwendung
der Richtlinie ergeben haben. Ebenfalls wurde in den Punkten
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen des jeweils zu beschließenden Haushalts.
Stellungnahme der Kämmerei zur BV 031/2011
Mit der Änderung der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII werden sich die Aufwendungen für die Vollzeitpflege, insbesondere durch die Anhebung des Pflegegeldes für Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege, für den Landkreis Oder-Spree um 140, 0 T€ erhöhen. Grundlage der Berechnung bilden die aktuellen Fallzahlen. Die Mehraufwendungen beinhalten auch Leistungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von rd. 31.000 €, die der LOS „freiwillig“ erbringt. Eine Refinanzierung durch den Bund ist nicht möglich, da Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihres Elternhauses untergebracht werden, keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II und XII haben.
Die Mehraufwendungen werden jedoch zu keiner Erhöhung der Ansätze im Planentwurf 2012 führen, da die für das Haushaltsjahr 2011 geplanten Mittel in den entsprechenden Produktsachkonten in den letzten Jahren untererfüllt wurden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin Kämmerei
und Kreiskasse
Anlagen:
Entwurf Richtlinie des Landkreises Oder – Spree über die
Gewährung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII ab dem 01.01.2012