Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der Planung eines Erweiterungsbaus an
der Gesamtschule Eisenhüttenstadt, Maxim-Gorki-Straße 15 zu beauftragen.
Sachdarstellung:
Die
Gesamtschule bezog zu Beginn des Schuljahres 2011/12 das sanierte Schulgebäude
in
der Maxim-Gorki-Straße 15 und verfügt über 34 Unterrichtsräume, die den
gesamten
Bedarf
der Gesamtschule jedoch nicht decken. Nach der Auflösung der
Heinrich-Heine-Oberschule ist die Gesamtschule neben dem Gymnasium die einzige
weiterführende Schule in Eisenhüttenstadt. Damit sind in der Sekundarstufe I
(Kl. 7 - 10) 4 bis 5 Klassen pro Jahrgangsstufe zu beschulen. Gegenwärtig
werden 7 Klassen der ehemaligen Oberschule noch im Diesterwegring beschult, da
das sanierte Schulgebäude in der Maxim-Gorki-Straße nicht alle Schülerinnen und
Schüler aufnehmen kann.
Des
Weiteren fehlen am Schulstandort in der Maxim-Gorki-Straße Räumlichkeiten für
die Schulspeisung. Gegenwärtig nehmen ca. 200 Schülerinnen und Schüler täglich
an der Schulspeisung teil, die zurzeit als temporäre Lösung in einem mobilen
Gebäude auf dem Schulhof realisiert wird.
Entsprechend
des Raumempfehlungsprogramms des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
ergibt sich für die Gesamtschule mit offenem Ganztagsangebot ein Fehlbedarf von
13 Unterrichtsräumen, um den festgelegten Raumfaktor (Verhältnis Anzahl der Unterrichtsräume
zu Anzahl der Klassen) von 1,8 zu erreichen. Die dargestellte Situation der
Gesamtschule Eisenhüttenstadt erfordert die Errichtung eines Erweiterungsbaus,
der die Zusammenführung beider Schulstandorte sichern, den Fehlbedarf an
Unterrichtsräumen beseitigen und entsprechend gute Bedingungen für die
Schulspeisung schaffen soll.
Die
Gesamtschule verfügt neben dem obligatorischen Unterrichtsangebot über ein
breites Spektrum an Aktivitäten im Ganztagsbereich sowie in der Berufsberatung
und Studienorientierung. Der Schwerpunkt Berufsberatung ist deshalb Anlass für
das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Fördermittel in Höhe von 500.000
EUR für den Erweiterungsbau zur Verfügung zu stellen. Konkrete Beratungen
wurden hierzu mit dem zuständigen Referatsleiter bereits geführt.
In
der Vorplanung wurden 3 Varianten für den Standort und die Gestaltung des
Erweiterungsbaus erarbeitet.
Die
Variante 1 beinhaltet ein separates 2-stöckiges Gebäude, das mittig zum
Hauptgebäude stehen soll. Diese Variante wurde nicht weiterentwickelt, weil
erhebliche Bestandsverluste im Hauptgebäude zu erwarten wären.
In
der Variante 2 soll ein 1-stöckiges Gebäude neben der Schulsporthalle errichtet
werden. Diese Variante wurde ebenfalls nicht weiter verfolgt, da hierbei für
den Sportunterricht benötigte Freifläche unmittelbar neben der Schulsporthalle
nicht mehr zur Verfügung stehen würde und die Baukosten auf Grund der
Eingeschossigkeit höher als bei den anderen Varianten liegen würden.
Die
Variante 3, das neue 2-geschossige Gebäude steht links neben dem Hauptgebäude,
wurde als Vorzugsvariante favorisiert. Es ist gleichzeitig die kostengünstigste
Lösung. In dieser Variante ist die zu bebauende Fläche am geringsten. Die kompakte
Bauweise sorgt für eine günstige Wärme- und Energiebilanz. Im Erdgeschoss
sollen die lärmintensiven Bereiche wie Essenversorgung, Aufenthalt und Ganztag
untergebracht werden, während im Obergeschoss die notwendigen Unterrichtsräume
ihren Platz finden. Der Erweiterungsbau soll auf beiden Ebenen eine Verbindung
zum Hauptgebäude erhalten.
Die
Kostenschätzung für Planung und Bau beträgt 3.922.000 EUR.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Stellungnahme der Kämmerei:
Der
Grundsatzbeschluss soll neben der Beschreibung der Maßnahme, die
Aufgabenstellung nach HOAI, eine Kostenschätzung nach DIN 276 und eine
Folgekostenschätzung beinhalten. Weiterhin sind das Ergebnis alternativer
Vorplanungen sowie die Prüfung von Fördermöglichkeiten darzulegen. Grundlage
für den Grundsatzbeschluss bildet in der Regel der Planungsstand nach den
Leistungsphasen 1 - 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung). Der
Grundsatzbeschluss berechtigt die Verwaltung zur Beauftragung von
Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung).
Am
14.12.2011 wurde durch das beauftragte Architekturbüro Focke das Projekt für
die Errichtung des Anbaus an der Gesamtschule EHS vorgestellt und die Kosten
lt. Kostenschätzung benannt. Auf der Grundlage dieser Planberatung wurden
3.802.600 € in den Planentwurf 2012 aufgenommen, die sich wie folgt auf die
Jahre 2012/2013 verteilen.
2012 = 805.900
€
2013 = 2.996.700
€
Der
Planentwurf 2012 enthält für die Beauftragung von Bau- und Planungsleistungen
im Haushaltsjahr 2012 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.950.000 €,
die im Haushaltsjahr 2013 kassenwirksam wird.
Der
Haushaltsplan 2011 enthielt bereits Mittel in Höhe von 120.000 € für Planungsleistungen, die
2011 nicht in Anspruch genommen wurden und als Haushaltsrest in das
Haushaltsjahr 2012 vorgetragen werden.
Somit
ergeben sich für das Bauvorhaben Gesamtkosten in Höhe von 3.922.600 €.
In dieser Summe ist noch nicht der Finanzbedarf für die Neugestaltung der
Außenanlagen (Schulhof, Parkplätze) und für Ausstattungen des Erweiterungsbaus
enthalten.
Das
Bauvorhaben soll mit 500.000 € durch das Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport gefördert werden. Die Landeszuweisung wurde in den Haushaltsplan für das
Planjahr 2013 eingestellt.
Die
für den Erweiterungsbau entstehenden Folgekosten von (geschätzten) 63.000 €
werden vollständig durch die Aufgabe des
Standortes am Diesterwegring 1 in Eisenhüttenstadt kompensiert
(Bewirtschaftungskosten 2010 = 250.000 €). Darüber hinaus entfallen mit Umzug
an den neuen Standort die Kosten für die Nutzung fremder Sportstätten
(Aufwendungen per 31.12.2009 = 42.000 €).
gez.
Wellmer
Anlage:
Raumnachweis im
Erweiterungsbau:
1 Fachraum Musik (80
m²)
1 Fachraum Kunst (80
m²)
2 Fachräume Wirtschaft Arbeit Technik (je 55 m²)
8 allgemeine Unterrichtsräume (je 55 m²)
3 Räume für Ganztag (je
30 m²)
4 Besprechungs- und Aufenthaltsräume (je 30 m²)
4 Arbeitsräume (je
40 m²)
2 Sammlungsräume (je
30 m²)
Schulspeiung einschließlich Küche (486 m²)