Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung -
Vorlage
036/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung – vom 27.11.2013 (Anlage 1).

 

Sachdarstellung:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AGS) des Landkreises Oder-Spree wird die AGS vom 28.11.2012 geändert bzw. ergänzt.

 

In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS sind die Änderungen gekennzeichnet (Anlage 2).

 

Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

§ 5 Gebührensätze

Der § 5 wird mit all seinen Absätzen neu gefasst. Die Aussage im Jahresabschlussbericht 2012, dass es zu keiner Gebührenerhöhung für die Jahre 2014/15 kommen wird, konnte nicht realisiert werden. Entgegen der damaligen Prognose einer weiteren Senkung der Abfallbehandlungskosten bei der RABA, sind diese auf gleichem Niveau geblieben.

 

Die Gebührensätze in den Absätzen 1 – 10 haben sich geringfügig erhöht und liegen unterhalb der Inflationsrate. Im Absatz 11 bleiben die bisherigen Gebührensätze erhalten, werden aber vollständigkeitshalber mit aufgeführt.

 

Die Kalkulation erfolgte für 2014 und 2015 und soll demnach für zwei Jahre gelten.

 

Die Änderungen ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, die der BV als Anlage 3 beiliegt.

 

§ 7 Absatz 2 Buchstabe h

Der Paragraf zur Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren wird im Absatz 2 um den Buchstaben h ergänzt, da ab Februar 2014 der Zahlungsverkehr auf das SEPA-Last-schriftverfahren umgestellt wird.

 

SEPA steht für Single Euro Payment Area und soll den grenzüberschreitenden Zahlungs-verkehr in Europa vereinfachen. Hierzu werden Kontonummern in ein einheitliches Format (IBAN 22-stellig) überführt. Im KWU-Entsorgung muss dazu ein entsprechendes Mandat schriftlich erteilt werden und ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung.

 

Das KWU-Entsorgung informiert zur Handhabung näher im nächsten LOS-Report.

 

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

 

 

 

Anlagen:

 

AGS alte neue Fassung

1.   Änderung der Abfallgebührensatzung

Gebührenkalkulation 2014