Betreff
Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der Kosten der Heimerziehung
Vorlage
046/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kosten der Heimerziehung überplanmäßig Transferaufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 560.000,00 €.

Sachdarstellung:

 

Der Haushaltsplan enthielt im Produkt Hilfe zur Erziehung einen Ansatz für die Kosten der Heimerziehung in Höhe von 4.100.000,00 €. In der Planung für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der 2. Planungsrunde im Oktober 2011 von 113 laufenden Fällen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen und einem unvorhergesehenen Bedarf von 30 Fällen zu je 176 Tagen ausgegangen.

 

Am Stichtag 01.01.2012 waren bereits 126 Kinder und Jugendliche in stationären Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Im ersten Halbjahr 2012 wurden 48 Kinder und Jugendliche zusätzlich in stationären Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, dabei lagen die Schwerpunkte in den Sozialräumen Fürstenwalde (24 Neufälle) und Eisenhüttenstadt (11 Neufälle).  Dieser erhöhte Bedarf in Form steigender Fallzahlen war planerisch so nicht vorhersehbar.

 

Diese steigenden Fallzahlen führen zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 560.000,00 €.

 

Aufgrund des gestiegenen Mehrbedarfes erfolgt im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes eine interne Analyse zur Rechtsanspruchsgewährung, woraus sich eine Optimierung des sozialarbeiterischen Verwaltungshandelns ergeben soll. Ebenso wurden vorübergehend verstärkte Kontrollmechanismen auf Teamleiter- und Amtsleiterebene installiert. 

 

Eine Analyse zu externen Faktoren und zur Sozialstruktur ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht erfolgt.

 

Das Jugendamt des Landkreises Oder Spree ist gemäß des § 27 SGB VIII verpflichtet, den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung von Personensorgeberechtigen zu prüfen. Bei der Überprüfung ist die Geeignetheit und Notwendigkeit erzieherischer Hilfen festzustellen.

 

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruches der Personensorgeberechtigten wurden vermehrt Anspruchsvoraussetzungen für Hilfen in Form von Heimerziehung gemäß  § 27 SGB VIII i. V. m. § 34 SGB VIII festgestellt und gewährt.

 

Nach § 12 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach § 78 f. SGB VIII muss die Zahlung der erbrachten Leistung an den Träger der jeweils belegten Einrichtung bis zum Ende des Folgemonats erfolgen.

 

Somit ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar und duldet keinen Aufschub.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 

 

Überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 560.000,00 €

 

Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Transferleistungen folgender Produkte gedeckt werden:

 

 

36110  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen                                  205.000,00 €

           

Es verbleibt ein nicht gedeckter Bedarf von 355.000,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung Brandenburg sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die Erheblichkeit wird mit der jährlichen Haushaltssatzung bestimmt. In § 5 Punkt 3.1. der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ist festgelegt, dass Transferaufwendungen/-auszahlungen, die beim einzelnen Produktsachkonto den Betrag von 500.000 € übersteigen, die Zustimmung des Kreistages erfordern.

 

Die zur Finanzierung der Kosten der Heimerziehung erforderlichen überplanmäßigen Transferaufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 560.000,00 € sind unabweisbar. Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen ist wie folgt gewährleistet:

-   45.000 € durch zusätzliche Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege

- 160.000 € aus Minderaufwendungen für den Einsatz von Tagesmüttern nach Kita-Gesetz

- 355.000 € durch Verwendung von Mitteln der allgemeinen Deckungsreserve

 

Der Haushaltsausgleich für das Jahr 2012 wird durch diese überplanmäßigen Transferaufwendungen nicht gefährdet. In der 1. V-Ist Einschätzung auf der Grundlage der Erfüllung des Haushaltsplanes per 30.06.2012 war bereits der Mehrbedarf für Heimerziehung (580.000 €) ausgewiesen worden. Nach der 1. V-Ist Einschätzung wird für das Haushaltsjahr 2012 ein positives Rechnungsergebnis erwartet.

 

 

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Landrat / Dezernent