Betreff
Grundsatzbeschluss zum Ausbau der K 6744, von der Station 0+050 in Wendisch Rietz bis zur Station 2+210 Kreuzung in der Ortslage Dahmsdorf, Baulänge 2.160 m
Vorlage
044/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung des Ausbaus der K 6744 von der L 412 in Wendisch Rietz bis zur Kreuzung in der Ortslage Dahmsdorf auf einer Länge von 2.160 m.

 

Sachdarstellung:

 

Die K 6744 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz mit Anbindung an die L 412 in Wendisch Rietz und an die K 6749  und K 6750 in Reichenwalde. Im Ergebnis der Verkehrszählungen wurde folgende verkehrliche Nutzung festgestellt:

 

2009     631 Kfz/ 24 h, davon 19 Lkw und 9 Wagenläufe des ÖPNV

2010     851 Kfz/ 24 h, davon 42 Lkw und 6 Wagenläufe des ÖPNV

 

Die vorhandene befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 4,20 und 5,70m. Die bituminöse Fahrbahn ist geprägt durch Netz- und Querrisse, Verwerfungen sowie eine Vielzahl von Flickstellen im Randbereich. Im Ergebnis der durchgeführten Baugrunderkundung sind erhebliche Tragfähigkeitsdefizite zu verzeichnen, die auf zu geringe Tragschichten im Unterbau zurückzuführen sind. Insgesamt ist eine erhebliche Schädigung des Gesamtgefüges der Straße festzustellen.

 

Die Erneuerung der Fahrbahn ist nach der Vorplanung des Ingenieurbüros Kultus & Partner aus Rauen als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen in der Fassung von 2001) in Bauklasse IV vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.

 

Folgender Straßenaufbau ist konzipiert:

 

  4cm    Asphaltbeton                                          

10cm    Asphalttragschicht                                

15cm    Schottertragschicht                                                                                                                                                            

21cm    Frostschutzschicht

 

Der Straßenausbau soll in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m erfolgen und würde somit den Begegnungsfall von Linienbussen und LKW gewährleisten.

Die Herstellung des straßenbegleitenden kombinierten Geh- und Radweges in der Ortslage Wendisch Rietz ist im Zuge des Straßenausbaues ebenfalls notwendig. Hierzu ist zwischen dem Landkreis und dem Amt Scharmützelsee der Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaß-nahme in Vorbereitung.

 

Neben dem Straßenausbau sind Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen geplant. Entlang der freien Strecke ist, abhängig von Höhenlage und Profil, abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden für die Fassung des über das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers vorgesehen.

Innerhalb der Ortslage werden die Niederschläge in die begrünten Seitenbereiche oder in anzulegende Mulden abgeleitet. Bei beidseitig direkt angrenzender Bebauung ist die Ableitung des Oberflächenwassers über Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut sollen ein anzulegendes Versickerungsbecken sowie eine vorhandene Leitung als Überlauf in den Storkower Kanal genutzt werden.

 

Die Fahrbahnverbreiterung sowie der auf Wunsch der Gemeinde straßenbegleitend anzulegende kombinierte Geh- und Radweg (in der Gemarkung Wendisch Rietz) haben eine Neuversiegelung von ca. 3.725 m² zur Folge. Darüber hinaus sind Baumfällungen im Waldbereich erforderlich. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

                

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Erneuerung der Straße wird der Instandsetzungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren erheblich minimiert. Die jährlich erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) reduzieren sich geringfügig. Eine Abstufung der K 6744 ist nicht vorgesehen.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenschätzung

 

Bau                            925.000,- €

Planung                      100.000,- €

 

Beantragte Veranschlagung

im Finanzplan 2012

 

Ansatz                    i  985.000,00 €

bisher Invest               40.000,00 €

gesamt Invest        1.025.000,00 €          

Produktsachkonto

 

     

 

 

 

 

 

 

    

 

 

54210.7852441010

 

54210.6812441010

 

Investitionszuwendungen

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

                      

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde (2012)               90.000,00 €

 

 

 

Der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf für das Jahr 2012 wurde vom Fachamt als Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2012 angemeldet.  Für die Maßnahme ist derzeitig keine Förderung des Landes vorgesehen, d.h. sie wäre vollständig aus den investiven Mitteln des Landkreises zu finanzieren. Der Bau des kombinierten Geh- und Radweges wird durch die Gemeinden getragen; der dem LOS zu erstattende Anteil beträgt 90.000 €.

 

Der Planentwurf 2012 befindet sich gegenwärtig in der Erarbeitung. Für das Haushaltsjahr 2012 stehen dem LOS gemäß den 1. Orientierungsdaten des Ministeriums der Finanzen vom 08.09.2011 insgesamt 6.697.900 € an investiven Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2011 (7.248.300 €) sinken die investiven Zuweisungen um 500.400 €.

Der von den Fachämter für das Haushaltsjahr angemeldete Mittelbedarf für Investitionen übersteigt die zur Verfügung stehenden investiven Finanzierungsquellen, so dass im Zuge der Aufstellung des Planentwurfs eine Prioritätensetzung erfolgen muss.

 

Ein Grundsatzbeschluss berechtigt das Fachamt zur planerischen Vorbereitung einer Maßnahme. Die bauliche Realisierung der Maßnahme ist von den investiven Deckungs-quellen abhängig, u.a. von der Bereitstellung von Landeszuweisungen.

Da die Bereitstellung von Zuweisungen für den Ausbau von Straßen z.T. jedoch auch „ungeplant“ durch das Land erfolgt, ist es für den Landkreis von Vorteil, wenn Maßnahmen planerisch vorbereitet sind.

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

Anlagen:

Kartenauszug