Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Hüllensanierung (Fassade und Dach) Gesamtschule Eisenhüttenstadt, Maxim- Gorki-Str. 15
Vorlage
025/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag fasst den Grundsatz- und Baubeschluss zur  Hüllensanierung (Fassade und Dach)  der Gesamtschule Eisenhüttenstadt, Maxim-Gorki-Straße 15 zu beauftragen.

 

Sachdarstellung:

Die Gesamtschule in Eisenhüttenstadt ist ein langfristig gesicherter Standort, in dem

zurzeit ca 700 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Gemäß § 4 Abs.3 der

Sek I -Verordnung vom 02.08.2007 wurde durch das Staatliche Schulamt Frankfurt/Oder

die Sechs-Zügigkeit für die Jahrgangsstufe 7 festgelegt.

Die Hülle des Schulgebäudes in der Maxim-Gorki-Straße befindet sich in desolatem Zustand

und ist eine Unfallquelle für Schülerinnen, Schüler; Lehrerinnen und Lehrer und Besucher

der Einrichtung. Das Schulgebäude wirkt optisch wenig einladend.

Durch die erfolgreiche Zusammenlegung der ehemaligen Heinrich-Heine Oberschule und der Gesamtschule 3 sowie der abgeschlossenen Rekonstruktion und Modernisierung  im Innenbereich und des zurzeit im Bau befindlichen Ergänzungsbaus ist auch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wichtig.

 

Mit der geplanten Sanierung erfolgt gleichzeitig die energetische Ertüchtigung der Fassade.

 

Baubeschreibung Entwurf:

 

1          Standort

Das Schulgebäude mit seinen Freiflächen und Grünanlagen in der Maxim-Gorki-Straße 15 in

Eisenhüttenstadt ist ein Einzeldenkmal. Das 3-geschossige Hauptgebäude wird rechts und

links jeweils von einem 2-geschossigen Bau flankiert. Die Flügelbauten und das

Hauptgebäude sind durch einen schmalen Verbindungsbau miteinander verbunden. Die U-förmige Anlage umschließt einen großzügigen gestalteten Vorplatz mit Grünanlagen und

öffnet sich zur Maxim-Gorki-Straße. Hinter dem Gebäude befindet sich der Schulhof mit

Sport- und Gartenanlagen. Die Zufahrt erfolgt über eine Nebenstraße auf das rückwärtige

Schulgebäude.

 

Über einen derzeit im Bau befindlichen Verbindungsbau wird ein im Ausbau befindlicher zweigeschossiger Erweiterungsneubau an der Süd-Westseite des Schulhauptgebäudes erschossen.

 

2          Energetische Sanierungsmaßnahmen

2.1       Fassade
Die Fassade der Gesamtschule besteht aus einem teilweise stark verwitterten Kratzputz. Die Fenster haben stark strukturierte Faschen und Leibungen, welche in Teilbereichen erneuert werden müssen.

Nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalfachbehörde wurde ein Wärmedämmsystem zur energetischen Verbesserung der Fassade abgelehnt.
Zu diesem Zweck wurde eine detaillierte Schadenserfassung der Fassade erstellt. Struktur und Anstrich wurden umfänglich analysiert.

Danach soll der stark geschädigte Außenputz in  historischer Struktur und Farbe erneuert werden. Gleiches gilt für fehlende und defekte Fassadenteile wie Sockelverkleidungen und Sohlbänke. Vorhandene Risse und die Eingangstreppe sollen gleichfalls saniert werden.

2.2       Dämmmaßnahmen der obersten Geschossdecke
Im Dachraum wird, nach Entkernung überflüssiger Einbauten und Entsorgung alter, unwirksamer Dämmung, 200 mm dicke Mineralwolledämmung verlegt. In den angrenzenden ehemaligen Klassenräumen links und rechts des Mittelteils wird eine begehbare Dämmung verlegt. Diese Bereiche werden weiterhin genutzt.

2.3       Fensterelemente
In den einzelnen Gebäudeteilen sind verschiedene Fensterarten, vom Originalfenster bis zum IV68-Fenster, eingebaut.
Alle Fenster entsprechen nicht den aktuellen energetischen Anforderungen.

Im Zuge der Entwurfsplanung wurden verschiedene energetische Sanierungsvarianten untersucht. Im Ergebnis konnte der Austausch aller Fenster als wirtschaftlichste Variante ermittelt werden.
Die Ausnahme bilden die Kastenfenster der Aula-Südseite, welche, als denkmalrechtliche Forderung, energetisch ertüchtigt werden.

 

3          Dachsanierung
Die Dacheindeckung wurde ca. 2001 / 2002 erneuert. Im Zuge der Innensanierung wurden auf der Hofseite Mängel an der Dachunterkonstruktion festgestellt. Darauf hin wurde beim IB Mangold aus Berlin ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die darin aufgezählten Mängel sind Grundlage für die Maßnahmen der Dachsanierung.

Generell haben die Dachsteine noch eine Mindestliegezeit von 20 Jahren. Dementsprechend verbleiben die vorhandenen Dachsteine auf dem Dach.

An allen drei Gebäudeteilen muss an der Traufe, am First und am Grat die Dacheindeckung aufgenommen werden, um:
- eine entsprechende Hinterlüftung der Unterspannbahn herzustellen
- die vorhandene Unterspannbahn an einzelnen Stellen zu reparieren
- die Konterlattung entsprechend den Fachregeln nachzuvernageln.

Im Zuge der Wiedereindeckung erfolgt die bisher fehlende Verklammerung der Dachsteine.

In allen Dachrinnen und Traufgesimsabdeckungen müssen zusätzliche Dehnungselemente eingebaut werden. Die Gurtgesimsabdeckung muss komplett erneuert werden.

4          Außenanlagenbereich

Im Zuge der Fassadensanierung soll auch der Sockelbereich instandgesetzt und Lichtschächte erneuern werden. Nach den Schachtarbeiten in diesen Bereichen werden die angrenzenden Flächen wieder verfüllt und gepflastert.

Die Treppenanlage am Haupteingang ist in einem guten Zustand.
Die Treppen am Spezialgebäude und an der Turnhalle müssen erneuert werden.

5          Jahresheizwärmebedarf

Der rechnerisch ermittelte Jahresheizwärmebedarf [kWh/m²a] für die Variante 3 (Vorzugsvariante) liegt um ca. 20 % unter dem derzeitigen Wärmebedarf. Bei den aktuellen Energiekosten kann von einer jährlichen Einsparung von rd. 16.500 € ausgegangen werden.

6          Termine

Ausführungsplanung                           16.08.2013
Einleitung Vergabeverfahren              16.09.2013
Beauftragung                                      25.11.2013
Baubeginn                                           31.03.2014
Bauende                                              31.10.2014

7          Kostenberechnung

KGR

Titel

 Betrag [€]

 

 

 

300

Bauwerk, Baukonstruktion

        1.447.469  

334

Außentüren und -fenster

           477.235  

330

Außenwandbekleidungen

           562.198  

340/350

Innendämmung

           107.901  

360

Dächer

           161.632  

390

Gerüste / Abbruchmaßnahmen

           138.504  

 

 

 

500

Außenanlagen

             43.500  

700

Baunebenkosten

           178.916  

 

 

 

 

Zusammenfassung KGR

        1.669.885  

 

gesetzliche Ust. i. H. v. 19 %

           317.278  

 

 

 

 

Gesamtbaukosten brutto

        1.987.164  

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Anlagen:

1          Lageplan

2          Schadenskartierung

3          Fassadenfotos

4          Thermographie

5          Variantenvergleich EnEV-Berechnung