Betreff
Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des LOS im Zeitraum 2013 - 2018 ff
Vorlage
037/2012
Aktenzeichen
Schu-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1  ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung 2013/Folgejahre aufzunehmen.

Sachdarstellung:

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 18.04.2012 einen Beschluss zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS gefasst (027/21/2012).  Im Ergebnis wurde an den Landrat der  Auftrag formuliert, die perspektivisch zurückgehenden investiven Schlüsselzuweisungen  durch Konsolidierungserfolge und Rücklagen so aufzufüllen, dass konstant ein Betrag von 9 Mio. Euro  zur Finanzierung von Investitionen im Haushaltsjahr zur Verfügung steht. In dieser Vorlage geht es darum, wie dieser Betrag mit dem größten Nutzen für alle Beteiligten eingesetzt werden kann.

 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde durch die Verwaltung eine Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des LOS im Zeitraum 2013 – 2018 ff erarbeitet.

 

Im Mai 2012 wurden alle Fachämter aufgefordert, den für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Aus Sicht des Fachamtes sollten die Priorität und Dringlichkeit der Maßnahme angegeben werden.

 

Die Bedarfsanmeldungen der Fachämter wurden durch die Kämmerei ausgewertet und nach Priorität/Dringlichkeit zusammengestellt. Anfang August 2012 hat sich die Verwaltungsleitung mit dem angemeldeten Investitionsbedarf befasst. Im Rahmen der Diskussion erfolgte eine abschließende Prioritätensetzung, die in der Anlage 1  dargestellt und dem Kreistag zur Bestätigung vorgeschlagen wird. Bei der Prioritätensetzung wurde die Absicherung des Schulunterrichts an die erste Stelle gesetzt.

In der Anlage 1a sind die ausführlichen Begründungen der Fachämter maßnahmebezogen dargestellt (siehe Maßnahme-Nr.).

 

Mit der Prioritätenliste sollen über die eigentliche Zielsetzung hinaus, die bereits in der oben zitierten Kreistagsvorlage beschrieben ist, weitere Zwecke verfolgt werden.  Ein Ziel ist es, die Kommunikation über die geplanten Investitionsmaßnahmen zu verbessern.

 

Die Prioritätenliste kann hingegen nicht die Haushaltsplanung ersetzen. Die gesetzten Prioritäten haben sich aber in der Haushaltsplanung ab 2013 widerzuspiegeln.  Die Einordnung  neuer Maßnahmen in die Haushaltsplanung und damit deren Umsetzung hat sich an der Prioritätenliste auszurichten. Eine absolute Zeitfolge wird sich hingegen nicht festsetzen lassen. Da auch die auf jährlich 9 Millionen Euro aufgestockte und für Investitionszwecke zur Verfügung stehende Summe nicht zulässt, alle vom Prinzip als notwendig anerkannten Investitionen gleichzeitig umzusetzen, ist eine zeitlich über Jahre gestreckte Umsetzung unvermeidbar. Ein Abweichen von der Priorität wird sich vermutlich auch nicht in Gänze vermeiden lassen. Gründe hierfür können z. B. sein, dass es gelingt, für die eine oder andere Maßnahme doch Fördermittel zu akquirieren. Ein Abweichen von der Priorität wird aber zu begründen sein. In der Übergangszeit  ergibt sich eine Priorität  zudem  auch schon daraus, dass begonnene Maßnahmen natürlich zu Ende geführt werden müssen.

 

Ein weiteres Ziel ist es,  Investitionsstandorte künftig stärker im Zusammenhang zu betrachten, um das mehrmalige und womöglich kostensteigernde  „Anfassen“ von Investitionsstandorten zu vermeiden und so eine bestmögliche Nachhaltigkeit zu garantieren. Bei den Standorten, wo mehrere Bedarfe gesehen werden, ist der Zusammenhang und mögliches Optimierungspotential vorab zu untersuchen.