Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der
Landrat wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die für das
Haushaltsjahr 2012 für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellten
Mittel weitestgehend auszuschöpfen.
Über den
aktuellen Stand und die eingeleiteten Maßnahmen soll im Jugendhilfe- und
Sozialausschuss fortlaufend berichtet werden.
2. Die einzelnen
Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sind
gegenseitig deckungsfähig.
3. Nicht
verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen.
Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden.
Näheres hierzu obliegt dem Kreistag im Zusammenhang mit der Beschlussfassung
über die Haushaltssatzung und deren Anlagen
Sachdarstellung:
Es ist abzusehen, dass die
Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes auch im Jahr 2012 nicht
ausgeschöpft werden.
Die Abrechnung der
tatsächlichen Mittelverwendung im Jahr 2012 wird jedoch die Grundlage für
entsprechende Mittelzuweisungen in den Folgejahren sein.
Damit ist eine stark
rückläufige Mittelzuweisung zu erwarten.
Die nicht verwendeten
Mittel aus dem Jahr 2012 sollten daher nicht in die allgemeine
Haushaltskonsolidierung fließen, sondern dem eigentlichen Verwendungszweck für
die Folgejahre vorbehalten bleiben