Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, die Werkleitung des Eigenbetriebes „Kommunales
Wirtschaftsunternehmen Entsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2011 zu entlasten.
Der
Kreistag beschließt gem. § 7 Nr. 5 i.V.m. § 33 Abs. 1 der Verordnung über die
Eigenbetriebe der Gemeinden vom 26.März 2009 (GVBl. II S.150) über die Entlastung
der Werkleitung. Wird die Entlastung verweigert oder mit Einschränkungen
ausgesprochen, so sind die Gründe dafür anzugeben.
Der
Wirtschaftsprüfer hat die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens
und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die Werkleitung im
Jahresabschluss und im Lagebericht als zutreffend eingeschätzt. Die Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde
erteilt.
finanzielle
Auswirkungen: keine
Anlagen:
Anlagen: siehe Anlagen zur Beschluss-Nr. 047/2012