Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung
des Ausbaus der K 6744 von der L 412 in Wendisch Rietz bis zur Kreuzung in der
Ortslage Dahmsdorf auf einer Länge von 2.160 m.
Sachdarstellung:
Die K 6744 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz
mit Anbindung an die L 412 in Wendisch Rietz und an die K 6749 und K 6750 in Reichenwalde. Im Ergebnis der
Verkehrszählungen wurde folgende verkehrliche Nutzung festgestellt:
2009 631
Kfz/ 24 h, davon 19 Lkw und 9 Wagenläufe des ÖPNV
2010
851 Kfz/ 24 h, davon 42 Lkw und 6 Wagenläufe des ÖPNV
Die vorhandene befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 4,20 und
5,70m. Die bituminöse Fahrbahn ist geprägt durch Netz- und Querrisse,
Verwerfungen sowie eine Vielzahl von Flickstellen im Randbereich. Im Ergebnis
der durchgeführten Baugrunderkundung sind erhebliche Tragfähigkeitsdefizite zu
verzeichnen, die auf zu geringe Tragschichten im Unterbau zurückzuführen sind.
Insgesamt ist eine erhebliche Schädigung des Gesamtgefüges der Straße festzustellen.
Die Erneuerung der Fahrbahn ist nach der
Vorplanung des Ingenieurbüros
Kultus & Partner aus Rauen als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß
der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen in der Fassung von 2001) in Bauklasse IV vorgesehen. Die
Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.
Folgender Straßenaufbau ist konzipiert:
4cm Asphaltbeton
10cm Asphalttragschicht
15cm Schottertragschicht
21cm
Frostschutzschicht
Der Straßenausbau soll in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m
erfolgen und würde somit den Begegnungsfall von Linienbussen und LKW gewährleisten.
Die Herstellung des straßenbegleitenden kombinierten Geh- und Radweges
in der Ortslage Wendisch Rietz ist im Zuge des Straßenausbaues ebenfalls
notwendig. Hierzu ist zwischen dem Landkreis und dem Amt Scharmützelsee der
Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaß-nahme in
Vorbereitung.
Neben dem Straßenausbau sind Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen geplant. Entlang der freien Strecke ist, abhängig von Höhenlage und Profil, abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden für die Fassung des über das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers vorgesehen.
Innerhalb der Ortslage werden die Niederschläge in die begrünten
Seitenbereiche oder in anzulegende Mulden abgeleitet. Bei beidseitig direkt
angrenzender Bebauung ist die Ableitung des Oberflächenwassers über
Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut sollen ein
anzulegendes Versickerungsbecken sowie eine vorhandene Leitung als Überlauf in
den Storkower Kanal genutzt werden.
Die
Fahrbahnverbreiterung sowie der auf Wunsch der Gemeinde straßenbegleitend
anzulegende kombinierte Geh- und Radweg (in der Gemarkung Wendisch Rietz) haben
eine Neuversiegelung von ca. 3.725 m² zur Folge. Darüber hinaus sind
Baumfällungen im Waldbereich erforderlich. Diese Eingriffe in Natur und
Landschaft sind durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Durch die Erneuerung
der Straße wird der Instandsetzungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den
folgenden zehn Jahren erheblich minimiert. Die jährlich erforderlichen
Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen
von Lichtraumprofil etc.) reduzieren sich geringfügig. Eine Abstufung der K
6744 ist nicht vorgesehen.
Gesamtkosten der Maßnahme
entsprechend der Kostenschätzung Bau 925.000,- € Planung 100.000,- € Beantragte Veranschlagung im Finanzplan 2012
Ansatz i 985.000,00
€ bisher Invest 40.000,00 € gesamt Invest 1.025.000,00 € |
Produktsachkonto
54210.7852441010 54210.6812441010 |
Investitionszuwendungen
Gemeinde (2012) 90.000,00 € |
Der
unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf für das Jahr
2012 wurde vom Fachamt als Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2012
angemeldet. Für die Maßnahme ist
derzeitig keine Förderung des Landes vorgesehen, d.h. sie wäre vollständig aus den
investiven Mitteln des Landkreises zu finanzieren. Der Bau des kombinierten
Geh- und Radweges wird durch die Gemeinden getragen; der dem LOS zu erstattende
Anteil beträgt 90.000 €.
Der
Planentwurf 2012 befindet sich gegenwärtig in der Erarbeitung. Für das
Haushaltsjahr 2012 stehen dem LOS gemäß den 1. Orientierungsdaten des
Ministeriums der Finanzen vom 08.09.2011 insgesamt 6.697.900 € an investiven
Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2011 (7.248.300 €)
sinken die investiven Zuweisungen um 500.400 €.
Der
von den Fachämter für das Haushaltsjahr angemeldete Mittelbedarf für
Investitionen übersteigt die zur Verfügung stehenden investiven
Finanzierungsquellen, so dass im Zuge der Aufstellung des Planentwurfs eine
Prioritätensetzung erfolgen muss.
Ein
Grundsatzbeschluss berechtigt das Fachamt zur planerischen Vorbereitung einer
Maßnahme. Die bauliche Realisierung der Maßnahme ist von den investiven
Deckungs-quellen abhängig, u.a. von der Bereitstellung von Landeszuweisungen.
Da
die Bereitstellung von Zuweisungen für den Ausbau von Straßen z.T. jedoch auch
„ungeplant“ durch das Land erfolgt, ist es für den Landkreis von Vorteil, wenn
Maßnahmen planerisch vorbereitet sind.
gez.
Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Kartenauszug