Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der der Stadt Eisenhüttenstadt obliegenden Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in die Zuständigkeit des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
008/2013
Aktenzeichen
Bu-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der der Stadt Eisenhüttenstadt obliegenden Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in die Zuständigkeit des Landkreises Oder-Spree.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hatte im Jahr 2012 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gesondert beschlossen, dass  die  im Zusammenhang mit dem Status Große kreisangehörige Stadt vom Land Brandenburg übertragenen Aufgaben nicht mehr von der Stadt als Aufgabenträger wahrgenommen werden sollen.

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Eisenhüttenstadt  sandte daraufhin am 31.Juli 2012 ein als „Antrag auf Widerruf der übertragenen Aufgaben im Rahmen des Status Große kreisangehörige Stadt“ bezeichnetes Schreiben auf dem Dienstweg an das Innenministerium des Landes Brandenburg. Widerrufen in diesem Sinne sollte die Übertragung der Aufgaben Gewerbe- unerlaubte Handwerksausübung; Personenbeförderung; Untere Straßenverkehrsbehörde; Verkehrsüberwachung; Ausländer- / Namensänderung- und Staatsangehörigkeitsbehörde und die Bauaufsicht.

 

Zu letzterem Punkt, den Aufgaben der Bauaufsicht, haben sich unter der Beratung und Begleitung durch das Innenministerium und das MIL die Stadt Eisenhüttenstadt und der Landkreis auf die Aufgabenübertragung geeinigt. Dies ist aus der  fachlichen Sicht des MIL  eine sinnvolle   Lösung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht.

 

Das Innenministerium hat  die Stadt und den Landkreis dahingehend beraten, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung  die am besten geeignete  Lösung für den Zuständigkeitswechsel ist. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) genehmigungspflichtig. Der anliegende Entwurf ist mit den beteiligten Ministerien abgestimmt und genehmigungsfähig.

Die Aufgabenübertragung wird wirksam, wenn die öffentlich-rechtliche Vereinbarung durch die Stadtverordnetenversammlung und den Kreistag Oder-Spree gleichlautend im Wortlaut beschlossen wird, diese nach Unterzeichnung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, genehmigt wird und nach Genehmigung abschließend im Amtsblatt veröffentlicht wird.

 

Der Landkreis Oder-Spree übernimmt mit den Aufgaben der Bauaufsicht auch das bisher damit befasste Personal der Stadt Eisenhüttenstadt. Durch zwei Vakanzen im Bauordnungsamt des Landkreises ergibt sich die Situation, dass eine Integration  der Aufgabe  Bauaufsicht und der damit befassten Mitarbeiter der Stadt Eisenhüttenstadt  ohne Abstriche an einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung durch den Landkreis möglich ist. 

 

Wegen der Vakanzen ist eine Beschlussfassung auch aus Sicht des Landkreises dringlich, um eine aufgabenbezogene angemessene Personalausstattung des Bauordnungsamtes zu gewährleisten.

 

Eine Vorlage vor der am 22. 01. 2013 signalisierten Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde war im Hinblick auf die erforderliche Genehmigung nicht sinnvoll.

 

Für die Finanzierung der Mehraufwendungen stehen die aus der übernommenen Aufgabe anfallenden Gebühreneinnahmen zur Verfügung.

 

Im Übrigen wird auf den Inhalt  der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verwiesen, der die Einzelheiten enthält.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Die Aufgaben der Bauaufsicht lassen sich beim Landkreis nicht allein aus dem Gebührenaufkommen decken, so dass die Aufgabenwahrnehmung aus dem Kreishaushalt zu bezuschussen ist. Ob die Gebühreneinnahmen den Mehraufwand abdecken können, lässt sich mangels Erfahrungswerten nicht beurteilen.