Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 in den Gremien
des Kreistages zu beraten.
Sachdarstellung:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 wird durch den Landrat am 13.02.2012
festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg erfolgt in der 8./9. KW im Amtsblatt des Landkreises
Oder-Spree.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Tage öffentlich
auszulegen. Die Auslegung wird Anfang März 2012
erfolgen.
Gegen den Entwurf können
kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der
Auslegung Einwendungen erheben. .
Der Planentwurf für das
Haushaltsjahr 2012 ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.
Der Hebesatz der Kreisumlage
beträgt 42,8 % (Vorjahr 45,0 %).
Der Planentwurf 2012 wird am
29. 02. 2012 in den Kreistag eingebracht. Die Übergabe des gedruckten
Haushaltsplanentwurfes 2012 erfolgt ebenfalls auf dieser Kreistagssitzung.
Am 29. Februar 2012 wird der
Haushaltsplanentwurf 2012 den Kämmereileitern/innen der Ämter und
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übergeben und mit ihnen beraten.
Darüber hinaus wird der
Haushaltsplanentwurf 2012 auf der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung am 14.
März 2012 erläutert und zur Diskussion gestellt.
Die Kämmerei wird - wie in
den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2012 in den
Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden
Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der
Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.