Betreff
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
051/2012
Aktenzeichen
We-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2009

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss 2008 ist der zweite doppische Jahresabschluss des LOS. Am 20.06.2012 hatte der Kreistag den Jahresabschluss 2008 und die Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen.

 

Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Landkreises Oder – Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2  der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wurde durch den Kämmerer aufgestellt und am 28.07.2011 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung übergeben. Die Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum  17.01.2012 bis zum 21.09.2012. Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2009 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 17.10.2012 erteilt,

 

Am 22.10.2012 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2009 durch den Landrat festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2009 weist ein Gesamtergebnis von 7.679.810,83 € aus, darunter 

im ordentlichen Ergebnis 7.737.446,29 €. Das außerordentliche Ergebnis ist negativ und beträgt  ./. 57.635,46 €. Der Kreistag hatte am 22. April 2009 einen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 mit einem Überschuss von 697.900 € beschlossen.

 

Die Ursachen für die positive Entwicklung im Jahr 2009 ergeben sich insbesondere aus Mehrerträgen aus der Erstattung für Hilfe zum Lebensunterhalt durch Zuständigkeitswechsel Amt 55/Amt 50 (2.494,0 T€) und aus periodenfremden Erträgen in Höhe von 3,419,0 T€ (insbesondere im sozialen Bereich), bei den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen
(573,0 T€) sowie Landeszuweisungen aus Wohngeldeinsprung (541,7 T€).

Weitere Gründe für das positive Ergebnis sind Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft und den kreislichen Betreuungsleistungen (1.617,8 T€), den Hilfen zum Lebensunterhalt (580,1 T€), Personalaufwendungen (552,5 T€), besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (911,2 T€), insbesondere für die Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen über Festwertkonten, bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (1.741,2 T€), Geschäftsaufwendungen (419,5 T€), Schülerbeförderung (635,6 T€) sowie Schulkostenbeiträgen und –pauschalen (407,7 T€).

 

Negativ wirkten sich auf den Abschluss des Ergebnishaushaltes Mindererträge aus Landeszuschüssen zur Kita-Finanzierung (381,9 T€) und der Kostenerstattung für ALREJU durch andere Jugendämter (480,8 T€) sowie Mehraufwendungen im sozialen Bereich (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen = 1.061,6 T€, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung = 610,5 T€) und im Bereich Jugendhilfe (Zuschüsse an kommunale und freie Träger von Kindertagesstätten = 882,5 T€, Hilfen zur Erziehung = 788,4 T€, insbesondere für Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung). Für die überplanmäßigen Zuweisungen an Träger von Kindertagesstätten erfolgte am 30.09.2009 ein Beschluss durch den Kreistag (Beschluss 033/8/2009). Die Finanzierung überplanmäßiger Aufwendungen für stationäre Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung beschloss der Kreistag am 25.11.2009 (Beschluss 060/9/2009).

 

Auf Grund des guten Abschlusses des Ergebnishaushaltes 2009, der u.a. aus der Nichtrealisierung von Instandsetzungsmaßnahmen und der Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen (Festwerte) resultiert, wurde auf den geplanten Einsatz von investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt verzichtet (2.016,0 T€).

 

 

Bei der Wertung dieses Ergebnisses muss allerdings berücksichtigt werden, dass in die Eröffnungsbilanz Rückstellungen aufgenommen wurden, die zu Lasten des Eigenkapitals und gebildet wurden (z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit) und für die somit keine liquiden Mittel angesammelt wurden.

Die Inanspruchnahme dieser Rückstellungen hat zu dem guten Jahresergebnis beigetragen; sie führte allerdings zu einem Abbau von Kassenmitteln.

 

Der vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2009 sowie der Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.

 

Der Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2009 beigefügt:

- Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

- Bilanz zum 31.12.2009

- Ergebnis- und Finanzrechnung 2009

- Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2009