Betreff
Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs und Teilhabepaket des Bundes
Vorlage
Die Linke/1/2012
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

1.       Der Landrat wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die für das Haushaltsjahr 2012 für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellten Mittel weitestgehend auszuschöpfen.

Über den aktuellen Stand und die eingeleiteten Maßnahmen soll im Jugendhilfe- und Sozialausschuss fortlaufend berichtet werden.

2.       Die einzelnen Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sind gegenseitig deckungsfähig.

3.       Nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen.

Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden. Näheres hierzu obliegt dem Kreistag im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen

Sachdarstellung:

 

Es ist abzusehen, dass die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes auch im Jahr 2012 nicht ausgeschöpft werden.

Die Abrechnung der tatsächlichen Mittelverwendung im Jahr 2012 wird jedoch die Grundlage für entsprechende Mittelzuweisungen in den Folgejahren sein.

Damit ist eine stark rückläufige Mittelzuweisung zu erwarten.

Die nicht verwendeten Mittel aus dem Jahr 2012 sollten daher nicht in die allgemeine Haushaltskonsolidierung fließen, sondern dem eigentlichen Verwendungszweck für die Folgejahre vorbehalten bleiben