Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1 ausgewiesene Prioritätensetzung und
beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Priorität und in
Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in
die Haushaltsplanung 2013/Folgejahre aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am
18.04.2012 einen Beschluss zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
gefasst (027/21/2012). Im Ergebnis wurde
an den Landrat der Auftrag formuliert,
die perspektivisch zurückgehenden investiven Schlüsselzuweisungen durch Konsolidierungserfolge und Rücklagen so
aufzufüllen, dass konstant ein Betrag von 9 Mio. Euro zur Finanzierung von Investitionen im
Haushaltsjahr zur Verfügung steht. In dieser Vorlage geht es darum, wie dieser
Betrag mit dem größten Nutzen für alle Beteiligten eingesetzt werden kann.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde durch
die Verwaltung eine Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des LOS im
Zeitraum 2013 – 2018 ff erarbeitet.
Im Mai 2012 wurden alle Fachämter
aufgefordert, den für ihren Verantwortungsbereich bestehenden
Investitionsbedarf zu beschreiben und die Notwendigkeit des Bedarfs zu
begründen. Aus Sicht des Fachamtes sollten die Priorität und Dringlichkeit der
Maßnahme angegeben werden.
Die Bedarfsanmeldungen der Fachämter wurden
durch die Kämmerei ausgewertet und nach Priorität/Dringlichkeit
zusammengestellt. Anfang August 2012 hat sich die Verwaltungsleitung mit dem
angemeldeten Investitionsbedarf befasst. Im Rahmen der Diskussion erfolgte eine
abschließende Prioritätensetzung, die in der Anlage 1 dargestellt und dem Kreistag zur Bestätigung
vorgeschlagen wird. Bei der Prioritätensetzung wurde die Absicherung des
Schulunterrichts an die erste Stelle gesetzt.
In der Anlage 1a sind die ausführlichen
Begründungen der Fachämter maßnahmebezogen dargestellt (siehe Maßnahme-Nr.).
Mit der Prioritätenliste sollen über die
eigentliche Zielsetzung hinaus, die bereits in der oben zitierten
Kreistagsvorlage beschrieben ist, weitere Zwecke verfolgt werden. Ein Ziel ist es, die Kommunikation über die
geplanten Investitionsmaßnahmen zu verbessern.
Die Prioritätenliste kann hingegen nicht die
Haushaltsplanung ersetzen. Die gesetzten Prioritäten haben sich aber in der
Haushaltsplanung ab 2013 widerzuspiegeln.
Die Einordnung neuer Maßnahmen in
die Haushaltsplanung und damit deren Umsetzung hat sich an der Prioritätenliste
auszurichten. Eine absolute Zeitfolge wird sich hingegen nicht festsetzen
lassen. Da auch die auf jährlich 9 Millionen Euro aufgestockte und für
Investitionszwecke zur Verfügung stehende Summe nicht zulässt, alle vom Prinzip
als notwendig anerkannten Investitionen gleichzeitig umzusetzen, ist eine
zeitlich über Jahre gestreckte Umsetzung unvermeidbar. Ein Abweichen von der
Priorität wird sich vermutlich auch nicht in Gänze vermeiden lassen. Gründe
hierfür können z. B. sein, dass es gelingt, für die eine oder andere Maßnahme
doch Fördermittel zu akquirieren. Ein Abweichen von der Priorität wird aber zu
begründen sein. In der Übergangszeit
ergibt sich eine Priorität zudem auch schon daraus, dass begonnene Maßnahmen
natürlich zu Ende geführt werden müssen.
Ein weiteres Ziel ist es, Investitionsstandorte künftig stärker im
Zusammenhang zu betrachten, um das mehrmalige und womöglich
kostensteigernde „Anfassen“ von Investitionsstandorten
zu vermeiden und so eine bestmögliche Nachhaltigkeit zu garantieren. Bei den
Standorten, wo mehrere Bedarfe gesehen werden, ist der Zusammenhang und
mögliches Optimierungspotential vorab zu untersuchen.