Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
- die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013
- der Landrat berichtet über die Erfüllung
des Haushaltsplanes 2013
per
30.06.2013, 30.09.2013 und 31.12.2013
- den Wirtschaftsplan des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmen
Entsorgung“ für das
Wirtschaftsjahr 2013
- der Fehlbetrag wird durch den Überschuss des Jahres 2012 gedeckt. Der
Fehlbetrag ist im Rahmen der
Haushaltsdurchführung soweit wie möglich
zu reduzieren.
Sachdarstellung:
Der Erlass der Haushaltssatzung ist
insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg
geregelt (BbgKVerf).
Der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 wurde durch den Landrat am 09.01.2013
festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf).
Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf
erfolgt am 13.02.2013 im Amtsblatt Nr. 2 des Landkreises Oder-Spree.
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit
seinen Anlagen an sieben Tage öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird vom
25.02. bis 05.03.2013 erfolgen.
Gegen den Entwurf können kreisangehörige
Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung
Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher
Sitzung zu beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).
Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2013
ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Der Planentwurf 2013 weist
einen Fehlbetrag in Höhe von 2.608.500 € aus. Diesen gilt es im Verlauf der
Durchführung des Haushaltsplanes auszugleichen. Der Planentwurf wurde dem
Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf der Sitzung am 28.01.2013 vorgestellt.
Der Hebesatz der Kreisumlage beträgt wie im
Vorjahr 42,8 %. Damit hat der LOS die drittniedrigste Kreisumlage im Land
Brandenburg.
Der Planentwurf 2013 wird am 20. 02. 2013 in
den Kreistag eingebracht. Die Übergabe des gedruckten Haushaltsplanentwurfes
2013 erfolgt ebenfalls auf dieser Kreistagssitzung.
Am 13. März 2013 wird der
Haushaltsplanentwurf 2013 den Kämmereileitern/innen der Ämter und
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übergeben und mit ihnen beraten.
Darüber hinaus wird der Haushaltsplanentwurf
2013 auf der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung am 20. März 2013 erläutert
und zur Diskussion gestellt.
Der Kämmerer und die Amtsleiterin der
Kämmerei werden - wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan 2013 in den Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung
der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und
Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die
entsprechenden Fachämter verantwortlich.