Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen
der Stadt Fürstenwalde und dem Landkreis Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Der Landkreis Oder-Spree ist Träger des
Oberstufenzentrums Palmnicken in Fürstenwalde. Gegenwärtig erhalten in der
Einrichtung 2 400 Auszubildende, Schülerinnen und Schüler ihre schulische
Ausbildung. Mit 16 Bundesfachklassen und 26 Landesfachklassen hat
das Oberstufenzentrum überregionale Bedeutung.
Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes hat
der Schulträger Wohnheimplätze bereitzustellen, wenn den Schülerinnen, Schülern
und Auszubildenden eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann. Zurzeit
erfüllt der Landkreis diese Verpflichtung mit 54 Wohnheimplätzen direkt auf dem
Gelände des Oberstufenzentrums, die den Gesamtbedarf bei weitem nicht decken.
Deshalb mietet der Landkreis außerdem Plätze in
Pensionen im Stadtgebiet an. Die gegenwärtige Situation muss als
Übergangslösung betrachtet werden, da zum einen die Wege für die Auszubildenden
oft erheblich sind und zum anderen die Abhängigkeit von privaten Anbietern
langfristig nicht die erforderliche Sicherheit für die Deckung des Bedarfes
bietet. Außerdem musste in den vergangenen 3 Schuljahren zunächst analysiert
werden, wie sich die rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen vollziehen wird
und in welcher Größenordnung sich das Oberstufenzentrum mittel- bis langfristig
stabilisieren wird. Dieser Prozess ist jetzt im Wesentlichen abgeschlossen. Für
das OSZ Palmnicken gibt es in der Schulentwicklungsplanung des Landkreises eine
langfristige Perspektive. Damit steht auch eine Lösung der Unterbringungsfrage
an, um den Standort des OSZ auch insoweit gut aufzustellen.
Der Landkreis hat den Vorschlag der Stadt
Fürstenwalde, ein gemeinsames Projekt zu entwickeln, gern aufgegriffen. Die
Stadt hat im Gegensatz zum Landkreis Oder-Spree im Rahmen der gegenwärtig
bestehenden Förderprogramme erheblich bessere Möglichkeiten der
Fördermitteleinwerbung als der Landkreis Oder-Spree, der das Projekt aus
Eigenmitteln finanzieren müsste. Zwingende Voraussetzung für eine Förderung
durch das Land ist allerdings, dass es sich um die Wahrnehmung von öffentlichen
Aufgaben der Stadt Fürstenwalde handelt. Da Träger des OSZ der Landkreis ist
und die Bereitstellung von Wohnheimplätzen als Teilaufgabe an der
Schulträgerschaft hängt, ist diese Teilaufgabe an die Stadt Fürstenwalde zu
übertragen. Öffentliche (Teil-)Aufgaben können nur durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG) übertragen werden. Diese sind gemäß §§ 28 Absatz 2
Ziffer 24, 131 Kommunalverfassung vom Kreistag und der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und, da der Landkreis beteiligt ist,
vom Innenministerium des Landes Brandenburg als Kommunalaufsichtsbehörde zu
genehmigen. Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus dem GKG.
Die Stadt ist Eigentümer des Grundstücks Flur 82,
Flurstück 68 in der Trebuser Straße 49. Auf diesem Grundstück befindet sich ein
achtgeschossiges ehemaliges Bürogebäude, welches derzeit ohne Nutzung ist. Die
Stadt baut das aufstehende Gebäude zu einem Wohnheim für Jugendliche mit 127
Plätzen um, 110 Plätze werden durch den LOS belegt, 17 Plätze durch die Stadt.
Damit wird die Attraktivität des Bildungsstandortes Fürstenwalde entscheidend
verbessert.
Die geschätzten Baukosten betragen 4.866,5 T€ und
sollen wie folgt finanziert werden:
Geförderter Kredit
Stadtentwicklungsfonds: 1.500.000
€
Fördermittel (MIL und MBJS): 2.524.875
€
Investitionszuschuss LOS: 841.625
€
Die
Stadt bringt das Grundstück mit aufstehendem Gebäude ein. Dessen Wert beträgt
260.491 €. Weitere Belastungen entstehen der Stadt durch die Investition nicht.
Im Gegenzug hat der Landkreis Oder-Spree einen Investitionszuschuss von 841.625
€ übernommen. Dies entspräche dem Eigenanteil an der Förderung, den der
Fördermittelempfänger, die Stadt Fürstenwalde, aufbringen muss und der sonst
durch Kreditaufnahme finanziert worden wäre. Inhalt der Vereinbarung mit dem
LOS ist, dass sämtliche aus der Vorhaltung von 110 Plätzen entstehende Kosten
vom Landkreis getragen werden. Für die wirtschaftliche Auslastung der 17 weiteren
Plätze zeichnet die Stadt verantwortlich. Für die Belegung dieser Plätze gibt
es Anfragen von Unternehmen aus der Stadt (u. a. E.ON edis AG, Reuther,
Baumaschinentechnik International GmbH). Die Übernachtungskosten werden
kostendeckend kalkuliert. Darüber hinaus steht das Jugendgästehaus an
Wochenenden und in den Ferien für die Beherbergung von Jugendgruppen zur
Verfügung. Diese Einnahmen stehen zur Verfügung, um den Kostenanteil des
Landkreises Oder-Spree zu reduzieren.
Gegenwärtig
liegen die Gesamtausgaben für das Wohnheim bei ca. 332.000 € jährlich, die
Einnahmen (Benutzungsgebühren, Erstattung der Kosten aus anderen Landkreisen)
belaufen sich auf 220.000 €, so dass der Zuschussbedarf ca. 112.000 € beträgt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Stellungnahme der
Kämmerei:
Der
Investitionszuschuss an die Stadt Fürstenwalde für die Errichtung eines
Wohnheims für Jugendliche hat auf der Prioritätenliste für den
Investitionsbedarf des LOS im Zeitraum 2013 – 2018 ff (Beschlussvorlage
037/2012) oberste Priorität erhalten. Die Finanzierung kann im Haushaltsjahr
2013 aus den investiven Schlüsselzuweisungen abgesichert werden.
Die
Durchführung des Bauvorhabens durch die Stadt Fürstenwalde ist für den LOS
günstig, da die investiven Mittel des LOS für andere wichtige Investitionsvorhaben
eingesetzt werden können. Die von der Stadt eingeworbenen Fördermittel sowie
der geförderte Kredit halten die Finanzierungskosten für die Investition
gering.
Durch
die Errichtung des Wohnheims für Jugendliche wird sich die Unterbringung der
Auszubildenden deutlich verbessern. Es wird dennoch mit keiner zusätzlichen
Belastung des Ergebnishaushaltes des LOS gerechnet. Je nach Auslastung des
Wohnheims an Wochenenden, Feiertagen und Ferienzeiten werden sich positive
Effekte für den Kreishaushalt ergeben.
gez.
Wellmer
Anlage:
Entwurf der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung