Betreff
Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
013/2013
Aktenzeichen
We-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

- die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013

- der Landrat berichtet über die Erfüllung des Haushaltsplanes 2013

   per 30.06.2013, 30.09.2013 und 31.12.2013

- den Wirtschaftsplan des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmen Entsorgung“ für das
   Wirtschaftsjahr 2013

- der Fehlbetrag wird durch den Überschuss des Jahres 2012 gedeckt. Der

  Fehlbetrag ist im Rahmen der Haushaltsdurchführung soweit wie möglich

  zu reduzieren.

 

Sachdarstellung:

 

Der Erlass der Haushaltssatzung ist insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg geregelt (BbgKVerf).

Der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 wurde durch den Landrat am 09.01.2013 festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf).

Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgt am 13.02.2013 im Amtsblatt Nr. 2 des Landkreises Oder-Spree.

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Tage öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird vom 25.02. bis 05.03.2013 erfolgen.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).

 

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2013 ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Der Planentwurf 2013 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 2.608.500 € aus. Diesen gilt es im Verlauf der Durchführung des Haushaltsplanes auszugleichen. Der Planentwurf wurde dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf der Sitzung am 28.01.2013 vorgestellt.

 

Der Hebesatz der Kreisumlage beträgt wie im Vorjahr 42,8 %. Damit hat der LOS die drittniedrigste Kreisumlage im Land Brandenburg.

 

Der Planentwurf 2013 wird am 20. 02. 2013 in den Kreistag eingebracht. Die Übergabe des gedruckten Haushaltsplanentwurfes 2013 erfolgt ebenfalls auf dieser Kreistagssitzung.

 

Am 13. März 2013 wird der Haushaltsplanentwurf 2013 den Kämmereileitern/innen der Ämter und kreisangehörigen Städte und Gemeinden übergeben und mit ihnen beraten.

 

Darüber hinaus wird der Haushaltsplanentwurf 2013 auf der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung am 20. März 2013 erläutert und zur Diskussion gestellt.

 

Der Kämmerer und die Amtsleiterin der Kämmerei werden - wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 in den Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.