Betreff
Überplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012 für Baumaßnahmen an Schulen des Landkreises
Vorlage
058/2012
Aktenzeichen
Amt 10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt folgenden überplanmäßigen Auszahlungen für Baumaßnahmen an Schulen des Landkreises zu:

 

  1. Baumaßnahme Errichtung einer 2-Feld-Schulsporthalle am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Eisenhüttenstadt (Baubeschluss vom 29.02.2012)  -

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 560.000 € (21740/7851302010).

  1. Baumaßnahme Errichtung eines Erweiterungsneubaus an der Gesamtschule 3 in Eisenhüttenstadt (Baubeschluss vom 18.04.2012) –

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von  700.000 € (21820/7851110010).

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Für beide o.g. Baumaßnahmen wurden mit dem Haushaltsplan 2012 neben den Auszahlungen für 2012 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen im Folgejahr 2013 eingestellt, im Detail:

- Für die 2-Feld-Schulsporthalle am Gymnasium EH – in Höhe von 1.130.000 €

- Für den Erweiterungsneubau an der Gesamtschule 3 in EH  - in Höhe von 2.990.000 €.

 

Aus den zwischenzeitlich konkretisierten Bauablauf- und Zahlungsplänen ergibt sich, dass die in 2012 zur Auszahlung bereit stehenden Mittel die zu erwartenden Zahlungsforderungen der erbrachten Bauleistungen  nicht abdecken.

 

 

 

 

 

 

Deshalb müssen die in der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagten Ansätze bereits im Haushaltsjahr 2012 in folgender Höhe in Anspruch genommen werden: 

 

-  2-Feld-Schulsporthalle am Gymnasium EH – in Höhe von  560.000 €

-  Erweiterungsneubau an der Gesamtschule 3 in EH  - in Höhe von 700.000 €.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung Brandenburg sind überplanmäßige Auszahlungen für Investitionen zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind die Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die Erheblichkeit wird mit der jährlichen Haushaltssatzung bestimmt. In § 5 Punkt 3.1. der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vom 18.04.2012 ist festgelegt, dass Auszahlungen für Baumaßnahmen, die beim einzelnen Produktsachkonto den Betrag von 300.000 € übersteigen, die Zustimmung des Kreistages erfordern.

 

Die zur Finanzierung der Baukosten erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 560.000 € bzw. 700.000 € resultieren aus der Inanspruchnahme der mit dem Haushaltsplan 2012 beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen und sind somit unabweisbar.

 

Gemäß § 70 Abs. 2 Kommunalverfassung Brandenburg sind überplanmäßige Auszahlungen für Investitionen, die im folgenden Jahr fortgesetzt werden, auch dann zulässig, wenn die Deckung erst im folgenden Jahr gewährleistet ist. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für das Jahr 2013 Auszahlungen für Bau und Planung für:

-  die 2-Feld-Schulsporthalle am Gymnasium EH  in Höhe von 1.905.000 € und

-  den Erweiterungsneubau an der Gesamtschule 3 in EH  - in Höhe von 2.996.700 € vor. 

 

Damit ist die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen gewährleistet

 

 

 

gez. Hariett Wellmer

Amtsleiterin