Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt
folgenden überplanmäßigen Auszahlungen für Baumaßnahmen an Schulen des
Landkreises zu:
- Baumaßnahme
Errichtung einer 2-Feld-Schulsporthalle am Albert-Schweitzer-Gymnasium in
Eisenhüttenstadt (Baubeschluss vom 29.02.2012) -
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 560.000 €
(21740/7851302010).
- Baumaßnahme
Errichtung eines Erweiterungsneubaus an der Gesamtschule 3 in
Eisenhüttenstadt (Baubeschluss vom 18.04.2012) –
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 700.000 € (21820/7851110010).
Sachdarstellung:
Für beide o.g. Baumaßnahmen wurden mit dem
Haushaltsplan 2012 neben den Auszahlungen für 2012 Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Auszahlungen im Folgejahr 2013 eingestellt, im Detail:
- Für die 2-Feld-Schulsporthalle am Gymnasium EH –
in Höhe von 1.130.000 €
- Für den Erweiterungsneubau an der Gesamtschule 3
in EH - in Höhe von 2.990.000 €.
Aus den zwischenzeitlich konkretisierten Bauablauf-
und Zahlungsplänen ergibt sich, dass die in 2012 zur Auszahlung bereit
stehenden Mittel die zu erwartenden Zahlungsforderungen der erbrachten
Bauleistungen nicht abdecken.
Deshalb müssen die in der mittelfristigen
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagten Ansätze bereits im
Haushaltsjahr 2012 in folgender Höhe in Anspruch genommen werden:
- 2-Feld-Schulsporthalle
am Gymnasium EH – in Höhe von 560.000 €
-
Erweiterungsneubau an der Gesamtschule 3 in EH - in Höhe von 700.000 €.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Stellungnahme der Kämmerei:
Gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung Brandenburg
sind überplanmäßige Auszahlungen für Investitionen zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind die Auszahlungen
erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die
Erheblichkeit wird mit der jährlichen Haushaltssatzung bestimmt. In § 5 Punkt
3.1. der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vom 18.04.2012 ist
festgelegt, dass Auszahlungen für Baumaßnahmen, die beim einzelnen
Produktsachkonto den Betrag von 300.000 € übersteigen, die Zustimmung des
Kreistages erfordern.
Die zur Finanzierung der Baukosten erforderlichen
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 560.000 € bzw. 700.000 € resultieren
aus der Inanspruchnahme der mit dem Haushaltsplan 2012 beschlossenen
Verpflichtungsermächtigungen und sind somit unabweisbar.
Gemäß § 70 Abs. 2 Kommunalverfassung Brandenburg
sind überplanmäßige Auszahlungen für Investitionen, die im folgenden Jahr
fortgesetzt werden, auch dann zulässig, wenn die Deckung erst im folgenden Jahr
gewährleistet ist. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für das Jahr 2013
Auszahlungen für Bau und Planung für:
- die
2-Feld-Schulsporthalle am Gymnasium EH
in Höhe von 1.905.000 € und
- den
Erweiterungsneubau an der Gesamtschule 3 in EH
- in Höhe von 2.996.700 € vor.
Damit ist die Deckung der
Mehraufwendungen/-auszahlungen gewährleistet
gez. Hariett Wellmer
Amtsleiterin