Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt entsprechend des 3. Gesetzes
zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vom 18.12.2006 in seiner gültigen Fassung und
der ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) des
Landes Brandenburg, zuletzt geändert durch die zweite Verordnung zur
Änderung der ÖPNVFV vom 31.8.2007 sowie
der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in
Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises
und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005 und dem Zuwendungsbescheid des Landes
Brandenburg vom 26.07.2011 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree
für das Jahr 2012 (Anlage ) und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Sachdarstellung:
Nach
der o.g. Gesetzgebung zum ÖPNVG sowie der dazu erlassenen
ÖPNV-Finanzierungsverordnung ist der Landkreis für die Mittelbewirtschaftung im
investiven Bereich des ÖPNV auch im Jahr 2012 weiter zuständig. Das bedeutet,
dass durch den Landkreis Fördermittel an Gemeinden und Verkehrsunternehmen
für Investitionsmaßnahmen anteilmäßig
bewilligt werden (z. Bsp. Erwerb von Bussen; Infrastruktur Straßenbahn;
Haltestellenanlagen; Buswendeschleifen; P+R- / B+R-Anlagen).
Mindestens 592.475,00 € der nach §10 des o.g. ÖPNVG
zugewiesenen Mittel müssen für Investitionen eingesetzt werden. Die Landkreise als
Aufgabenträger müssen den zweckgebundenen Einsatz der Mittel gewährleisten.
Der Kreistag am 22.2.2005 hat auf der Basis des
gültigen ÖPNV-Gesetzes die Richtlinie zur Vergabe von Investitionsmitteln
beschlossen. In der Richtlinie ist im Punkt 4, Abs. 6 bestimmt, dass der
Landkreis jährlich einen ÖPNV-Investitionsplan bis zum 30.11. erstellt. Dieser
Plan ist die Voraussetzung zur Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden, Städte
und Verkehrsunternehmen. Mit Beschluss dieses Investitionsplanes wird
Planungssicherheit gegenüber den Zuwendungsempfängern gewährleistet.
Die in der Anlage dargestellten
ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2012 entsprechen den
Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe.
Die Gemeinden und Verkehrsunternehmen haben
entsprechende Anträge für das Jahr 2012 gestellt. Die darin ausgewiesenen
Kostenberechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung des
ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr 2012. In der Anlage sind die Maßnahmen, die Gesamtkosten und die maximale Förderung auf
der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und
Verkehrsunternehmen eine Förderung für 2012 in Aussicht zu stellen, bildet der
in der Anlage dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches
Planungsinstrument.
Der ÖPNV-Investitionsplan stellt die
Mittelverwendung für das Jahr 2012 dar.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Rahmen des jährlichen ÖPNV-Investitionsplanes
des Landkreises Oder-Spree.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 (
Finanzplan ) wurden entsprechend der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur
Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden
und Städten des Landkreises und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005
Auszahlungen für Haltestellenanlagen, Buswendeschleifen, P+R-/B+R-Anlagen in
Höhe von 200.000 € und für den Erwerb
von Bussen und Anlagen in Höhe von 733.000 € eingestellt, die auch mit dem
Zuwendungsbescheid des Landes vom 26.07.2011 für das Jahr 2012 finanziell
untersetzt sind. Die mit der Gesetzgebung geforderte Mindestquote von 12,05 %
für Investitionsmaßnahmen an den Gesamtzuwendungen wird erfüllt.
gez. Wellmer
Amtsleiterin