Betreff
Baubeschluss zum Neubau eines straßenbegleitenden Radweges parallel zur Kreisstraße K 6709 von der L 43 bis zum Ortseingang Kieselwitz (1. BA)
Vorlage
043/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Realisierung des straßenbegleitenden Radweges an der Kreisstraße  K 6709 von der L 43 bis zum Ortseingang Kieselwitz auf eine Länge von 2.632 m.

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Der Radwegekonzeption des Landkreises Oder-Spree 2010 und dem Kreisstraßenbedarfsplan, Stand 2012, (Beschluss Nr. 014/26/2013) folgend, ist im kreislichen Radwegenetz der Netzlückenschluss zwischen Schlaubetal und Oderniederung vorgesehen. Die vorhandenen straßenbegleitenden Radwege an der B 246 und an der L 43 sollen mit der baulichen Reali-sierung des straßenbegleitenden Radweges an der K 6709 miteinander verbunden werden.

 

Darüber hinaus zielt der geplante Neubau des Radweges auf die Trennung der Verkehrsarten und damit auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit ab. Der Radweg dient neben der Ab-sicherung des Schülerverkehrs von Groß Muckrow, Klein Muckrow und Treppeln zum Schul-standort Fünfeichen auch dem Alltagsverkehr sowie dem touristischen Freizeitverkehr.

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses vom 05.12.2007 Nr. 052/23/2007 hat die Verwaltung neben der planerischen Vorbereitung des Neubaus des straßenbegleitenden Rad-weges an der K 6709 von der L 43 bis zum Ortseingang Kieselwitz am 10.03.2009 einen Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesse-rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) des MIR an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der Maß-nahme gestellt. Die Bereitstellung der beantragten Zuwendungen zur Realisierung des Rad-wegeneubaus von der L 43 bis nach Kieselwitz wird noch im vierten Quartal dieses Jahres erwartet, so dass die bauliche Realisierung für 2014 avisiert wird. Der Radweg von Kieselwitz nach Fünfeichen soll als 2. Bauabschnitt des kreisstraßenbegleitenden Radweges an der K 6709 in 2014 planerisch vorbereitet und in 2015 baulich umgesetzt werden.

 

 

Der geplante Radweg zwischen der L 43 und der Ortslage Kieselwitz hat eine Länge von ca. 2.632 m. Die Trassenführung des Radweges orientiert sich an der vorhandenen Kreisstraße. Der Radweg beginnt auf der östlichen Straßenseite im Einmündungsbereich der K 6709 an die L43 und verläuft straßenbegleitend bis Ortseingang Kieselwitz.

Die Breite des Radweges wird mit 2,0 m konzipiert.

Der Deckenaufbau des Radweges ist nach RStO 2001 in Asphaltbauweise vorgesehen.

Die Oberflächenentwässerung des Radweges soll über das Quergefälle und das Bankett in die vorhandene Grabenmulde der Kreisstraße erfolgen.

Die Streckencharakteristik des Radweges ist durch ein topographisch sehr bewegtes Gelän-de geprägt, was einen erhöhten Aufwand für den Erdbau erfordert. Der Radweg wird über-wiegend über derzeit forstwirtschaftlich genutztes Gelände trassiert.     

Erforderliche zusätzliche Flächenversiegelungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen zu kompensieren.

Der Querungsbereich des Vorfluters „Bocklauche“ zwischen Radweg und K 6709 wird groß-zügig umfahren. Die Wahl der Parameter für die Umfahrung des wasserführenden Grabens erfolgt unter Beachtung des Sicherheitsaspekts und des angestrebten Fahrkomforts.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Für die laufende Unterhaltung des Radweges (Mäh- und Reinigungsarbeiten, Herstellen von Lichtraumprofil, Schneiden von Strauchwerk) werden jährlich ca. 0,68 € pro m2 benötigt.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

  

                                      610.900 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung

                                       292.500 €

Veranschlagung

im Ergebnisplan/ Finanzplan

 

bisher Invest

für Bauabschnitt L 43 - Kieselwitz

                                       57.100 €

 

Ansatz 2013                  553.800 €

 

 

   Produktsachkonto

 

 

 

54210.7852091020

 

54210.7852091020

54210.6811091030

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

                 

 

 

 

 

292.500 €

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf für den Bauab-schnitt L 43 - Ortseingang Kieselwitz in Höhe von 610,9 T€ wurde vom Fachamt als Mittel-

bedarf für die Maßnahme angemeldet. Davon wurden 553,8 T€ in den Haushaltsplan 2013 eingestellt. Des Weiteren wurde im Haushaltsplan 2013 eine Zuweisung vom Land Branden-burg in Höhe von 292,5 T€ eingestellt. Der verbleibende Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 318,4 T€ wird aus investiven Schlüsselzuweisungen gedeckt. 

Neben den Bau- und Planungskosten werden voraussichtlich noch Kosten für den Grunderwerb einschließlich Vermessungskosten in Höhe von ca. 55 T€ anfallen.

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

Anlage:

Kartenauszug