Betreff
Festsetzung der Kostenerstattung für Leistungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
014/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 101 Abs. 2 BbgKVerf (bzw. § 114 Abs. 3 GO) für Prüfungsleistungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Oder-Spree einen Kostenerstattungsbetrag von 47,90 € je Prüf­stunde.

2.    Ist für die Durchführung der Prüfungen die Benutzung von Fahrzeugen erforderlich, wird ein Erstattungsbetrag von 0,32 € je gefahrenen Kilometer erhoben.

 

3.    Bei einem höheren Bedarf an Berichtsexemplaren, der über den Umfang von fünf Exemplaren je Prüfung hinausgeht, ist ein Betrag von 7,15 € je Mehrausfertigung zu erstatten.

 

4.    Die in den Nummern 1 bis 3 enthaltenen Erstattungsbeträge treten am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss-Nr. 008/11/2010 vom 24. März 2010, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree vom 12. Mai 2010, außer Kraft.

 

 

Sachdarstellung:

 

In Gemeinden, die kein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben und sich nicht eines anderen Rechnungsprüfungsamtes bedienen, obliegen dem Rechnungsprüfungsamt des Land­kreises (RPA) gemäß § 101 Abs. 2 BbgKVerf

-       die örtliche Prüfung gemäß § 102 BbgKVerf und

-       die Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz gemäß § 85 BbgKVerf

auf Kosten der Gemeinde.

Bis zur Umstellung auf die kommunale Doppik obliegt dem RPA gemäß § 114 Abs. 3 GO

-       die Prüfung im Rahmen des § 113 Abs. 1 GO

auf Kosten der Gemeinde.

 

Die zu erstattenden Kosten werden auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. § 131 BbgKVerf durch Beschluss des Kreistages festgesetzt.

 

Mit dem Beschluss erfolgt eine Anpassung der Erstattungssätze an die aktuelle Kostenentwicklung im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Oder-Spree. Die Erstattungssätze wurden anhand der erwarteten Kosten im Jahr 2012 kalkuliert.

 

 

ja         Produkt           11141

Konto               4482100000

 

 

Der Erstattungssatz von 47,90 €/Prüfstunde bedeutet eine Erhöhung um 1,30 €/Prüfstunde bzw. 2,79 Prozent. Bei einem voraussichtlichen Leistungsumfang von 6.300 erstattungsfähigen Prüfstunden würde sich ein Mehrertrag von 8.200 € ergeben.

 

Die Höhe des Erstattungssatzes resultiert aus den Tarif- und Besoldungsanpassungen im Zeitraum von 2011 bis 2012, einem veränderten Ansatz für die Sachkosten sowie einer höheren Jahresarbeitsleistung infolge geringerer Ausfallzeiten.

 

Der Erstattungsbetrag für die Fahrtkosten erhöht sich um 9 Cent/km auf 32 Cent/km. Bei einer Jahresleistung von 5.000 gefahrenen Kilometern ergibt sich ein Mehrertrag von 450 €.

 

Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Bericht darzustellen. Bei der Prüfung von Eröffnungsbilanzen, Jahres- und Gesamtabschlüssen ist der Bericht zum Teil sehr umfangreich und als geschütztes Dokument in gebundener Form zu fertigen. Das erfordert im Vergleich zu den bisherigen Prüfungen von Jahresrechnungen einen höheren Zeit- und Materialaufwand. Für den unterschiedlichen Bedarf an bereitzustellenden Berichtsexemplaren ist eine differenzierte Kostenabrechnung erforderlich. Werden mehr als fünf Exemplare benötigt, sind die für den zusätzlichen Herstellungsaufwand anfallenden Kosten zu erstatten. Dafür wurde ein Betrag von 7,15 €/Mehrausfertigung ermittelt.

 

Stellungnahme der Kämmerei vom 28.02.2012

Festsetzung der Kostenerstattung für Leistungen des RPA des LOS

 

Der Haushaltsplan 2012 (Entwurf) sieht Erträge aus Kostenerstattungen für die Durchführung von Prüfungen in Städten und Gemeinden des Landkreises,
wie z.B. Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen in Höhe von 150.000 € vor.
Damit werden die im Rahmen der Kalkulation ermittelten Gesamtkosten des
Rechnungsprüfungsamtes (912.568 €) zu einem Anteil von 16,4 % gedeckt.

 

Gemäß den Jahresrechnungen 2008 -2011 konnten in den zurückliegenden Jahren
folgende Erträge aus Kostenerstattungen realisiert werden:

 

Jahr

Erträge per 31.12.

2008

98.229,80 €

2009

99.940,75 €

2010

79.644,49 €

2011

95.557,26 €

 

 

 

 

gez. Wellmer

 

Anlagen:

 

Siehe Anlage