Betreff
Grundsatzbeschluss zur Planung eines Erweiterungsbaus an der Gesamtschule Eisenhüttenstadt, Maxim-Gorki-Straße 15
Vorlage
007/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der Planung eines Erweiterungsbaus an der Gesamtschule Eisenhüttenstadt, Maxim-Gorki-Straße 15 zu beauftragen.

Sachdarstellung:

Die Gesamtschule bezog zu Beginn des Schuljahres 2011/12 das sanierte Schulgebäude

in der Maxim-Gorki-Straße 15 und verfügt über 34 Unterrichtsräume, die den gesamten

Bedarf der Gesamtschule jedoch nicht decken. Nach der Auflösung der Heinrich-Heine-Oberschule ist die Gesamtschule neben dem Gymnasium die einzige weiterführende Schule in Eisenhüttenstadt. Damit sind in der Sekundarstufe I (Kl. 7 - 10) 4 bis 5 Klassen pro Jahrgangsstufe zu beschulen. Gegenwärtig werden 7 Klassen der ehemaligen Oberschule noch im Diesterwegring beschult, da das sanierte Schulgebäude in der Maxim-Gorki-Straße nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann.

 

Des Weiteren fehlen am Schulstandort in der Maxim-Gorki-Straße Räumlichkeiten für die Schulspeisung. Gegenwärtig nehmen ca. 200 Schülerinnen und Schüler täglich an der Schulspeisung teil, die zurzeit als temporäre Lösung in einem mobilen Gebäude auf dem Schulhof realisiert wird.

 

Entsprechend des Raumempfehlungsprogramms des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ergibt sich für die Gesamtschule mit offenem Ganztagsangebot ein Fehlbedarf von 13 Unterrichtsräumen, um den festgelegten Raumfaktor (Verhältnis Anzahl der Unterrichtsräume zu Anzahl der Klassen) von 1,8 zu erreichen. Die dargestellte Situation der Gesamtschule Eisenhüttenstadt erfordert die Errichtung eines Erweiterungsbaus, der die Zusammenführung beider Schulstandorte sichern, den Fehlbedarf an Unterrichtsräumen beseitigen und entsprechend gute Bedingungen für die Schulspeisung schaffen soll.

 

Die Gesamtschule verfügt neben dem obligatorischen Unterrichtsangebot über ein breites Spektrum an Aktivitäten im Ganztagsbereich sowie in der Berufsberatung und Studienorientierung. Der Schwerpunkt Berufsberatung ist deshalb Anlass für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Fördermittel in Höhe von 500.000 EUR für den Erweiterungsbau zur Verfügung zu stellen. Konkrete Beratungen wurden hierzu mit dem zuständigen Referatsleiter bereits geführt.

 

In der Vorplanung wurden 3 Varianten für den Standort und die Gestaltung des Erweiterungsbaus erarbeitet.

 

Die Variante 1 beinhaltet ein separates 2-stöckiges Gebäude, das mittig zum Hauptgebäude stehen soll. Diese Variante wurde nicht weiterentwickelt, weil erhebliche Bestandsverluste im Hauptgebäude zu erwarten wären.

 

In der Variante 2 soll ein 1-stöckiges Gebäude neben der Schulsporthalle errichtet werden. Diese Variante wurde ebenfalls nicht weiter verfolgt, da hierbei für den Sportunterricht benötigte Freifläche unmittelbar neben der Schulsporthalle nicht mehr zur Verfügung stehen würde und die Baukosten auf Grund der Eingeschossigkeit höher als bei den anderen Varianten liegen würden.

 

Die Variante 3, das neue 2-geschossige Gebäude steht links neben dem Hauptgebäude, wurde als Vorzugsvariante favorisiert. Es ist gleichzeitig die kostengünstigste Lösung. In dieser Variante ist die zu bebauende Fläche am geringsten. Die kompakte Bauweise sorgt für eine günstige Wärme- und Energiebilanz. Im Erdgeschoss sollen die lärmintensiven Bereiche wie Essenversorgung, Aufenthalt und Ganztag untergebracht werden, während im Obergeschoss die notwendigen Unterrichtsräume ihren Platz finden. Der Erweiterungsbau soll auf beiden Ebenen eine Verbindung zum Hauptgebäude erhalten.

 

Die Kostenschätzung für Planung und Bau beträgt 3.922.000 EUR.

 

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Der Grundsatzbeschluss soll neben der Beschreibung der Maßnahme, die Aufgabenstellung nach HOAI, eine Kostenschätzung nach DIN 276 und eine Folgekostenschätzung beinhalten. Weiterhin sind das Ergebnis alternativer Vorplanungen sowie die Prüfung von Fördermöglichkeiten darzulegen. Grundlage für den Grundsatzbeschluss bildet in der Regel der Planungsstand nach den Leistungsphasen 1 - 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung). Der Grundsatzbeschluss berechtigt die Verwaltung zur Beauftragung von Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung).

 

Am 14.12.2011 wurde durch das beauftragte Architekturbüro Focke das Projekt für die Errichtung des Anbaus an der Gesamtschule EHS vorgestellt und die Kosten lt. Kostenschätzung benannt. Auf der Grundlage dieser Planberatung wurden 3.802.600 € in den Planentwurf 2012 aufgenommen, die sich wie folgt auf die Jahre 2012/2013 verteilen.

2012 =        805.900 €

2013 =     2.996.700 €

Der Planentwurf 2012 enthält für die Beauftragung von Bau- und Planungsleistungen im Haushaltsjahr 2012 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.950.000 €, die im Haushaltsjahr 2013 kassenwirksam wird.

 

Der Haushaltsplan 2011 enthielt bereits Mittel in Höhe  von 120.000 € für Planungsleistungen, die 2011 nicht in Anspruch genommen wurden und als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2012 vorgetragen werden.

 

Somit ergeben sich für das Bauvorhaben Gesamtkosten in Höhe von 3.922.600 €.

In dieser Summe ist noch nicht der Finanzbedarf für die Neugestaltung der Außenanlagen (Schulhof, Parkplätze) und für Ausstattungen des Erweiterungsbaus enthalten.

 

Das Bauvorhaben soll mit 500.000 € durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert werden. Die Landeszuweisung wurde in den Haushaltsplan für das Planjahr 2013 eingestellt.

 

Die für den Erweiterungsbau entstehenden Folgekosten von (geschätzten) 63.000 € werden  vollständig durch die Aufgabe des Standortes am Diesterwegring 1 in Eisenhüttenstadt kompensiert (Bewirtschaftungskosten 2010 = 250.000 €). Darüber hinaus entfallen mit Umzug an den neuen Standort die Kosten für die Nutzung fremder Sportstätten (Aufwendungen per 31.12.2009 = 42.000 €).

 

gez. Wellmer

Anlage:

 

Raumnachweis im Erweiterungsbau:

1 Fachraum Musik                                              (80 m²)

1 Fachraum Kunst                                             (80 m²)

2 Fachräume Wirtschaft Arbeit Technik        (je 55 m²)

8 allgemeine Unterrichtsräume                      (je 55 m²)

3 Räume für Ganztag                                     (je 30 m²)

4 Besprechungs- und Aufenthaltsräume       (je 30 m²)

4 Arbeitsräume                                               (je 40 m²)

2 Sammlungsräume                                       (je 30 m²)

Schulspeiung einschließlich Küche                 (486 m²)