Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag genehmigt die Eilentscheidung (Anlage) gemäß § 58 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Sachdarstellung:
Die Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree GmbH hat
mit dem Wirtschaftsplan 2013 einen Gesamtbetrag für die Aufnahme von Krediten
in Höhe von 2.330.000 € beschlossen und möchte im Juli 2013 einen Teilbetrag in
Höhe von 1.530.000 € zur Finanzierung von mobilem Anlagevermögen aufnehmen. Die
Laufzeit des Kredites soll in Abhängigkeit der Nutzungsdauer des zu
finanzierenden Anlagevermögens 6 Jahre betragen.
Durch die Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree
GmbH erfolgte eine Abfrage der Konditionen des Kreditmarktes. Das günstigste
Angebot lag bei einem Effektivzinssatz
von 2,12 %.
Auf Grund der mittelfristig guten Kassenlage des
Landkreises und der derzeitig sehr niedrigen Zinskonditionen für Geldanlagen
(unter 1 %) soll die Gewährung des Darlehens an die Rettungsdienst im Landkreis
Oder-Spree GmbH durch den Landkreis in Form eines Annuitätendarlehens mit einem
Zinssatz von 2,12 % erfolgen.
Eine
rechtzeitige Vorlage zur Beschlussfassung über die außerplanmäßige Gewährung
des Darlehens (Ausleihe) konnte bis zur letzten Kreistagssitzung am 19.06.2013
nicht erstellt werden, da die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan der
Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree GmbH für das Jahr 2013 erst am
22.05.2013 beschlossen hat.
Die
nächste ordentliche Sitzung des Kreistages findet am 25.09.2013 statt. Da die
Finanzierung von neu beschafften Anlagevermögen, wie z.B. Kraftfahrzeugen für
die rettungsdienstliche Tätigkeit, medizintechnischen Anlagegütern, mit denen
der Fuhrpark des Rettungsdienstes ausgestattet werden muss (u.a.
Defibrilatoren) sowie von Hard- und Software zur elektronischen
Einsatzerfassung im Juli 2013 erfolgen
soll, war die Eilentscheidung nach § 58 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg erforderlich.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
Gewährung des Darlehens ist für den Landkreis wirtschaftlich, da der Zinssatz
für die Ausreichung des Darlehens über dem Zinssatz für Festgeldanlagen liegt.
Die Rückzahlung des Darlehens ist gesichert, da Zinsen und Tilgung Bestandteil
der Rettungsdienstgebühren sind.
gez.
Wellmer
Amtsleiterin