Betreff
Wahl des Kreistages Oder-Spree am 25. Mai 2014, Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und deren Abgrenzung
Vorlage
034/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt, für die Wahl des Kreistages Oder-Spree am 25. Mai 2014 vier Wahlkreise zu bilden.

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 20 und 21 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 14 S. 326), geändert durch Gesetz vom 01. Februar 2012 (GVBl. I/12, Nr. 10).

 

Die Abgrenzung der Wahlkreise wird durch Zuordnung der Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter wie folgt vorgenommen.

 

Wahlkreis 1

 

Wahlkreis 2

Wahlkreis 3

Wahlkreis 4

Erkner

Fürstenwalde

Beeskow

Eisenhüttenstadt

Grünheide

Steinhöfel

Friedland

Amt Brieskow-Finkenheerd

Schöneiche

Amt Odervorland

Rietz-Neuendorf

Amt Neuzelle

Woltersdorf

 

Storkow

 

Amt Spreenhagen

 

Tauche

 

 

 

Amt Scharmützelsee

 

 

 

Amt Schlaubetal

 

 

 

 

 

Einwohner

47.487

 

Einwohner

40.931

Einwohner

46.833

Einwohner

41.796

 

Einwohnerzahl 31.12.2012 nach Zensus

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) wird die Wahl des Kreistages in Wahlkreisen durchgeführt.

 

Für den Landkreis Oder-Spree können nach der maßgeblichen Einwohnerzahl gemäß § 20 Abs. 4 BbgKWahlG mindestens 4 und höchstens 9 Wahlkreise gebildet werden.

 

Nach § 21 BbgKWahlG bestimmt die Vertretung die Anzahl der Wahlkreise und deren Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sind die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren.

Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

Größere Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums des Innern. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des Kreistages sollen die Grenzen der Gemeinden und Ämter möglichst eingehalten werden.

 

Bereits bei der Wahl des Kreistages im Jahr 2003 und 2008 wurden 4 Wahlkreise gebildet 

und die Ämter und Gemeinden wie in der vorgenannten Tabelle zu entnehmen, den einzelnen Wahlkreisen zugeordnet.

 

Die Entwicklung der Bevölkerung seit der letzten Kommunalwahl hat dazu geführt, dass bei einer Beibehaltung der bisherigen Einteilung und des Zuschnitts der 4 Wahlkreise eine ausgewogene und nahe zu ideale Verteilung der Bevölkerung innerhalb der Wahlkreise erreicht wird.

 

Bei 4 Wahlkreisen liegt die durchschnittliche Einwohnerzahl (Stand: 31.12.2012 nach Zensus) bei 44.262 Einwohnern.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich zulässigen Abweichung von bis zu +/- 25 vom Hundert  der durchschnittlichen Bevölkerungszahl (=11.065 Einwohner) ergibt sich eine zulässige Größe der einzelnen Wahlkreise von maximal 55.327 Einwohner und minimal 33.196 Einwohner.

 

Die tatsächliche Schwankungsbreite der einzelnen Wahlkreise liegt bei -7,5  bis  +7,3 vom Hundert der durchschnittlichen Bevölkerungszahl.

 

Eine Veränderung der Anzahl der Wahlkreise und damit einhergehend notwendiger Weise auch des Zuschnitts der einzelnen Wahlkreise würde zwangsläufig zu Lasten der Ausgewogenheit und Symmetrie der Wahlkreise gehen.

 

Insofern spricht alles dafür, die bisherige, bewährte Einteilung des Landkreises Oder-Spree in 4 Wahlkreise und den Zuschnitt der Wahlkreise auch zur Wahl des Kreistages im Landkreis Oder-Spree 2014 so zu belassen.

 

Auf die Darstellung anderer Varianten wurde verzichtet, da diese wie ausgeführt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nur ein „schlechteres“ Ergebnis liefern würden.