Der Kreistag des
Landkreises Oder-Spree beschließt, für die Wahl des Kreistages Oder-Spree am
25. Mai 2014 vier Wahlkreise zu bilden.
Rechtsgrundlage:
§§ 20 und 21
Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 14 S. 326), geändert durch Gesetz vom 01. Februar 2012 (GVBl. I/12, Nr. 10).
Die Abgrenzung der Wahlkreise wird durch Zuordnung der Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter wie folgt vorgenommen.
Wahlkreis 1 |
Wahlkreis 2 |
Wahlkreis 3 |
Wahlkreis 4 |
Erkner |
Fürstenwalde |
Beeskow |
Eisenhüttenstadt |
Grünheide |
Steinhöfel |
Friedland |
Amt Brieskow-Finkenheerd |
Schöneiche |
Amt Odervorland |
Rietz-Neuendorf |
Amt Neuzelle |
Woltersdorf |
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Storkow |
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Amt Spreenhagen |
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Tauche |
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Amt
Scharmützelsee |
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Amt Schlaubetal |
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Einwohner 47.487 |
Einwohner 40.931 |
Einwohner 46.833 |
Einwohner 41.796 |
Einwohnerzahl 31.12.2012 nach Zensus
Sachdarstellung:
Gemäß § 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz
(BbgKWahlG) wird die Wahl des Kreistages in Wahlkreisen durchgeführt.
Für den Landkreis Oder-Spree können nach der
maßgeblichen Einwohnerzahl gemäß § 20 Abs. 4 BbgKWahlG mindestens 4 und
höchstens 9 Wahlkreise gebildet werden.
Nach § 21 BbgKWahlG bestimmt die Vertretung die
Anzahl der Wahlkreise und deren Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht.
Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sind die
örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren.
Die Abweichung von der durchschnittlichen
Bevölkerungszahl der Wahlkreise soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben
oder unten betragen.
Größere Abweichungen bedürfen der Genehmigung des
Ministeriums des Innern. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des Kreistages
sollen die Grenzen der Gemeinden und Ämter möglichst eingehalten werden.
Bereits bei der Wahl des Kreistages im Jahr 2003
und 2008 wurden 4 Wahlkreise gebildet
und die Ämter und Gemeinden wie in der vorgenannten
Tabelle zu entnehmen, den einzelnen Wahlkreisen zugeordnet.
Die Entwicklung der Bevölkerung seit der letzten
Kommunalwahl hat dazu geführt, dass bei einer Beibehaltung der bisherigen
Einteilung und des Zuschnitts der 4 Wahlkreise eine ausgewogene und nahe zu
ideale Verteilung der Bevölkerung innerhalb der Wahlkreise erreicht wird.
Bei 4 Wahlkreisen liegt die durchschnittliche
Einwohnerzahl (Stand: 31.12.2012 nach Zensus) bei 44.262 Einwohnern.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich zulässigen
Abweichung von bis zu +/- 25 vom Hundert
der durchschnittlichen Bevölkerungszahl (=11.065 Einwohner) ergibt sich
eine zulässige Größe der einzelnen Wahlkreise von maximal 55.327 Einwohner und
minimal 33.196 Einwohner.
Die tatsächliche
Schwankungsbreite der einzelnen Wahlkreise liegt bei -7,5 bis +7,3
vom Hundert der durchschnittlichen Bevölkerungszahl.
Eine
Veränderung der Anzahl der Wahlkreise und damit einhergehend notwendiger Weise
auch des Zuschnitts der einzelnen Wahlkreise würde zwangsläufig zu Lasten der
Ausgewogenheit und Symmetrie der Wahlkreise gehen.
Insofern spricht alles dafür, die bisherige,
bewährte Einteilung des Landkreises Oder-Spree in 4 Wahlkreise und den
Zuschnitt der Wahlkreise auch zur Wahl des Kreistages im Landkreis Oder-Spree
2014 so zu belassen.
Auf die Darstellung anderer Varianten wurde
verzichtet, da diese wie ausgeführt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
nur ein „schlechteres“ Ergebnis liefern würden.