Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
008/2012
Aktenzeichen
We-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 in den Gremien des Kreistages zu beraten.

 

Sachdarstellung:

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 wird durch den Landrat am 13.02.2012 festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erfolgt in der 8./9. KW im Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Tage öffentlich auszulegen.           Die Auslegung wird Anfang März 2012 erfolgen.

 

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.          .

 

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2012 ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.

 

Der Hebesatz der Kreisumlage beträgt 42,8 % (Vorjahr 45,0 %).

 

Der Planentwurf 2012 wird am 29. 02. 2012 in den Kreistag eingebracht. Die Übergabe des gedruckten Haushaltsplanentwurfes 2012 erfolgt ebenfalls auf dieser Kreistagssitzung.

 

Am 29. Februar 2012 wird der Haushaltsplanentwurf 2012 den Kämmereileitern/innen der Ämter und kreisangehörigen Städte und Gemeinden übergeben und mit ihnen beraten.

 

Darüber hinaus wird der Haushaltsplanentwurf 2012 auf der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung am 14. März 2012 erläutert und zur Diskussion gestellt.

 

Die Kämmerei wird - wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2012 in den Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die   Erläuterung der Aufgaben und  Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.