Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der
baulichen Realisierung des straßenbegleitenden Radweges an der Kreisstraße K 6709 von der L 43 bis zum Ortseingang
Kieselwitz auf eine Länge von 2.632 m.
Sachdarstellung:
Der Radwegekonzeption des
Landkreises Oder-Spree 2010 und dem Kreisstraßenbedarfsplan, Stand 2012,
(Beschluss Nr. 014/26/2013) folgend, ist im kreislichen Radwegenetz der
Netzlückenschluss zwischen Schlaubetal und Oderniederung vorgesehen. Die
vorhandenen straßenbegleitenden Radwege an der B 246 und an der L 43 sollen mit
der baulichen Reali-sierung des straßenbegleitenden Radweges an der K 6709
miteinander verbunden werden.
Darüber hinaus zielt der
geplante Neubau des Radweges auf die Trennung der Verkehrsarten und damit auf
die Erhöhung der Verkehrssicherheit ab. Der Radweg dient neben der Ab-sicherung
des Schülerverkehrs von Groß Muckrow, Klein Muckrow und Treppeln zum
Schul-standort Fünfeichen auch dem Alltagsverkehr sowie dem touristischen
Freizeitverkehr.
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses vom 05.12.2007 Nr. 052/23/2007 hat die Verwaltung neben
der planerischen Vorbereitung des Neubaus des straßenbegleitenden Rad-weges an
der K 6709 von der L 43 bis zum Ortseingang Kieselwitz am 10.03.2009 einen Fördermittelantrag
gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesse-rung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) des
MIR an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der
Maß-nahme gestellt. Die Bereitstellung der beantragten Zuwendungen zur
Realisierung des Rad-wegeneubaus von der L 43 bis nach Kieselwitz wird noch im
vierten Quartal dieses Jahres erwartet, so dass die bauliche Realisierung für
2014 avisiert wird. Der Radweg von Kieselwitz nach Fünfeichen soll als 2.
Bauabschnitt des kreisstraßenbegleitenden Radweges an der K 6709 in 2014
planerisch vorbereitet und in 2015 baulich umgesetzt werden.
Der geplante Radweg
zwischen der L 43 und der Ortslage Kieselwitz hat eine Länge von ca. 2.632 m.
Die Trassenführung des Radweges orientiert sich an der vorhandenen Kreisstraße.
Der Radweg beginnt auf der östlichen Straßenseite im Einmündungsbereich der K
6709 an die L43 und verläuft straßenbegleitend bis Ortseingang Kieselwitz.
Die Breite des Radweges
wird mit 2,0 m konzipiert.
Der Deckenaufbau des
Radweges ist nach RStO 2001 in Asphaltbauweise vorgesehen.
Die Oberflächenentwässerung
des Radweges soll über das Quergefälle und das Bankett in die vorhandene
Grabenmulde der Kreisstraße erfolgen.
Die Streckencharakteristik
des Radweges ist durch ein topographisch sehr bewegtes Gelän-de geprägt, was
einen erhöhten Aufwand für den Erdbau erfordert. Der Radweg wird über-wiegend
über derzeit forstwirtschaftlich genutztes Gelände trassiert.
Erforderliche zusätzliche
Flächenversiegelungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen zu
kompensieren.
Der Querungsbereich des
Vorfluters „Bocklauche“ zwischen Radweg und K 6709 wird groß-zügig umfahren.
Die Wahl der Parameter für die Umfahrung des wasserführenden Grabens erfolgt
unter Beachtung des Sicherheitsaspekts und des angestrebten Fahrkomforts.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Für die laufende Unterhaltung des Radweges (Mäh- und Reinigungsarbeiten, Herstellen von Lichtraumprofil, Schneiden von Strauchwerk) werden jährlich ca. 0,68 € pro m2 benötigt.
Investitionskosten der Maßnahme
610.900 € |
|
Objektbezogene Zuwendung
292.500 € |
Veranschlagung im
Ergebnisplan/ Finanzplan bisher Invest für Bauabschnitt L 43 - Kieselwitz 57.100
€ Ansatz 2013 553.800 € |
Produktsachkonto 54210.7852091020
54210.7852091020 54210.6811091030 |
292.500 € |
Stellungnahme der Kämmerei:
Der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf für
den Bauab-schnitt L 43 - Ortseingang Kieselwitz in Höhe von 610,9 T€ wurde vom
Fachamt als Mittel-
bedarf für die Maßnahme angemeldet. Davon wurden 553,8 T€ in den
Haushaltsplan 2013 eingestellt. Des Weiteren wurde im Haushaltsplan 2013 eine
Zuweisung vom Land Branden-burg in Höhe von 292,5 T€ eingestellt. Der
verbleibende Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 318,4 T€ wird aus
investiven Schlüsselzuweisungen gedeckt.
Neben den Bau- und Planungskosten werden voraussichtlich noch Kosten für
den Grunderwerb einschließlich Vermessungskosten in Höhe von ca. 55 T€
anfallen.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug