Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, die Zügigkeit des Rouanet-Gymnasiums Beeskow auf 4 Züge
pro Jahrgangsstufe festzulegen.
Sachdarstellung:
Der
Landkreis Oder-Spree ist Träger des Rouanet-Gymnasiums Beeskow. Gemäß § 99 Abs.
2 des Brandenburgischen Schulgesetzes beschließt der Schulträger über die
Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule. Der genannte
Beschlussvorschlag ist als Änderung der Schule zu verstehen. Das Gymnasium ist
gegenwärtig 3-zügig genehmigt. Durch eine verstärkte
Anwahl
des Gymnasiums konnte in den letzten Jahren eine stabile 4-Zügigkeit erreicht
werden, die sich kontinuierlich fortsetzen wird.
Eine
Erweiterung der Kapazitäten sollte vorbereitet werden.
Die
Festlegung der Zügigkeit durch den Schulträger muss vom Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport als oberster Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Die Beteiligung der Mitwirkungsgremien (Schulkonferenz, Kreisschulbeirat) ist erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine