Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung
zur grundhaften Sanierung der Schulsporthalle der Schule mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" (Erich-Kästner-Schule)
in 15517 Fürstenwalde, Heinrich-Mann-Straße 8.
Sachdarstellung:
Die Schulsporthalle wurde
1982 als Typenbau errichtet und ist seit ihrer Inbetriebnahme nur in Teilen
notdürftig saniert worden. Das Gebäude zeigt gegenwärtig erhebliche
Verschleißschäden und ist daher für den Schulsport nur noch bedingt nutzbar.
Die grundhafte Instandsetzung soll die energetische Sanierung der Gebäudehülle
einschließlich des Daches beinhalten, um die Betriebskosten zu senken. Des
Weiteren ist eine komplette Modernisierung des Sanitärbereiches notwendig, der
in erheblichem Maße verschlissen und damit in Teilen (z. B. Duschen) nicht mehr
nutzbar ist. Ein Ersetzen des Parketts in der Schulsporthalle durch modernen
Sportboden, der die neuen Standards erfüllt, ist beabsichtigt. Außerdem ist das
Schaffen der Barrierefreiheit (Zugang zur Halle, WC) dringend geboten. Nach
Bearbeitung der Planungsphase 1 und 2 werden die Gesamtkosten 590 T€ betragen.
Mit den weiteren Planungsphasen soll die Sanierungsmaßnahme vorbereitet und
dann entsprechend durchgeführt werden. Aufgrund der energetischen Sanierung ist
eine erhebliche Senkung der Bewirtschaftungskosten zu erwarten.
Der Bedarf für die Nutzung
der Schulsporthalle ist langfristig gegeben, da der Standort auch nach der
möglichen Auflösung der jetzigen Schulform weiter als Schule genutzt werden
wird. Außerdem wird die Halle außerhalb des Schulsports durch den Vereinssport
stark frequentiert.
Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenschätzung Bau
Planung Beantragte
Veranschlagung im Finanzplan 2012 (mit
Planung 2013 und Folgejahre = Erhöhung) Ansatz
2012 Ansatz
2013 bisher
Invest gesamt
Invest |
Produktsachkonto 22111.7851302010 |
Investitionszuwendungen 503.000
(alt 485.000) 87.000
(alt 88.000) 48.000
(alt 48.000) 542.000
(alt 525.000) 0 590.000
(alt 573.000) |
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
Stellungnahme der Kämmerei:
Der
Grundsatzbeschluss soll neben der Beschreibung der Maßnahme, die
Aufgabenstellung nach HOAI, eine Kostenschätzung nach DIN 276 und eine
Folgekostenschätzung beinhalten. Grundlage für den Grundsatzbeschluss bildet
der Planungsstand nach den Leistungsphasen 1 - 2 (Grundlagenermittlung und
Vorplanung). Der Grundsatzbeschluss berechtigt die Verwaltung zur Beauftragung
von Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung).
Am
27.09.2012 wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro Große & Partner
Grünheide die Vorplanung (Leistungsphasen 1 u. 2) für die grundhafte Sanierung
der Schulsporthalle an der Schule mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Lernen“ in Fürstenwalde, Heinrich-Mann-Straße 8 vorgestellt und die Kosten lt. Kostenschätzung benannt. Danach
betragen die Kosten für die Sanierung rd. 590.000 €.
Der
Haushaltsplan 2012 enthält für die Beauftragung von Planungsleistungen im
Haushaltsjahr 2012 einen Ansatz in Höhe von 48.000 € sowie eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000 €, die im Haushaltsjahr 2013
kassenwirksam werden soll.
Zur Finanzierung der Baukosten sind in der mittelfristigen Finanzplanung für
das Jahr 2013 Auszahlungen in Höhe von 485.000 € vorgesehen. Damit sah der
Haushaltsplan 2012 Gesamtkosten in Höhe von 573.000 € vor.
Mit
der Planung für das Haushaltsjahr 2013 sind die Gesamtkosten an den Bedarf lt.
Kostenschätzung von 590.000 € anzupassen.
gez. Wellmer