Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Fürstenwalde und dem Landkreis Oder-Spree zur Übertragung von Aufgaben des Schulträgers (hier: Betrieb eines Wohnheimes für Auszubildende)
Vorlage
040/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

zwischen der Stadt Fürstenwalde und dem Landkreis Oder-Spree.

Sachdarstellung:

Der Landkreis Oder-Spree ist Träger des Oberstufenzentrums Palmnicken in Fürstenwalde. Gegenwärtig erhalten in der Einrichtung 2 400 Auszubildende, Schülerinnen und Schüler ihre schulische Ausbildung. Mit 16 Bundesfachklassen und 26 Landesfachklassen hat das Oberstufenzentrum überregionale Bedeutung.

 

Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes hat der Schulträger Wohnheimplätze bereitzustellen, wenn den Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann. Zurzeit erfüllt der Landkreis diese Verpflichtung mit 54 Wohnheimplätzen direkt auf dem Gelände des Oberstufenzentrums, die den Gesamtbedarf bei weitem nicht decken.

 

Deshalb mietet der Landkreis außerdem Plätze in Pensionen im Stadtgebiet an. Die gegenwärtige Situation muss als Übergangslösung betrachtet werden, da zum einen die Wege für die Auszubildenden oft erheblich sind und zum anderen die Abhängigkeit von privaten Anbietern langfristig nicht die erforderliche Sicherheit für die Deckung des Bedarfes bietet. Außerdem musste in den vergangenen 3 Schuljahren zunächst analysiert werden, wie sich die rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen vollziehen wird und in welcher Größenordnung sich das Oberstufenzentrum mittel- bis langfristig stabilisieren wird. Dieser Prozess ist jetzt im Wesentlichen abgeschlossen. Für das OSZ Palmnicken gibt es in der Schulentwicklungsplanung des Landkreises eine langfristige Perspektive. Damit steht auch eine Lösung der Unterbringungsfrage an, um den Standort des OSZ auch insoweit gut aufzustellen.

 

Der Landkreis hat den Vorschlag der Stadt Fürstenwalde, ein gemeinsames Projekt zu entwickeln, gern aufgegriffen. Die Stadt hat im Gegensatz zum Landkreis Oder-Spree im Rahmen der gegenwärtig bestehenden Förderprogramme erheblich bessere Möglichkeiten der Fördermitteleinwerbung als der Landkreis Oder-Spree, der das Projekt aus Eigenmitteln finanzieren müsste. Zwingende Voraussetzung für eine Förderung durch das Land ist allerdings, dass es sich um die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben der Stadt Fürstenwalde handelt. Da Träger des OSZ der Landkreis ist und die Bereitstellung von Wohnheimplätzen als Teilaufgabe an der Schulträgerschaft hängt, ist diese Teilaufgabe an die Stadt Fürstenwalde zu übertragen. Öffentliche (Teil-)Aufgaben können nur durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) übertragen werden. Diese sind gemäß §§ 28 Absatz 2 Ziffer 24, 131 Kommunalverfassung vom Kreistag und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und, da der Landkreis beteiligt ist, vom Innenministerium des Landes Brandenburg als Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen. Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus dem GKG.

 

Die Stadt ist Eigentümer des Grundstücks Flur 82, Flurstück 68 in der Trebuser Straße 49. Auf diesem Grundstück befindet sich ein achtgeschossiges ehemaliges Bürogebäude, welches derzeit ohne Nutzung ist. Die Stadt baut das aufstehende Gebäude zu einem Wohnheim für Jugendliche mit 127 Plätzen um, 110 Plätze werden durch den LOS belegt, 17 Plätze durch die Stadt. Damit wird die Attraktivität des Bildungsstandortes Fürstenwalde entscheidend verbessert.

 

Die geschätzten Baukosten betragen 4.866,5 T€ und sollen wie folgt finanziert werden:

Geförderter Kredit Stadtentwicklungsfonds:                       1.500.000 €

Fördermittel (MIL und MBJS):                                             2.524.875 €

Investitionszuschuss LOS:                                                    841.625 €

 

Die Stadt bringt das Grundstück mit aufstehendem Gebäude ein. Dessen Wert beträgt
260.491 €. Weitere Belastungen entstehen der Stadt durch die Investition nicht. Im Gegenzug hat der Landkreis Oder-Spree einen Investitionszuschuss von 841.625 € übernommen. Dies entspräche dem Eigenanteil an der Förderung, den der Fördermittelempfänger, die Stadt Fürstenwalde, aufbringen muss und der sonst durch Kreditaufnahme finanziert worden wäre. Inhalt der Vereinbarung mit dem LOS ist, dass sämtliche aus der Vorhaltung von 110 Plätzen entstehende Kosten vom Landkreis getragen werden. Für die wirtschaftliche Auslastung der 17 weiteren Plätze zeichnet die Stadt verantwortlich. Für die Belegung dieser Plätze gibt es Anfragen von Unternehmen aus der Stadt (u. a. E.ON edis AG, Reuther, Baumaschinentechnik International GmbH). Die Übernachtungskosten werden kostendeckend kalkuliert. Darüber hinaus steht das Jugendgästehaus an Wochenenden und in den Ferien für die Beherbergung von Jugendgruppen zur Verfügung. Diese Einnahmen stehen zur Verfügung, um den Kostenanteil des Landkreises Oder-Spree zu reduzieren.

 

Gegenwärtig liegen die Gesamtausgaben für das Wohnheim bei ca. 332.000 € jährlich, die Einnahmen (Benutzungsgebühren, Erstattung der Kosten aus anderen Landkreisen) belaufen sich auf 220.000 €, so dass der Zuschussbedarf ca. 112.000 € beträgt.

Finanzielle Auswirkungen:              Ja

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Investitionszuschuss an die Stadt Fürstenwalde für die Errichtung eines Wohnheims für Jugendliche hat auf der Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des LOS im Zeitraum 2013 – 2018 ff (Beschlussvorlage 037/2012) oberste Priorität erhalten. Die Finanzierung kann im Haushaltsjahr 2013 aus den investiven Schlüsselzuweisungen abgesichert werden.

 

Die Durchführung des Bauvorhabens durch die Stadt Fürstenwalde ist für den LOS günstig, da die investiven Mittel des LOS für andere wichtige Investitionsvorhaben eingesetzt werden können. Die von der Stadt eingeworbenen Fördermittel sowie der geförderte Kredit halten die Finanzierungskosten für die Investition gering.

 

Durch die Errichtung des Wohnheims für Jugendliche wird sich die Unterbringung der Auszubildenden deutlich verbessern. Es wird dennoch mit keiner zusätzlichen Belastung des Ergebnishaushaltes des LOS gerechnet. Je nach Auslastung des Wohnheims an Wochenenden, Feiertagen und Ferienzeiten werden sich positive Effekte für den Kreishaushalt ergeben.

 

 

gez. Wellmer

Anlage:

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung